Luftqualität in Innenräumen

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  • Hallo Thorsten,

    nicht schon wieder damit anfangen. Die BG hat eine gesetzliche Pflicht. Und von der Fragestellung ausgegangen habe ich den § 14 SGB VII erwähnt. Der ist doch mehr als ein gutes Argument. Und die Betriebsärztin sowie Betriebsrat.

    "Mir ging es dabei um die Auswahl desjenigen der nach TRGS 900 mesen soll und wohin, möglicherweise begrenzte finanzielle Mittel investiert werden sollen! Wir leben schliesslich nicht im Land, wo Milch und Honig fliessen." Schreibst du.

    Das ist dein Ansatz und deine Meinung! Mein Ansatz und meine Meinung ist eine andere! Ich sage nur noch hier: Meinungsfreiheit und "Vision Zero". Alles andere habe ich bereits gesagt und wiederhole es nicht mehr.

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  • Die BG hat eine gesetzliche Pflicht.

    Und von wem wird das finanziert?
    Auch wenn die Untersuchung durch die BG kostenfrei erfolgen, sind sie nicht kostenlos zu haben sondern bereits mit den BG Beiträgen der Betriebe abgegolten. Dies gilt auch für das Schulungs- und alle anderen Angebote der BGen.
    Wenn jetzt plötzlich jeder Betrieb hunderte Messungen, Schulungen usw. bei der BG beauftragt kann man sich denken was geschieht. Die Beiträge müssen dann entsprechend angepasst werden. Was glaubst Du wohl, wie sich die Mitgliedsbetriebe darüber freuen?
    Der Aufwand und Nutzen muss schon in einem einigermaßen ausgewogenen Verhältnis stehen. Einfach Messungen einfordern bringt da wenig. Die mir bekannten Messungen haben oft nur sehr geringe Belastungen als Ergebnis geliefert. Ja, man hatte dann eine Zahl und konnte sie mit Grenzwerten vergleichen, die körperlichen Beschwerden waren aber trotzdem vorhanden, obwohl bei fast allen unserer Messungen die Grenzwerte deutlich unterschritten wurden. Vielleicht waren wir ja auch zu blöd und haben nur nach den falschen Stoffen gesucht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Aufwand und Nutzen muss schon in einem einigermaßen ausgewogenen Verhältnis stehen.

    Und wer bestimmt, was ein ausgewogenes Verhältnis ist?

    Und von wem wird das finanziert?
    Auch wenn die Untersuchung durch die BG kostenfrei erfolgen, sind sie nicht kostenlos zu haben sondern bereits mit den BG Beiträgen der Betriebe abgegolten. Dies gilt auch für das Schulungs- und alle anderen Angebote der BGen.

    Es wird zunehmend eingespart, wissen wir doch alle. Auf wessen Kosten allerdings?

  • "Abgesehen davon zeigt die Praxis auch, dass sich subjektiv empfundene Belastungen nach einer Messung schnell in wohlgefallen auflösen, wenn festgestellt wird, dass die Schadstoffbelastung in einem sicheren Rahmen liegt!"
    Das ist das erste Problem.
    Hierzu hilft: "Innenraumarbeitsplätze – Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld". (Als Dateianhang leider zu groß. (publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep_ira.pdf)
    Dort steht z.B.:
    "Beschwerden von Beschäftigten ... werden häufig als Sick-Building-Syndrom bezeichnet: Augenbrennen, Kratzen im Hals, verstopfte Nase oder Kopfschmerzen sind die Symptome. Oft lassen sich die Probleme nicht auf eine einzige Ursache zurückführen, sondern bedürfen einer umfassenden Analyse. Neben der Qualität der Atemluft sind u. a. das Raumklima, störende Geräusche, die Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren wie z. B. Stress zu berücksichtigen."

    Das zweite Problem ist, dass es keine Grenzwerte für oftmals als belastend empfundene Stoffe gibt, sondern nur Vergleichswerte (z.B. für TVOC und Aldehyde).

    Und noch etwas: Die Unfallkasse als unser Versicherungsträger führt solche Messungen nicht durch. (Nur soviel zur "gesetzlichen Pflicht".)

