24 Stunden Ruhezeit?

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  • Hallo Zusammen

    Da ich neu in diesem Forum bin möchte mich erstmal Vorstellen. Ich bin Nachrichtentechniker und habe die 3. Präsenzwoche hinter mir. Im Februar habe ich die 4. Woche und im Anschluss gleich die Fachspezifik "Fertigung und Elektro". Danach geht es straff auf den Abschluss zu :sonne1:

    Ich bin nun aber auf ein Problem gestoßen und komme nicht weiter und hoffe nun das Ihr hier evtl. den richtigen Tipp bekomme wo ich Nachschauen kann.

    Folgendes:
    Ein Freund (Angestellter, Verkäufer, 30 Jahre) Arbeitet in einer Outlett Firma in der die Ruhezeiten für mich nicht nachvollziehbar sind. Der Betriebsrat setzt hier wohl durch, daß MA welche bis um 21 Uhr Arbeiten (normaler Arbeitstag) erst 24 Stunden später wieder zur Arbeit erscheinen dürfen. Anscheinend haben Sie hier irgendwo einen Paragraphen gefunden, welchen Sie aber nicht kundtun wollen (können?)

    Im ArbeitsZG &5 Abs. 1 steht jedoch:
    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

    Ich kann hier auch absolut nichts finden im Netz :33:
    Wer kann mir hier helfen?

    Vielen Dank im vorraus

    Mfg Sensor

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  • Moin,

    Anscheinend haben Sie hier irgendwo einen Paragraphen gefunden, welchen Sie aber nicht kundtun wollen (können?)

    ich kenne das mit den 24 h nicht (ich schule u.a. zum Thema ArbZG).
    Vielleicht berücksichtigt der Betriebsrat eine Vorgabe aus der DGUV Vorschrift 23 ("Wach- und Sicherungsdienste") als sinnvolle Übertragung auf die vorhandenen Gegebenheiten
    "§ 5 Verbot berauschender Mittel
    Der Genuss von alkoholischen Getränken und die Einnahme anderer berauschender Mittel sind während der Dienstzeit verboten. Dies gilt auch für einen angemessenen Zeitraum vor dem Einsatz. Bei Dienstantritt muss Nüchternheit gegeben sein." (Hervorhebung durch mich)

    ... indem er nicht damit rechnet, dass der Mitarbeiter schneller wieder nüchtern ist ... :D
    (das war jetzt bösartig - aber wenn es keine gesetzliche Grundlage zu den "24 h " gibt, sollte dies auch dem Betriebsrat so mitgeteilt werden ...)
    (tschulljung - heute habe ich Betriebsräte "gefressen")
    ... ansonsten hat doch der Betriebsrat irgendwie recht: 24 h sind ja "mindestens elf Stunden" ... aber das wären 137 oder 153 (... eine magische Zahl ...) Stunden auch ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    3 Mal editiert, zuletzt von a.r.ni (3. Dezember 2015 um 22:51)

  • Der Betriebsrat setzt hier wohl durch, daß MA welche bis um 21 Uhr Arbeiten (normaler Arbeitstag) erst 24 Stunden später wieder zur Arbeit erscheinen dürfen.

    mich würde interessieren wie der BR das macht ohne weitere Angaben zu machen


    Anscheinend haben Sie hier irgendwo einen Paragraphen gefunden, welchen Sie aber nicht kundtun wollen (können?)

    Ich würde mir ....das zeigen lassen, ansonsten mich nicht darauf einlassen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Zusammen,

    ich kenne es so wie A.R.Ni es beschrieben hat. 11 Std Ruhezeit.

    und Kelte noch was nebenbei der Unternehmer kann sich die Quelle zeigen lassen!!!!! Die SiFa kann mal nett nachfragen aber sonst nichts ich würde mich mit dem Betriebsrat nicht anlegen da kann man sich nur ins eigene Fleisch schneiden!!!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • und Kelte noch was nebenbei der Unternehmer kann sich die Quelle zeigen lassen!!!!!

