Verzeichnis der Personen im Umgang mit CMR-Stoffen

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  • Hi all,

    gut das ich dran bin, ich bräuchte mal ein Problem:

    Wir verabreichen im Krankenhaus Chemotherapie vor allem an amb. Patienten in einer eigenen Abteilung. Dass ich die Beschäftigten dieser Abteilung ins Verzeichnis der Personen aufnehmen muss, die Kontakt mit CMR-Stoffen aufnehmen ist klar.
    Nun kommt es aber auch vor, dass stationäre Patienten dort Chemotherapeutika verabreicht bekommen und danach wieder auf Station zurück gehen.

    Frage: Muss ich das Personal auf der Station auch ins Verzeichnis aufnehmen?

    Hintergrund: Das dortige Personal bekommt durchaus Kontakt zu Ausscheidungen dieser Patienten. Diese Auscheidungen sind prinzipiell kontaminiert mit CMR-Stoffen. Ich denke da zum Beispiel an eine Harninkontinenz.


    Die Nachfrage beim Betriebsarzt hat mich nicht wirklich schlauer gemacht.


    Mich würde es einfach interessieren, wie das in anderen Krankenhäusern gehandelt wird, eine Begründung dazu wäre auch hilfreich für mich und meine GBU... ^^


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Hardy,

    für deine GBU würde ich sagen es greifen die persönlichen Schutzmaßnahmen der Stationsmitarbeiter, die ja auch ein besonders qualifiziertes Personal sind.
    Im Umkehrschluss würde ich nur die Mitarbeiter erfassen, die mit den "unverdauten" Chemotherapeutika in Berührung kommen.
    Auch die Entsorgung könnte dann ein Problem sein.

    Wir hatten zu unserem 3. Quartaltreffen einen guten Vortrag dazu.

    VG Reinhard

  • Da jeder Mitarbeiter im Umgang unterwiesen werden muss, nehmen wir die Listen aus der Unterweisung und haben somit alle potentiellen Mitarbeiter in einem.

    Wir haben feste Station wo die Patienten dann behandelt werden und alle aufgenommen.

    Bei uns werden teilweise Zytostatika sogar im OP verwendet, auch dort sind alle unterwiesen ebenso wie auf der Intensiv. Ebenso die, welche letztendlich den "Müll" entsorgen.

    :bremse:

  • Mich würde es einfach interessieren, wie das in anderen Krankenhäusern gehandelt wird

    Bei uns gibt es hierzu meines Wissens nach noch keine konkrete Regelung.
    Ich persönlich sehe durchaus ein, dass hier ein Dokumentationsbedarf besteht, allerdings ist die praktische Umsetzung schwierig.
    Bei uns werden auch Mitarbeiter die mit Zytostatika Umgang haben entsprechend unterwiesen, somit hat man diese schon einmal gelistet. Allerdings wird keine Expositionserfassung oder -abschätzung durchgeführt. Klar, Unfälle werden noch dokumentiert, aber über eine Expositionshöhe ist in der Regel nichts bekannt.
    Mit den Körperausscheidungen kommt man in der Regel ja auch nicht ungeschützt in Kontakt. Ob der übliche hygienische Schutz bei entsprechenden Patienten ausreicht steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Geschätzt würde ich allerdings behaupten, dass der Zytostatikagehalt im Urin unter 0,1% liegt und somit nicht einstufungsrelevant ist => kein CMR Umgang.
    Bei uns werden inzwischen die Stationen interdisziplinär belegt, so dass auf jeder Station mit Zytostatikapatienten zu rechnen ist, mit allen damit zusammenhängenden Problemen, die den Entscheidungsträgern wohl nicht bewusst waren.
    Weg vom Krankenhaus, auch in anderen Bereichen sehe ich Probleme mit dieser Regelung. In holzverarbeitenden Betrieben ist mit entsprechenden Holzstäuben zu rechnen und da gehört nicht nur Eiche oder Buche zu den kritischen Hölzern, die EU Liste ist hier deutlich umfangreicher.
    Wer fährt ein Auto mit Benzin und tankt dieses gelegentlich, im gewerblichen Bereich? Auch Dieselfahrer sind nicht raus, spätestens wenn sie eine Tiefgarage benutzen.
    Schon mal ein Loch in eine Betonwand gebohrt? Oh alveolengängige Quarzstäube.
    Nette Gesetzesvorgabe, mit schwieriger Umsetzung. Mal abwarten, ob von Behördenseite hier irgendwann einmal entsprechende Empfehlungen kommen, ansonsten kann ich fast jeden Mitarbeiter auf die Liste setzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ganz herzlichen Dank schon mal für Eure Einschätzungen.
    Ich sehe, dass ich wohl nicht der Einzige bin, der das so seine Probleme hat mit der Lösung...

    Euch allen ein schönes WE.

    Hardy

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  • Schönen Freitag zusammen,

    Im Bereich Krankenhaus kenne ich mich nicht aus, aber uns hat bei der Beurteilung wen wir zu listen haben die TRGS 410 (Expositionsverzeichnis bei iGefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B) weitergeholfen.

    Oftmals sind die Mitarbeiter auch über die entsprechende Betriebsarztsoftware gelistet, weil in diesen Bereichen besondere Untersuchungen notwendig sind.

    Gruß Kenny