Hi
Bei der letzten Begehung hat der zuständige TAB angefragt, ob unsere Mitarbeiter auf Tauglichkeit zum Umgang mit der Atemschutzmaske untersucht würden.
Erst einmal nichts ungewöhnliches.
Der Clou an der Sache ist aber, dass es sich lediglich um die Notfall-PSA handelt, die bei einem eventuellen Gefahrgutunfall zum Einsatz kommen könnte.
Zum Verständnis: Als Logistiker schlagen wir lediglich Gefahrgüter um, Lagerung erfolgt nicht! Und Arbeit unter Atemschutz gibt es bei uns auch nicht!
Selbst unsere BA war überfragt, ob eine Tauglichkeitsuntersuchung in so einem Fall überhaupt nötig wäre!
Und theoretisch wären dann ALLE gewerblichen MA entsprechend zu untersuchen...
Hat da ggf. jemand Erfahrungswerte?
Danke vorab,
Marco