Wie fange ich am besten an?

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  • Eigentlich wollte ich ja mit diesem ganze gefährdungsgedöns überhaupt nichts mehr zu tun haben. Nun könnte es sich aber ergeben das ich einen neuen Arbeitgeber finde bei dem dieses ein Thema ist. Ich befürchte das die noch gar nichts derartiges haben. Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen bei dem die Mitarbeiter nur auswärts arbeiten. Immer aus dem Bereich Elektro. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn ich denn dort anfangen würde zu arbeiten, wie fange ich denn überhaupt an? Alles auf einmal geht ja nun nicht. Ich bin ja auch nur popliger Meister und habe ein zwei Lehrgänge bei der Bg gemacht um den Sicherheitsbeauftragten zu miemen.

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  • Moin,

    Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn ich denn dort anfangen würde zu arbeiten, wie fange ich denn überhaupt an?

    ... und mir stellt sich die Frage: als WAS fängst Du denn an?
    Als "einfacher" Mitarbeiter (dann brauchst Du nur Fragen nach dem Status zu stellen) ,
    als SiFa (das wäre wohl in Deinem Fall "Amtsanmaßung"),
    als Mitarbeiter, der als Sicherheitsbeauftragter tätig sein kann / soll (dann wären doch die ersten Frage: "Wer ist SiFa - und was liegt vor?")

    Du musst schon ein bisserl mehr Informationen geben, um Dein Problem zu verstehen

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    keine Panik.
    Es kocht ein Jeder nur mit Wasser. Mache dich nicht vor dem Job für den Job verrückt.

    Sollte es einmal soweit kommen:
    Überblick verschaffen. Was gibt es, wie ticken die Leute, was brauchen sie.
    Ich finde, das Wichtigste ist eine Akzeptanz. Die findet man nicht in der Theorie. Die findet man bei den Leuten. Natürlich sein, auf Augenhöhe und nicht der Besserwisser.

    Alles andere ergibt sich und für den Rest, da gibt's das board mit vielen Hilfestellungen! Frage dann einfach konkret.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin eindirk,

    auf jeden Fall wärst Du in der neuen Firma nicht automatisch auch Sicherheitsbeauftragter. Dazu muss Dich der das Unternehmen, wenn es das will, erst einmal schriftlich bestellen.

    Ansonsten - wie a.r.ni schon sagt: Ohne weitere Informationen gibt es nur allgemeine und spekulative Antworten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    die suchen einen Meister der auch Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Wie bereits geschrieben, die Mitarbeiter sind nur im Aussendienst. Es gibt wohl keine Werkstatt.

    @ Waldmann, das mit der Akzeptanz kenne ich. Das Problem hatte ich ja mit einem Exchef, und die BG wollte mir ja eine gewisse Verantwortung für den damaligen Arbeitsunfall andichten. Anscheinend hat die aber nach 6 Jahren doch festgestellt das der Laden nicht ganz koscher ist. Die haben anscheinend die Firma auf links gekrempelt, allerdings auch erst nach einem wiederholten schweren Arbeitsunfall.

    Bei vielen Diskussionen hier hieß ja immer - du bist Meister, also hast du die Verantwortung. Das dieses eine Art von Gott gegebene Sache ist habe ich immer abgelehnt. Natürlich will ich verhindern das ich wieder vor Gericht stehe und den Sündenbock spielen soll.

    MAl angenommen die haben schon Gefährdungsbeurteilungen. Muss ich diese überprüfen, oder erstmal nicht? Habe ich das Recht, die Pflicht, zu überprüfen ob die Mitarbeiter die Maßnahmen einhalten und umsetzen? In der alten Firma könnten ich dieses nämlich nicht tun

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  • MAl angenommen die haben schon Gefährdungsbeurteilungen. Muss ich diese überprüfen, oder erstmal nicht? Habe ich das Recht, die Pflicht, zu überprüfen ob die Mitarbeiter die Maßnahmen einhalten und umsetzen? In der alten Firma könnten ich dieses nämlich nicht tun

    Kommt auf die Ausgestaltung Deines Arbeitsvertrages an. Wenn dort zu Deinen Aufgaben die Erstellung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen gehört, dürfte dies eine Übertragung der entsprechenden Verantwortung an Dich sein. Ob Mitarbeiter Maßnahmen einhalten ist erst einmal Aufgabe der direkten Vorgesetzten dies zu überwachen. Aber es könnte auch wieder vertraglich eine Verantwortungsdelegation zu Dir erfolgen und dann bist Du dabei.
    Ich würde mich zunächst einmal erkundigen, ob der Betrieb eine SiFa besitzt und einen Betriebsarzt. Wenn ja, dann mit diesen Kontakt aufnehmen. Wenn nein, dann würde ich die Finger von der Aufgabe lassen, denn dann sucht der Betrieb wohl eine billige Kraft, die auch noch die Verantwortung übernehmen soll, ohne fachlichen Beistand zu bekommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo eindirk,

    "muss" ich prüfen?

    Die Struktur im Betrieb sollte geregelt sein. Verantwortlich ist und bleibt: der Unternehmer. Der kann natürlich andere (fachkundige) Personen beauftragen. Vielleicht auch dann dich?

    Eine (Gefährdungs-)Beurteilung lebt. Viele Dinge, die dort drinstehen müssen/sollten überprüft oder ergänzt oder geändert werden. Wie auch immer.
    Also rein sehen, verstehen und umsetzen. Das Umgesetzte wieder reinschreiben und neue Defizite wieder reinschreiben. U.s.w.

    Doch wie schon gesagt, keine Panik und ruhig an.
    Finde den Job und arbeite dich rein. Keiner verlangt einen neuen Mitarbeiter, der sofort alles kann und wissen muss.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)