Sicherheitsgerechten Verhalten fördern

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  • Grundsätzlich eine gute Absicht, der Inhalt der Broschüre!

    3.1 Betroffene zu Beteiligten machen - finde ich gut
    "Beziehen Sie die Mitarbeitenden möglichst von Anfang an ein, von der Gefährdungsanalyse
    bis hin zur Auswertung der getroffenen Massnahmen…."

    Kritisch finde ich die folgenden Teile:

    "Sicherheitswidriges Verhalten unattraktiv machen"
    Hier den Gedanken: "Versetzen an einen unattraktiveren Arbeitsplatz". Versetzen an einen anderen weniger sicherheitsgefährdenten Arbeitsplatz ja, wenn arbeitsrechtlich möglich, aber an einen "unattraktiveren" Arbeitsplatz?

    "Notfalls kann Konsequentsein auch bedeuten, den letzten Schritt zu machen und vor einer Kündigung nicht zurückzuschrecken, da die Sicherheitskultur des Unternehmens sonst unglaubwürdig wird."
    Ob das arbeitsrechtlich betrachtet zulässig ist, da habe ich erhebliche Zweifel.

    "Ansatzpunkte zum Motivieren von Vorgesetzten"

    "Als Sicherheitsfachleute stehen Sie oft vor der anspruchsvollen Aufgabe, Vorgesetzte und
    die Geschäftsleitung für die Belange der Arbeitssicherheit zu gewinnen. Überzeugende,
    sachliche Argumente sind umso wichtiger, weil Sie Ihrem Chef nichts befehlen können,…"

    Klar, befehlen kann man dem Arbeitgeber nichts. Aber ihn auf seine gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten hinweisen und ...andernfalls, wenn das nichts nützt, den Vertrag auflösen. Einfach auch aus reinem Selbstschutz. Aber meine Meinung dazu ist ja bereits bekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (18. Dezember 2015 um 12:55)

  • @Charlyri: Du schreckst nicht davor zurück selbst Konsequenzen zu ziehen, musst aber AN mit Samthandschuhen anfassen?!?

    Ich selbst habe schon eine Kündigung aufgrund sicherheitswiedrigem Verhalten befürwortet und ich hätte keinerlei Skrupel, dies wieder zu tun. Selbstverständlich reden wir hier über Verhältnismäßigkeiten und nur weil jemand seinen Helm nicht trägt wird keiner rausgeschmissen.

    Bemühe ich mich als AG aber, investiere Millionenbeträge in Sicherheit von Technik, Organisation und Menschen, dann ist jemand, der diesen Weg nicht mitgeht oder sogar boykottiert in meinem Unternehmen nicht mehr tragbar.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael, nein, auch Arbeitnehmer und nicht nur Arbeitgebr möchte ich nicht mit Samthandschuhen anfassen, wenn er oder sie erheblich Arbeitsschutzvorschriften in den Wind schießt, nicht einsichtig bzw. belehrbar ist. Ich denke da gleichwertig. (In den Kategorien Oben und Unten zu Denken liegt mir fern) Der gesamte Betrieb hat sich an die Arbeitsschutzvorschriften, Maßnehmen, Regeln und Gesetze, Schutzmaßnahmen usw. zu halten. Ich habe eben nur erhebliche Zweifel, ob eine Kündigung bzw. den Arbeitnehmer in eine unattraktive Arbeit zu versetzen arbeitsrechtlich zulässig ist. Klagen beim Arbeitsgericht ist jedenfalls möglich. Kennst du einen solchen Fall? Wie hat das Arbeitsgericht entschieden?

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (18. Dezember 2015 um 18:05)

  • Hallo zusammen,

    Pflichtverletzung: Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung
    Es existieren vielfältige Gründe für die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen seines Verhaltens. Bei Berufskraftfahrern, die Ihren Führerschein verlieren, ist eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenso statthaft, wie bei permanentem Zuspätkommen oder dauerhaften Fehlzeiten ohne Entschuldigung, absichtlichem Krankfeiern, häufiger Pausenüberziehung und dauernder Arbeitsverweigerung.


    Aber auch Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, Handgreiflichkeiten oder Beleidigungen von Kollegen, Störung des Betriebsfriedens, absichtliche Verminderung der Arbeitsleistung oder der Verstoß gegen den Arbeitsschutz können eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

    Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/verhal…ng-einzelfaelle

    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • Hallo Dirk
    Ein pflichtwidriges Verhalten, dass eine verhaltensbedingte Kündigung nach dem KSchG zur Folge haben kann, und ein sicherheitswidriges Verhalten, - ist doch nicht ein- und dasselbe? Oder?