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Dort steht z.B.:
    "Beschwerden von Beschäftigten ... werden häufig als Sick-Building-Syndrom bezeichnet: Augenbrennen, Kratzen im Hals, verstopfte Nase oder Kopfschmerzen sind die Symptome. Oft lassen sich die Probleme nicht auf eine einzige Ursache zurückführen, sondern bedürfen einer umfassenden Analyse. Neben der Qualität der Atemluft sind u. a. das Raumklima, störende Geräusche, die Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren wie z. B. Stress zu berücksichtigen."

    Das zweite Problem ist, dass es keine Grenzwerte für oftmals als belastend empfundene Stoffe gibt, sondern nur Vergleichswerte (z.B. für TVOC und Aldehyde).

    Na hoffentlich ist das so. Aber erst analysieren und untersuchen, auch zum Betriebsarzt schicken, dann über diese Möglichkeit nachdenken. Fakten zählen. Das ist der Weg

    Und noch etwas: Die Unfallkasse als unser Versicherungsträger führt solche Messungen nicht durch. (Nur soviel zur "gesetzlichen Pflicht".

    Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus. Welche Unfallkasse ist das denn?

    Heute von mir aber keinen Kommentar mehr. Schaffe sonst nichts mehr.

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  • Gibt es von Eurer Seite Erfahrungswerte mit solchen Prüfungen?
    Anbieter, BGén, Kosten, etc.

    Moin,

    das war die Ausgangsfrage. Ist es denn in diesem Forum nicht mehr möglich, auf eine klar formulierte Frage sachbezogen und lösungsorientiert oder einfach nur informierend zu antworten? ;( Ob kiefi1964 jetzt den Betriebsarzt mit im Boot hat oder nicht, ob der Personalrat die Problematik begleitet oder nicht, ob der Arbeitgeber die Problematik kennt oder nicht, hat er doch überhaupt nicht geschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass eine ausgebildete SiFa weiß, welcher Mittel sie sich bedienen kann und welche Personen und Gremien man sinnvoll bei so einer Problematik beteiligen sollte.

    Ebenso gehe ich davon aus, dass eine ausgebildete SiFa die Aufgaben einer BG und der Unfallversicherungsträger kennt. Kiefi hat nur nach Erfahrungswerten mit solchen Prüfungen gefragt, und die wurden ihm beantwortet und die Unterschiede zwischen einem nicht gerade billigen externen Dienstleistern und dem Messtrupp der BG aufgezeigt. Darüber hinaus kamen noch einige gute Hinweise dazu, wie schwierig es sein kann, wenn man bei einer Luftmessung anfangs im Nebel stochert, weil man nicht weiß, wonach man suchen soll. Kennt man den Stoff ist es natürlich viel einfacher, da man sich auf etwas konzentrieren kann und dessen Quantität misst und bewertet.

    Um nochmals auf die Eingangsfrage zurückzukommen, damit Kiefi nicht nur etwas über die gesetzlich normierte Organisation des Arbeitsschutzes in Deutschland lernt, sondern die Informationen erhält, nach denen er gefragt hat:

    Ich hatte ja bereits beschrieben, dass wir den Messdienst der BG in Anspruch genommen haben und Monate auf das Ergebnis gewartet haben. Jetzt etwas ausführlicher, damit auch die Kopfschüttler es verstehen:

    Wir haben bei uns bereits x-Schadstoffmessungen bezüglich Raumluft durchgeführt. Bleiben wir bei meiner letzen Messung. Die Mitarbeiter arbeiten an einem Aktenschredder mit angeschlossener Ballenpresse. Der Deckel der Ballenpresse ist geöffnet, damit das Schnitggut aus dem Schredder in die Presse fallen kann. Die Auswurföffnung ist so groß, wie technisch möglich ist, aber nicht so groß, dass sich das Schnittgut (Streifenschnitt) immer sauber Richtung Ballenpresse bewegt. Deswegen müssen die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mit der Hand den Ausrufschacht von "geknäiltem" Schnittgut befreien und es in die Presse schieben. Hierdurch wird natürlich der an den Schnittkanten haftende Staub aufgewirbelt (sichtbar).

    Die Mitarbeiter beklagten sich über einen trockenen Hals, Hustenreiz und trockene Schleimhäute. Also habe ich mich mit der BG in Verbindung gesetzt und den Fall geschildert. Parallel dazu haben wir mit der SiFa und dem Betriebsarzt uns die Arbeitsstätte angesehen und uns von den Mitarbeitern alle Arbeitsschritte erläutern lassen. Erste Einschätzung der BG, des Betriebsarztes und der SiFa: Nicht dramatisch, aber man sollte eine Messung durchführen.

