Hallo Kollegen,
ich hatte gestern in der Teamberatung der Hygienebeauftragten die Anfrage nach einem Sicherheitstraining für alleinarbeitende Mitarbeiter. Hintergrund:
Unsere Praxis für Ergotherapie bietet bis ca. 22 Uhr diverse Kurse an. Es kommt häufig vor das eine Mitarbeiterin längere Zeit allein arbeitet.
Im Haus 1 Stockwerk tiefer ist eine Spielothek in der öfters angetrunkene Personen verkehren. Die Mitarbeiterinnen können die Tür der Praxis nicht durchgängig verschliessen.
Mir stellen sich folgende Fragen:
- Welcher rechtliche Rahmen gilt für Notwehr?
- Welche Mittel/Handlungen sind erlaubt? (Pfefferspray, Tritte da wo es weh tut?)
- Was würde sich für einen Notfallplan anbieten? (Handlungsreihenfolge, Alarmierungskette)
- Betriebliches Selbstverteidigungstraining?
Also Kollegen, eure geschätze Meinung ist gefragt.
Im Voraus vielen Dank
Reinhard