    Du hast Beispiele nach dem KSchG aufgeführt, die eine verhaltensbedingte Kündigung begründen können.
    "Nach §1 Abs. 2 KSchG kann eine Kündigung dann sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist. Eine Kündigung aus einem verhaltensbedingten Grund kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gegen Pflichten verstößt, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben."

    Allerdings: "Eine klare Definition dafür, wann eine verhaltensbedingte Kündigung berechtigt ist, gibt es nicht. Häufig wird formuliert, für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung müsste ein Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen, das bei verständiger Würdigung und Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemess en erscheinen lässt. Hierbei handelt es sich natürlich um eine sehr dehnbare Formel. Das Recht der verhaltensbedingtenKündigung ist deshalb stark durch Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung geprägt, an denen sich die Arbeitsgerichte immer wieder orientieren. In der Rechtsprechung haben sich eine Vielzahl von Fallgruppen der verhaltensbedingten Kündigung herausgebildet. Bei dem Heranziehen von Vergleichsurteilen ist aber immer zu berücksichtigen, dass bei jeder Kündigung eine Einzelfallprüfungvorzunehmen ist.." )

    http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-r…kuendigung.html

    Eine Rechtssprechung bezüglich sicherheitswidriges Verhalten ist mir nicht bekannt. Dir? Oder Michael? Interessiert mich.

    Sollte tatsächlich auch das Kündigungsgesetz bei sicherheitswidrigem Verhalten Geltung haben, dann wird der Arbeitgeber wohl nachweisen müssen (sofern der AN einen guten Anwalt für Arbeitsrecht hat), dass es keine sicherheitswidrigen Zustände und organisatorische Mängel im Betrieb gegeben hat, die nicht im Verhalten bzw. in der Person des Beschäftigtem gelegen haben können oder ein sicherheitswidriges Verhalten des Beschäftigten begünstigt haben. Nachweis der Sicherheit eines Arbeitsmittels nach BetrSichV, Nachweis der Einhaltung der Gefahr- und Biostoffverordnung, Nachweis einer ordentlichen und angemessenen Sicherheitsunterweisung, Nachweis, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die arbeitsmedizinische Verordnung eingehalten, die richtigen Schutzmaßnahmen veranlasst und geeignete Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt wurden; aber auch, dass der Beschäftigte gut informiert und angeleitet wurde und der AG Arbeiten mit besonderen Gefahren ihm übertragen hat, für die er entsprechend ausgebildet und geeignet ist. Der Arbeitsauftrag klar und deutlich vertraglich geregelt war. Zu guter Letzt der: AG eine Verwarnung ausgesprochen hat bzw. eine schriftliche Abmahnung erfolgt ist. Eine gute Dokumentation ist dabei stets hilfreich, ja sogar unabdingbar. (Dokumentation ist allerdings nicht immer als Beweismittel ausreichend, da ja auch Manipulation möglich ist.) Unter diesen Umständen kann die Kündigung des AG vielleicht Erfolg haben. (Kann das nicht sicher behaupten, da ich ja keine Anwältin für Arbeitsrecht bin.)

    Die beste Voraussetzung für ein gutes Gelingen des Arbeitsschutzes ist also eine gute Zusammenarbeit bzw. Teamarbeit aller Beteiligten im Betrieb. Diese kann die SiFa fördern. Natürlich mittels eines guten Motivationskonzeptes. Von denen gibt es einige.
    Und eine Aufgabe der „Psychologie der Arbeitssicherheit“. "Sie liefert Erklärungen, warum sich manche Menschen arbeitssicher und manche sicherheitswidrig verhalten, und bietet Ansatzpunkte, wie man sicherheitswidriges Verhalten in sicherheitsgerechtes Verhalten überführen kann. Darüber hinaus kann sie noch eine ganze Menge weiterer interessanter Denkanstöße geben, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz wirksam umgesetzt werden können."

    Auch diese Broschüre "Psychologie in der Arbeitssicherheit" der Unfallkasse Post und Telekom ist nicht zu verachten. Gefällt mir. Gibt gute Tipps und Anregungen.

    "Heute wird eine systemische Sicht auf Fehler favorisiert: Wie im T-O-P-Modell führt nicht eine falsche Handlung zu einem Unfall oder einem Zwischenfall, sondern viele Ereignisse auf mehreren Ebenen führen dazu, dass ein erwünschtes oder unerwünschtes Ergebnis eintritt.

