PSA Atemschutz

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  • Hi

    Bei der letzten Begehung hat der zuständige TAB angefragt, ob unsere Mitarbeiter auf Tauglichkeit zum Umgang mit der Atemschutzmaske untersucht würden.

    Erst einmal nichts ungewöhnliches.
    Der Clou an der Sache ist aber, dass es sich lediglich um die Notfall-PSA handelt, die bei einem eventuellen Gefahrgutunfall zum Einsatz kommen könnte.
    Zum Verständnis: Als Logistiker schlagen wir lediglich Gefahrgüter um, Lagerung erfolgt nicht! Und Arbeit unter Atemschutz gibt es bei uns auch nicht!

    Selbst unsere BA war überfragt, ob eine Tauglichkeitsuntersuchung in so einem Fall überhaupt nötig wäre!
    Und theoretisch wären dann ALLE gewerblichen MA entsprechend zu untersuchen...

    Hat da ggf. jemand Erfahrungswerte?

    Danke vorab,
    Marco

    Gruß,
    Marco


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  • Hallo Marco,

    relativ entscheidende Quizfrage:
    Sollen die Kollegen mit den Masken bei Havarie das ausgetretene Material beseitigen oder sollen sie den betroffenen Bereich unter Atemschutz (Stichwort: Fluchtmaske) verlassen?

    Im 1. Fall wäre es ja eine bewusste Tätigkeit mit dem Gefahrstoff. Dann sollten die Kollegen auch wissen, wie sie womit umgehen können / müssen.
    Dazu würde dann auch die angemessene Maske gehören, dazu die entsprechende Unterweisung und auch die G 26 - Untersuchung.
    Vorstellen kann man sich dann, einen "Notfalltrupp" mit PSA und den notwendigen Kenntnissen vorstellen.

    Im 2. Fall würde ich das anders sehen, da die Mitarbeiter dann nur den betroffenen Bereich verlassen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,

    was sagt denn Eure Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeitsplätze bzgl. PSA?

    Wenn die PSA nur für den Notfall als präventive Maßnahme gedacht ist, sehe ich hier keine Notwendigkeit zu irgendwelchen Tauglichkeitsuntersuchungen - es sei denn, dass die Stoffe, die Ihr umschlagt dermaßen saugefährlich sind, dass da mir nicht bekannte Vorschriften diesbezüglich gelten.

    Bei einem Notfall ist die Tauglichkeit eines Mitarbeiters egal - Hauptsache die PSA schützt ihn bis er außer Gefahr ist.
    Dazu muss der MA aber wissen, wie man mit der PSA umgeht und wo sie im Fall des Falles zu finden ist - aber das habt Ihr in Euren Unterweisungen sicherlich schon thematisiert.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Laut Maßnahmenplan beseitigen die Kollegen auch ausgetretenes Material, je nach Klasse, etc.
    Damit dürfte die G26 dann wohl anfallen...unabhängig davon, dass es sich 'nur' um Halbmasken handelt.


    Gruß,
    Marco

    Gruß,
    Marco


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  • Bei der letzten Begehung hat der zuständige TAB angefragt, ob unsere Mitarbeiter auf Tauglichkeit zum Umgang mit der Atemschutzmaske untersucht würden.

    Die Frage ist, was genau meint er damit ... :)

    Wenn eure Atemschutzgeräte (> 3 kg) reine "Fluchtmasken" sind (Verbot der Beseitigung von ausgetretenen Stoffen), ist eine Untersuchung nach G26 in der Regel nicht erforderlich (vgl. DGUV Regel 112-190, Nr. 3.2.1 und Anhang 3).

    Aber:
    Ist bei euch geprüft worden, ob die Atemanschlüsse (Masken) auch die richtige Passform haben?
    Sprich, wird regelmäßig bei jedem Mitarbeiter, der im Notfall eine Maske trägt, eine qualitative oder quantitative Dichtsitzprüfung durchgeführt?
    (DGUV-Regel 112-190, Nr. 3.1.5.3)
    Gleiches gilt natürlich auch für Mitarbeiter, die Masken mehr oder weniger regelmäßig tragen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Noch was...
    hast Du dir das Regelwerk zu diesem Thema eigentlich mal angeschaut?
    Also angefangen bei der PSA Benutzungs VO, der ArbmedVV, dann die BGR / GUV-R 190 (speziell den Anhang 3) und die BGI / GUV-I 504-26.

    Darin findest Du eigentlich eine Menge Hinweise, die Du für Deine Gefährdungsbeurteilung benötigst.
    BTW: Die Atemschutzunterweisung durch eine entsprechend sachkundige Person sollte ebenfalls dazu gehören.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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