    Jetzt bin ich wieder ganz bei Thorsten. Ich hätte natürlich direkt einen externen Dienstleister beauftragen können, der mir innerhalb von vierzehn Tagen ein Ergebnis geliefert hätte, aber nach Abwägung aller Fakten haben wir uns dagegen entschieden. Warum? Gesundheits- und Arbeitschutz kosten Geld und sich auch wichtig, das darf aber nicht dazu führen, dass man alle wirtschaftlichen Belange aus dem Auge verliert und unter Missachtung der Abwägung zwischen Gefährdung und Kosten sich für eine schnelle, teure Lösung entscheidet, zumal wenn man, wie in meinem Fall, mit Steuergeldern hantiert.

    Also haben wir uns für die Variante Messtrupp der BG entschieden. Ich habe die BG kontaktiert und nach 2,5 Monaten haben wir die Messung durchgeführt. DieBG hat gleich noch einen Kollegen mitgebracht, der Lärmmessungen durchgeführt hat, obwohl wir das gar nicht "beauftragt" hatten. Dass Messergebnis kam erst Monate später, ABER. Ich habe von dem Kollegen frühzeitig ein Signal bekommen, dass wir über dem Grenzwert liegen, und wir haben weitere Maßnahmen abgestimmt, die wir bis heute aufrechterhalten (Schutzmaske FFP2 und Gehörschutz). Uns war klar, das dies nur eine Übergangslösung darstellt, bis nach einer Kosten-Nutzen-Analyse entschieden wird: Entsorgung des Schriftgutes durch einen externen Dienstleister, Punktabsaugung oder neue Maschine.

    Dass das schriftliche Messergebnis erst Monate später kam, war vor allem dem Umstand geschuldet, dass die beiden zwei Langzeitmessungen durchführen, die viel von ihrer Zeit fressen und einfach nicht dazu kamen, ihren Bericht zu diktieren. Die Urlaubszeit tat ihr übriges dazu. Die Messberichte, die ich normalerweise von externen Laboren erhalte sind knapp und sachlich. Die Ergebnisse liegen auf dem Tisch, und der Arbeitgeber muss ehen, wie er nun damit umgeht.

    Der Messbericht meiner BG umfasste nahezu 20 Seiten. Darin war nicht nur der Messvorgang, die Methode und die Ergebnisse beschrieben sondern auch detailierte Empfehlungen, wie man weiter verfahren sollte. Das habe ich so von einem externen Dienstleister noch nie bekommen, da diese ja nur mit der Messung und der Analyse beauftragt sind. So weit zum Thema Dauer bis der Bericht vorlag. Das Ganze hat uns exakt 0 EUR gekostet, hat ein Ergebnis gebracht und es wurden uns Handlungsmaßnahmen empfohlen, um das Problem direkt zu minimieren und ein Rahmen vorgegeben, wie wir weiter verfahren sollten.

    So weit zumThema Schredder. Anderes Beispiel: In einem Kindergarten klagten die Mitarbeiter über Kopfschmerzen und teilweise Übelkeit, nachdem eine Firma dort Fensterrahmen behandelt hatte. In diesem Fall haben wir sofort, obwohl wir gar nicht Träger dieser Einrichtung sind, sondern und nur um die Instandhaltung kümmern, einen externen Dienstleister beauftragt, der uns auch rasch Ergebnisse geliefert hat. Austausch der Fenster, Regress an die Firma, Problem weg. Da bin ich jetzt wieder ganz bei Thorsten: Kinderbetreuungseinrichtung - Risikoabschätzung - Eile geboten - externer Dienstleister - teuer aber sinnvoll.

    In einem anderen Fall hatten wir bei uns in einem Kellerraum massiven Schimmelbefall und ein Feuchtigkeitsproblem. Zeitdruck hatten wir keinen. Der Keller wird so gut wie nicht genutzt, und wir hätten ihn einfach sperren können. Wir haben aber trotzdem einen externen Dienstleister beauftragt. Warum? Ganz einfach, wir haben uns ein Büro gesucht, dass sowohl die Schadsoffbelastung misst, als auch kompetent in der Beratung war, wie wir den Schimmel wegbekommen und die Mauern wieder trocken kriegen.

