Guten Morgen, ich würde mich über eure Meinungen freuen zu folgendem Sachverhalt: Ein Arbeitgeber verweigert die Beschaffung von Schneeketten eines Beschäftigten mit Geschäftswagennutzung (mit steuerlichem Privatanteil). Eine erstellte Gefährdungsbeurteilung stützt die Notwendigkeit wegen dem möglichen gelegentlichen Einsatz in exponierten Bereichen (Einsatzgebiet Bayern u. Baden-Württemberg). Die Argumentation des AG: „Privatvergnügen“, der Beschäftigte soll sie selbst auf eigene Rechnung kaufen, wenn er es für erforderlich hält. Während ich in Sachen Geldwerter Vorteil ein stückweit Verständnis hätte für Sonderbeschaffung bestimmter KFZ Zubehörteile wie mobiles Navi, Ladegeräte oder Handyhalterungen, so vertrete ich bisher die Auffassung, dass es sich bei Schneeketten um sicherheitsrelevantes Zubehör handelt und es somit legitim ist, dass der Arbeitgeber hier die Kosten übernehmen sollte. Gibt es eurer/ Ihrer Auffassung nach Argumentationen, dass ein „Geschäftswagen mit privater Nutzung“ im Sinne des §4 BetrSichV (Arbeitsmittel) anders behandelt werden sollte, als bei rein geschäftlich bereitgestellte Fahrzeuge ohne Privatnutzung (Betriebsauto usw.)? Ist das wirklich „Privatvergnügen“? Und wäre dann zwangsläufig das Anlegen der „privaten“ Ketten (kein Arbeitsmittel nach BetrSichV- da privat) auf einer geschäftlichen Fahrt dann auch nicht unfallversichert? Bin sehr gespannt auf Eure Antworten.
VG
Uwe
PS: Allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr