Sicherheitstraining für alleinarbeitende Mitarbeiter

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  • Hallo Kollegen,
    ich hatte gestern in der Teamberatung der Hygienebeauftragten die Anfrage nach einem Sicherheitstraining für alleinarbeitende Mitarbeiter. Hintergrund:
    Unsere Praxis für Ergotherapie bietet bis ca. 22 Uhr diverse Kurse an. Es kommt häufig vor das eine Mitarbeiterin längere Zeit allein arbeitet.
    Im Haus 1 Stockwerk tiefer ist eine Spielothek in der öfters angetrunkene Personen verkehren. Die Mitarbeiterinnen können die Tür der Praxis nicht durchgängig verschliessen.
    Mir stellen sich folgende Fragen:

    • Welcher rechtliche Rahmen gilt für Notwehr?
    • Welche Mittel/Handlungen sind erlaubt? (Pfefferspray, Tritte da wo es weh tut?)
    • Was würde sich für einen Notfallplan anbieten? (Handlungsreihenfolge, Alarmierungskette)
    • Betriebliches Selbstverteidigungstraining?


    Also Kollegen, eure geschätze Meinung ist gefragt.

    Im Voraus vielen Dank

    Reinhard

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  • Ich hatte mal in den 90ern in einer Praxis die ähnliche Öffnungszeiten hatte ein Spezielles Türöffnungssystem verbaut.

    Kunden konnten jeder Zeit rein über eine Zugangskontrolle, der gemeldete Patient bekam eine Karte und hatte dann über die Terminbuchung ein Zeitfenster für den Zutritt.
    Neuanmeldungen waren dann eben nur während der normalen Praxiszeit möglich

    In der heutigen Zeit wo Codeschlösser u Co auch wenig kosten kann man den Patienten / Kursteilnehmern z.B auch einen Tagescode am Telefon geben der dann für den Kurstermin freigegeben ist

    Da gibt es m.w. auch Systeme am Markt. Leider kann ich dir dazu keine Infos geben da ich selbst nicht mehr aktiv bin in der Branche

    Das ganze hilft natürlich nur dabei um den unerwünschten Zugang einzuschränken, deine Kernfrage klärt sich dadurch leider nicht. Da halte ich mich dann raus

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Welcher rechtliche Rahmen gilt für Notwehr?

    Gemäß §32 StGB ist Notwehr diejenige Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren (Nothilfe). D.h. die verteidigende Person darf erst handeln wenn sie bereits angegriffen wird oder der Angriff kurz bevorsteht (Angreifer holt mit einem Faustschlag aus)


    Welche Mittel/Handlungen sind erlaubt? (Pfefferspray, Tritte da wo es weh tut?)

    Es sind alle Handlungen erlaubt, die verhältnismäßig sind. D.h. ich dürfte mich mit einem Baseballschläger wehren wenn der Angreifer ein Messer hat. Nicht jedoch mit einer Handfeuerwaffe wenn der Angreifer unbewaffnet ist. Die Entscheidung trifft letztendlich der Richter ob es nun verhältnismäßig war. In Deutschland dürfen Pfeffersprays nur gegen Angriffe durch Tiere verwendet werden. Für die Verteidigung durch ein Menschenangriff, wird CS-Gas empfohlen, obwohl dir Wirkung aufgrund des Gemisches nicht so berauschend ist wie Pfeffersprays. Im Ernstfall würde ich jedoch ein Pfefferspray einsetzen und im nachhinein sagen, dass es eigentlich für Tierangriffe gedacht war aber ich zu dem Zeitpunkt nichts anderes zur Hand hatte ;-). Und selbstverständlich dürfen sich die Mitarbeiterinnen mit Tritten wehren. Es ist aber wichtig was man im nachhinein dem Staatsanwalt erzählt. So kann es vorkommen, dass man die Notwehrhandlung nicht anerkennt da der Betrunkene als schwächere Person angesehen wird. So empfehle ich deinen Mitarbeiterinnen auf ihre Angst/Furcht hinzuweisen. Das führt dazu, dass eine Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess) nicht mehr strafbar ist.