    Nächstes Beispiel: Abgehängte Decke mit künstlichen Mineralfasern als Dämmstoff. Ab und zu müssen unsere Techniker die Decken öffnen, um Leuchtmittel zu tauschen, Rohrleitungen zu überprüfen und ähnliches. Nachdem wir die KMF entdeckten, haben wir ein externes Büro beauftragt. Warum? Und da bin jetzt wieder ganz bei, Ihr swerdet es erraten :D Thorsten. Da wir nicht wussten, welche KMF dort verbaut war, habe wir das Risiko als hoch eingestuft und die Priorität dringend. Also externer Dienstleister, der uns dann für einen dicken vierstelligen Betrag beruhigt hat. :whistling:

    Kiefi, ich kann für mich sagen: Wenn man schnelle Ergebnisse benötigt, ist man bei einem externen Dienstleiter in der Regel besser aufgehoben, zahlt aber ordentlich Geld. Bei der BG dauert es zwar länger, aber die Infos, die hinten rauskommen, sind weitaus ausführlicher und zielorientierter im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Wenn man natürlich ein dringendes Problem hat und nicht "nur" über Papierstaub redet, geht es auch bei der BG schneller, da diese natürlich auch Prioritäten setzt. Ich hoffe, dieser Erfahrungsberichte helfen Dir ein Stück weiter.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (4. Februar 2016 um 12:41)

  • @Guudsje

    da die Like Funktion bei mir nicht funktioniert auf diesem Weg ein Dankeschön für Deinen Beitrag :thumbup:
    Ich kann Dir bei Deinen Erfahrungen mit der BG nur zustimmen. Es dauert etwas länger aber dafür werden sinnvolle Lösungsvorschläge von der BG mitgeliefert

    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Moin Dirk,

    deswegen warte ich lieber etwas länger, wenn ich keinen Zeitdruck oder ein hohes Risiko habe, spare Eure Steuergelder und erhalte ein umfassenderes Ergebnis als bei einem externen Dienstleister. Wer nicht zwingend einen Externen ins Boot holen muss weil die Hütte brennt, sollte sich seiner BG bedienen. Die Jungs können auch was, sind halt nur etwas langsamer. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (4. Februar 2016 um 17:36)

  • Hallo Frank,

    sie sind nicht unbedingt langsamer (smiley für Lanze brechen), sondern haben vielleicht einfach mehr zu tun, weil eben viele Anfragen da sind.

    Die Qualität kann ich bestätigen. Das war schon ein recht üppiger Bericht, der da raus gekommen ist. Und alles für ein paar Tassen :50: . Das hat doch was.

    Bezahlung durch die große Gemeinschaft der Mitgliedsbetriebe. Somit nicht ganz umsonst. :P

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Sehr ausführlich von Guudsje beschrieben. Und auch durch ihn bestätigt, dass die Hinzuziehung des Betriebsarztes wichtig ist. Danke, Guudsje, und ohne den § 14 des SGB VII kann man keinen Druck bei der BG machen. Funktioniert doch!

  • Sehr ausführlich von Guudsje beschrieben. Und auch durch ihn bestätigt, dass die Hinzuziehung des Betriebsarztes wichtig ist.

    Moin,

    das ist Standard. Ohne allen ausgebildeten Sifas zu nahe treten zu wollen. Bei dem Verdacht der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist der Betriebsarzt der erste Ansprechpartner, denn die wenigsten SiFas dürften Humanmedizin studiert haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    sie sind nicht unbedingt langsamer (smiley für Lanze brechen), sondern haben vielleicht einfach mehr zu tun, weil eben viele Anfragen da sind.

    Moin,
    die beiden sind mehr als ausgebucht. Sie messen nicht nur, sondern fungieren als TAB, leiten Seminare, machen Beratung vor Ort und und und. Ich mache beiden keinen Vorwurf, die zappeln sich wirklich einen ab, aber können eben nur so viel abarbeiten, wie man abrabeiten kann.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • denn die wenigsten SiFas dürften Humanmedizin studiert haben.

    Ich habe dafür einen Betriebsarzt zur Hand, der auch noch Chemiker ist. Begehungen mit ihm sind immer interessant, arten allerdings öfters mal in wissenschaftliche Vorlesungen aus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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