Helmpflicht auf FFZ

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  • Hallo, wir haben hier einen Stapler ohne Dach, der unterwegs ist in einem Hochregallager. Es werden Paletten mit Glasscheiben und ähnlich schweren Dingen bewegt. Muss der Fahrer bei "oben offen" grundsätzlich einen Helm tragen oder gilt das nur beim Kranbetrieb? Ich meine, kennt jemand gesetzliche Vorgaben in der Richtung, mal abgesehen von: Gefährdungsbeurteilung und Selbsteinschätzung der Situation bzw. Entscheidung durch den Unternehmer? Klar, wenn da was ins Rutschen kommt, bringt auch ein Helm nichts... Hmm. Was meint ihr?

    Grüße Elena

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  • Es muss ja nicht immer der Supergau sein. Eine Schraube oder ähnliches reicht da schon aus. Wenn die GBU diesen Fall vorsieht, brauchst du noch nicht einmal eine gesetzl. Anforderung.
    Ansonsten sieh mal hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…id=DE&did=16237
    oder hier http://www.sifatipp.de/fachwissen/fac…en-dann-lenken/

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (26. Januar 2016 um 13:34)

  • Elena,

    ist es nicht grundsätzlich so, dass Stapler immer dann mit einem Dach ausgerüstet werden müssen, wenn Teile auf den Fahrer herabfallen können, I.d.R. ist, glaube ich, von 1.80 m Hubhöhe dir Rede?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • da war doch noch was in der DGUV V68 "Flurförderzeuge" §13 “ Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten Abs. 4) Lasten, die auf den Fahrer herabfallen können, dürfen mit Flurförderzeugen höher als 1,80 m über Flur nur aufgenommen oder abgesetzt werden, wenn sie mit einem Fahrerschutzdach ausgerüstet sind; dies gilt für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand.
    vielleicht hilft es ja weiter

    Gruß
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Herrscht im Hochregallager eine Helmpflicht so gilt die Helmpflicht auch beim Stapler ohne Dach (Wäre ein Dach drauf,würde er dann nur einen Helm tragen müssen, wenn er innerhalb des Lagers den Stapler verlässt). In dem Fall gilt halt das gleiche wie für das Fußvolk (mögliche abhilfe wäre z.B. ein Nachrüsten eines Fahrerschutzdaches durch den Hersteller).Sonst Naturlich ab einen Hub von 1,80 m wie schon erwähnt wurde.

    Wenn es möglich ist, wäre ein Bild auch sehr gut.

    Mit freundlichen Grüßen

    Schatten

    3 Mal editiert, zuletzt von Schatten (27. Januar 2016 um 08:41)

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  • Hallo,
    du hast dier die Frage doch selbst beantwortet.

    wenn da was ins Rutschen kommt, bringt auch ein Helm nichts... Hmm

    Sollte das so in der Risikobewertung auftauchen müsst ihr was tun.
    Aus meiner Sicht ist in dem Hochregallager euer FFz, das falsche Flurförderzeug!
    MfG

  • Hallo, wir haben hier einen Stapler ohne Dach, der unterwegs ist in einem Hochregallager. ...

    Hallo Elena,


    Du schreibst: „… Stapler ohne Dach, der unterwegs ist in einem Hochregallager ist …“ Ich hatte als TAB und Obmann für das Sachgebiet Flurförderzeuge über 30 Jahre mit Stapler zu tun. Daher würde mich Folgendes interessieren:

    • Um welche Art von Stapler handelt es sich (Gabelstapler, Schubmaststapler, Schmalgang-Stapler, Gabelhochhubwagen)
    • Kannst Du Angaben machen zu: Hersteller, Typ und Baujahr?
    • Wie hoch ist die Hubhöhe?
    • Hat der Stapler ein CE-Kennzeichen?
    • Wurde der Stapler in der Vergangenheit umgebaut?

    Viele Grüße

    Maurus

  • Hallo zusammen,

    ich danke euch allen sehr für die schnelle und kompetente Auskunft. Maurus: die detailierten Frage kann ich leider so aus dem Stehgreif nicht beantworten. Der Gabelstapler steht bei einem neuen Kunden von mir. Das Ding habe ich also erst nur kurz gesehen. Ich weiß aber, dass es regelmäßige Prüfungen durch einen Sachkundigen gibt, der sich anscheinend aber nur für das Gerät selber aber nicht den Einsatzzweck kümmert. Wenn ich was genaueres weiß, schreibe ich aber hier noch einmal.

    Fazit meinerseits bis dahin, wenn ich das zusammenhängend richtig interpretiere: Da man dort mit Sicherheit höher als 1,80m stapelt muss zwingend mit einem Dach nachgerüstet werden. In der Übergangsphase ist ein Helm dringend zu empfehlen.

    Viele Grüße Elena

    Einmal editiert, zuletzt von KaIh (28. Januar 2016 um 13:50)

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  • Hallo Elena,

    für die Beschaffenheit von Gabelstaplern gilt die DIN EN 1726-1 „Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge bis einschließlich 10 000 kg Tragfähigkeit und Schlepper bis einschließlich 20 000N Zugkraft“. Diese Norm ist gültig seit November 1999. Danach gilt:

    5.9.1 Fahrerschutzdach
    5.9.1.1 Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand und einer Hubhöhe von mehr als 1.800 mm müssen zum Schutz des Fahrers mit einem Fahrerschutzdach nach ISO/DIS 6055 ausgerüstet sein. Das Fahrerschutzdach kann abnehmbar sein.
    5.9.1.2 Das Fahrerschutzdach muss so gebaut sein, dass es bei einer Hubhöhe von mehr als 1.800 mm mit einem zusätzlichen Schutz ausgerüstet werden kann, der den Fahrer gegen herabfallende kleine Gegenstände schützt.
    5.9.2 Lastenschutzgitter
    Flurförderzeuge mit einer Hubhöhe von mehr als 1.800 mm müssen so gebaut sein, dss sie mit einem Lastenschutzgitter ausgerüstet werden können.

    Zur Verwendung des Fahrerschutzdaches muss der Hersteller gemäß Ziffer 7.2.2 in der Betriebsanleitung Angaben machen.

    Hinsichtlich des Betriebes ist die UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D27) zu beachten. Dort heißt es in § 13 (4):
    Lasten, die auf den Fahrer herabfallen können, dürfen mit Flurförderzeugen höher als 1,80 m über Flur nur aufgenommen oder abgesetzt werden, wenn sie mit einem Fahrerschutzdach ausgerüstet sind; dies gilt für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand.

    Zusammenfassung:
    Kann mit dem Gabelstapler bauartbedigt eine Last mehr als 1,80 m angehoben werden, muss ein Fahrerschutzdach fest angebracht sein. Das Tragen eines Schutzhelmes ist hier keine Alternative.
    Für weitere Fragen würde ich mich mit der für Euren Betrieb zuständigen BG oder mit dem Amt für Arbeitsschutz in Verbindung setzen.

    Viele Grüße
    Maurus

    2 Mal editiert, zuletzt von Maurus (3. Februar 2016 um 11:17)