    Hallo Hans-Jürgen....
    da habe ich mich etwas ungenau ausgedrückt ....aus Sicht des Unternehmens würde ich mir das zeigen lassen.
    Da durch so eine Regelung auch Kosten entstehen können.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Der Betriebsrat setzt hier wohl durch, daß MA welche bis um 21 Uhr Arbeiten (normaler Arbeitstag) erst 24 Stunden später wieder zur Arbeit erscheinen dürfen. Anscheinend haben Sie hier irgendwo einen Paragraphen gefunden, welchen Sie aber nicht kundtun wollen (können?)

    Wenn man etwas fordert, sollte man auch die Fakten also in diesem Fall den Paragraphen und die entsprechende gesetzliche Regelung nennen können.
    Möglicherweise ist auch der Ruhetag im Siebentageszeitraum damit gemeint. Möglicherweise gibt es auch tarifvertragliche Regelungen, welche eine Verlängerung der Ruhezeit vorsehen.
    Handelt es sich möglicherweise um ein Wechselschichtmodell?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (4. Dezember 2015 um 08:04)

  • Hallo Senosr

    Im Arbeitszeitgesetz § 5 ist von 11 Stunden Mindestruhezeiten die Rede. Die dürfen nicht unterschritten werden. Aber überschritten? Warum nicht? Was ist dein Problem damit? Jedenfalls gut für die körperliche und psychische Gesundheit. Wieviel Tage und wieviel Stunden die Woche arbeiten die Beschäftigten? Wie lange ist denn die Arbeitsphase? Wie sieht der Tarifvertrag aus?

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (4. Dezember 2015 um 11:00) aus folgendem Grund: Sorry, habe mich verschrieben.

  • Handelt es sich möglicherweise um ein Wechselschichtmodell?

    Das wäre ein Grund das so zu formulieren. Wenn der Mitarbeiter von einer Spätschicht in eine Frühschicht wechseln soll dann kann auch die 11 Stunden Regelung nicht eingehalten werden. Also muss gewährleistet sein dass 1 Tag (24 Stunden) zwischen dem Wechsel liegt. Ist auch die Frage wie lange eine Schicht ist. Sind es 8 Stunden? oder mehr?

  • Ich vermute, da Senosr ja noch in der Ausbildung ist, dass das geschilderte Problem eine Aufgabenstellung ist, raffinert gestellt zur Überprüfung des Gelernten. Im Internet wird Senosr auch nichts zu einer 24-Stunden-Ruhezeitregelung finden. Und Rumrätseln, ohne nähere Angaben, was bringts letztendlich? ...... ;) Vielleicht meldet Sensor sich ja nochmal und klärt uns auf.

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  • Also muss gewährleistet sein dass 1 Tag (24 Stunden) zwischen dem Wechsel liegt.

    Was nach EU Richtlinie 2003/88 nicht ausreichend wäre, denn dort ist im 7 Tage Zeitraum eine 24 stündige Mindestruhezeit zusätzlich zur täglichen Ruhezeit von 11 Stunden gefordert.
    Allerdings ist hier die nationale Umsetzung relevant und dabei dürfen manche Branchen bzw. Tarifvertragsparteien auch abweichende Regelungen erstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen

    Vielen Dank für die vielen Informationen. Inzwischen habe ich rausbekommen das es um was anderes geht und die 24h nur vorgeschoben wurden um Überstunden abzubauen.
    Kein schöner Zug vom BR zu den MA nicht aufrichtig zu sein!

    Ich hätte ja mal früher wieder reingeschaut, dachte auch ich habe EMail Benachrichtigung bei Antworten aktiviert. Hat aber nicht getan - muss ich nochmal nachschauen warum es nicht getan hat.

    Danke auf jeden fall nochmal |?

    Gruss Sensor