    Was würde sich für einen Notfallplan anbieten? (Handlungsreihenfolge, Alarmierungskette)

    Der Notfallplan ergibt sich eigentlich aus deiner Gefährdungsbeurteilung, die unter Umständen ja die Alleinarbeit verbietet.

    Ohne jetzt die organisatorischen und baulichen Einzelheiten zu kennen, würde ich folgende Beispiele in Erwägung ziehen:
    - abschließbare Tür mit Klingel für Besucher und Patienten
    - Videoüberwachungsanlage mit integrierten Lautsprecher (Rechtsgrundlage beachten)
    - Kontakt zu dem Eigentümer oder den Mitarbeiter der Spielothek. Normalerweise haben Spielotheken bereits ein Sicherungskonzept ausgearbeitet, wo eure Praxis integriert werden kann.
    - Notruftaste mit Aufschaltung auf eine NSL (Notruf- und Serviceleitstelle) eines Sicherheitsdienstleisters. Ist heutzutage günstig umzusetzen.
    - Mitarbeiter schulen: Rechtsgrundlagen (Jedermannsrechte), situationsgerechtes Verhalten, Umgang mit Problemgruppen usw. Selbstverteidigungskurse sind natürlich auch zu empfehlen.

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  • Hallo Wiki16,
    vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
    Es sind viele Ansatzpunkte vorhanden, die ich mit der Einrichtungsleiterin besprechen werde.
    Auch ein Selbstverteidigungskurs/Schupperstunden ist an diesem Ort möglich.


    VG Reinhard

    Eine große "Auszeichnung" für dich dürfte sein, dass das Komnet nichts geliefert hat.

  • Hallo Wiki16,
    vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
    Es sind viele Ansatzpunkte vorhanden, die ich mit der Einrichtungsleiterin besprechen werde.
    Auch ein Selbstverteidigungskurs/Schupperstunden ist an diesem Ort möglich.


    VG Reinhard

    Eine große "Auszeichnung" für dich dürfte sein, dass das Komnet nichts geliefert hat.

    Ich komme ursprünglich aus dem Bereich der Unternehmenssicherung und versuche momentan die Themenfelder Safety (Sicherheit/Arbeitsschutz) und Security (Sicherung) in meinem Dienstleistungskonzept zu kombinieren. Somit hast du eigentlich bestätigt, dass mein Konzept in die richtige Richtung geht.

    Gruß Wiki

  • Haben jetzt auch zwei Vorfälle gehabt, in denen Albaner unseren Filialangestellten in der Innenstadt im und vor dem geschäft aufdringlich geworden sind. Problem an Abwehrsprays sehe ich den richtigen Umgang, wenn ungeübte unter Adrenalin sind. Erste Maßnahme ist jetzt ein Notschalter auf der Telefonanlage der direkt zu einem Sicherheitsdienst, der unseren nahen Firmensitz auch bestreift, durchstellt. Das schwierige wird dann der Weg von der Arbeitsstelle zum Fahrzeug oder nach Hause.

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  • Haben jetzt auch zwei Vorfälle gehabt, in denen Albaner unseren Filialangestellten in der Innenstadt im und vor dem geschäft aufdringlich geworden sind. Problem an Abwehrsprays sehe ich den richtigen Umgang, wenn ungeübte unter Adrenalin sind. Erste Maßnahme ist jetzt ein Notschalter auf der Telefonanlage der direkt zu einem Sicherheitsdienst, der unseren nahen Firmensitz auch bestreift, durchstellt. Das schwierige wird dann der Weg von der Arbeitsstelle zum Fahrzeug oder nach Hause.

    Hallo Sven,

    für solche Fälle gibt es die sogenannten Notruf-Handys / Taster / Armbanduhren, die über eine GSM-Funktion verfügen. Diese lassen sich auch auf eine Notruf- und Serviceleitstelle aufschalten.