    "Für Ihre gedankliche Recherche, was bei Unfällen oder Zwischenfällen mit verursachend war, können Sie sich die Vorlagen „Unfallanalyse und Analyse von Gefahrenquellen“ auf den Seiten 9 und 10 zunutze machen. Überlegen Sie – am besten im Team –, wie sicherheitskritische Situationen in Zukunft vermieden werden können." Na denn....

  • Charlyri,

    es sieht so aus, als ware "Paragraphenreiterei" (Hey, ist nicht so böse gemeint wie es sich anhört) Dein Hobby - was im Arbeitsschutz nicht immer von Vorteil sein muß...

    Anyway, wenn schon den schon. Da die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorgaben, Regelungen etc. pp. eine orginäre, arbeitsvertragliche Pflicht der Beschäftigten ist, und ich verzichte hier mal auf die Zitierung einschlägiger Rechtsvorschriften, greift hier selbstverständlich das von Dir angesprochene KSchG. Ein solcher Prozeß will gut überlegt und vorbereitet sein. Natürlich ist eine "Spontankündigung" nicht sehr einfach. Allerdings zeigt eine systemische Sicht auf die Dinge -Stichwort: Chain of events- i.d.R., daß solche MA nicht nur einmal, sondern andauernd und bewußt Fehlverhalten an den Tag legen.

    Das "Geheimnis" ist in einem solchen Fall rechtzeitige Reaktion. Neben korrigierenden Maßnahmen, die hier an erster Stelle stehen müssen, sind arbeitsrechtliche Werkzeuge wie Ermahnungen und Abmahnungen einzusetzen. Leider scheuen sich viele AG davor, da häufig auch Betriebsräte ihre schützende Hand über die AN halten.

    Meine Sicht der Dinge hierzu habe ich allerdings weiter oben schon dargelegt und im Falle eines Falles bin ich bereit, im Rahmen meiner Möglichkeiten, auch einen harten Kurs zu fahren oder zu unterstützen. Dies zum Wohle aller anderen Beschäftigten und des Unternehmens.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich habe eben nur erhebliche Zweifel, ob eine Kündigung bzw. den Arbeitnehmer in eine unattraktive Arbeit zu versetzen arbeitsrechtlich zulässig ist.

    Kommt auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages an. Ich kenne einen Entsorgungsfachbetrieb + Containerdienst, wer dort negativ auffällt, landet für ein paar Wochen als Lader bei der Müllabfuhr. Ist über den Arbeitsvertrag gedeckt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • es sieht so aus, als ware "Paragraphenreiterei" (Hey, ist nicht so böse gemeint wie es sich anhört) Dein Hobby - was im Arbeitsschutz nicht immer von Vorteil sein muß...

    Du hörst dich so an, als wärst du ein Arbeitgeber? Aber vielleicht auch nicht.
    Okay, nehms dir auch nicht übel. Du mir meine Korrektur doch hoffentlich auch nicht. Ich korrigiere dich, wenns nicht stimmt und eine nur subjektive Wahrnehmung ist. Gesetze, Verordnungen und Regeln sind nun mal die Grundlage des Arbeitsschutzes. Das hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun. Schon garnicht mit einem Hobby. Darüber hinaus gibts ja noch mehr "wahrzunehmen" (möglichst objektiv im Schauen und Tun. Im Zweifelsfall gesunde Skepsis und diese übeprüfen. Wenn der Zweifel nicht beseitigt werden kann, dann mehr Zurückhaltung. Denn: es ist möglich, dass es so ist, es ist aber auch möglich, dass es nicht so ist. )

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (21. Dezember 2015 um 10:05)

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  • Charlyri,

    nein, ich bin mitnichten Arbeitgeber und nein, ich nehme Dir auch nichts übel, wieso auch! Ich bin, immer noch, mit Leidenschaft Arbeitsschützer - mit, zugegeben, manchmal unortodoxen Gedankengängen.

    Und gerade deshalb sind für mich die Grundlagen des Arbeitsschutzes nicht Gesetze, Verordnungen und Regeln sondern der Leitgedanke, alle Beschäftigten abends wieder gesund nach Hause zu entlassen und nebenbei auch etwas für ihre Sicherheit zu tun wenn sie genau dort sind - zu Hause. Hier hilft mir eben die "Gesetzeskeule" überhaupt nicht weiter. Nichtsdestotrotz, dies zum Abschluß, bin ich nicht unbeleckt in diesen Themenbereichen...

