Hallo Thorsten,
nicht schon wieder damit anfangen. Die BG hat eine gesetzliche Pflicht. Und von der Fragestellung ausgegangen habe ich den § 14 SGB VII erwähnt. Der ist doch mehr als ein gutes Argument. Und die Betriebsärztin sowie Betriebsrat.
"Mir ging es dabei um die Auswahl desjenigen der nach TRGS 900 mesen soll und wohin, möglicherweise begrenzte finanzielle Mittel investiert werden sollen! Wir leben schliesslich nicht im Land, wo Milch und Honig fliessen." Schreibst du.
Das ist dein Ansatz und deine Meinung! Mein Ansatz und meine Meinung ist eine andere! Ich sage nur noch hier: Meinungsfreiheit und "Vision Zero". Alles andere habe ich bereits gesagt und wiederhole es nicht mehr.