    However, ich möchte mich aber an dieser Stelle auf keine Grundlagendiskussion zum Thema einlassen und betrachte meine Beiträge hiermit als vollständig.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Michael,
    okay, habe dich verstanden. Du handhabst das so. Keine Grundlagendiskussion, basta!
    Wünsche dir ein entspanntes Weihnachtsfest.

  • Moin,

    Du handhabst das so. Keine Grundlagendiskussion, basta!

    ich springe mal für den sehr geschätzten Kollegen in die Bresche (auch wenn er das nicht nötig hat):
    Du trittst hier meiner Meinung nach sehr wortklauberisch, am Buchstaben des Gesetzes klebend auf, verstehst Winke mit dem Zaunpfahl nicht und möchtest aus allem eine "Grundsatzdiskussion" machen.
    Ich mag Deinen Enthusiasmus, den Du Dir auch durch die Praxiserfahrungen nicht nehmen lassen solltest.

    Aber Du solltest respektieren, dass in diesem Forum ein paar Leute schreiben, die über umfangreiche, in etlichen Fällen auch internationale Erfahrung (u.a. MichaelD, NiKo, Andrasta) und / oder über genügend Lebenserfahrung verfügen (u.a. Mick1204, Guudsje), so dass sie zu anderen Schlüssen und Herangehensweisen kommen als Du.
    Und Du solltest auch respektieren, wenn es Foristen gibt, die keine Lust haben, Dir die Winke mit dem Zaunpfahl und (Arbeits-)Grundlagen im Detail zu erklären.
    (Wenn Du einen Witz erzählst - erklärst Du ihn anschließend? ... Wenn ja: wann hörst Du auf, Deine Witze zu erzählen?)

    Das soll Dich jedoch nicht abhalten, Deine Fragen dennoch zu stellen.
    Aber Du solltest verstehen, dass Dir vielleicht jemand keine gewünschte Antwort gibt.

    Vielleicht hilft Dir das ein bisserl weiter.
    (Jemanden mit unserem Musikgeschmack werde ich immer Hilfe anbieten ... ;) )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo a.r.ni

    Ich bin ganz gewiß kein Grünschnabel. Und auch nicht auf den Kopf gefallen. Ich möchte euch nicht vorher um Rat fragen müssen, ob ich dies oder jenes schreiben darf, nur weil hier einige länger im Forum sind als ich. Ein oben und unten ist mir - wie schon gesagt - fremd.. Ich muss mir hier kein Vergehen vorhalten lassen. Denn ein solches habe ich nicht begangen. Voruteile habe ich von einigen allerdings schriftlich erhalten. Auch von MichaelD. Ich mag es u.a. nicht, wenn mich jemand als "Paragraphenreiter" bezeichnet. Auch du schreibst: "Am Buchstaben des Gesetzes klebend". Was soll das denn? Ist das nicht beleidigend?
    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, dann steht es ihm frei, mir eine Mail zu senden. Sich mit mir "intern" zu unterhalten. Meine Meinung: Es ist ganz sicherlich nicht förderlich, mich in aller Öffentlichkeit zurechtzuweisen. Das verunsichert nur und fördert weitere Spaltungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (22. Dezember 2015 um 07:45)

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  • Charlyri,

    okay, sollte ich beleidigend oder vorurteilsscheinend aufgetreten sein, tut mir das leid.

    Ich weiss allerdings nicht, wie ein Begriff in Anführungszeichen, mit nachgestellter "quasi Entschuldigung" in Klammern, noch als solche aufgefasst warden kann. Hier muss ich dann a.r.ni doch für den "Zaunpfahl" danken - dicker kann ich ihn wirklich nicht mehr machen...

    Anyway, schöne Weihnachten an alle!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (22. Dezember 2015 um 07:58)

  • Erstens:

    okay, sollte ich beleidigend oder vorurteilsscheinend aufgetreten sein, tut mir das leid.

    Zweitens:

    Ich weiss allerdings nicht, wie ein Begriff in Anführungszeichen, mit nachgestellter "quasi Entschuldigung" in Klammern, noch als solche aufgefasst warden kann. Hier muss ich dann a.r.ni doch für den "Zaunpfahl" danken - dicker kann ich ihn wirklich nicht mehr machen...

    Was denn nu? Auch ein Wink mit dem "Zaunpfahl". Aber dabei belasse ich es nun. Ich bat darum, nicht hier in der Öffentlichkeit? Zukünftig, bitte!