Gibt es eine gesetzliche Bestimmung die mir erlaubt einen Brückenkran stillzulegen wenn dieser mißbräuchlich benutzt wurde?

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  • Hallo Liebe Kollegen,

    ich habe eine dringende Frage zu einem besonderen Fall. Entscheidungen sind schon getroffen, aber generell will ich wissen ob unsere Entscheidungen auch rechtlich abgesichert sind.
    In einem im Bau befindlichen Kesselhauses eines Heizkraftwerkes wurde eine 500 kilo schwere Last schräg angehoben, und zwar so dass die Seile über eine Kante eines Stahlträgers schleiften. Ohne Schutz oder Rollen.
    Man kann am Stahlträger (verzinkt) Abschürfungen erkennen.
    Unsere Entscheidung war die Arbeiten mit dem Kran einstellen zu lassen und eine Prüfung des Seils zu fordern bevor diese wieder fortgesetzt werden dürfen. Die Firma hat dem zugestimmt. Nur hatten wir hier das recht dazu hier so zu handeln? Normal kann der Kran bis zu 3 tonnen heben. Ausser in der BGV D6 habe ich weiter keine brauchbaren Hinweise gefunden.
    :?:

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  • Hallo Andrasta,

    ich gehe von aus, dass Du als SiGeKo eingesetzt warst?
    Prinzipiell darfst Du eine Baustelle nicht stilllegen, weil Du keine Weisungsbefugnis hast. Aber: Wenn Du entweder als verantwortlicher Dritter eingesetzt bist, oder Gefahr im Verzug war, darfst/musst Du die Arbeiten natürlich unterbrechen. Den Auftraggeber/Bauherren informieren nicht vergessen.
    Für mich ist in der Situation ganz klar richtig gehandelt worden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Andrasta,

    mit "Gefahr im Verzug" kann man schon viel begründen.

    Nach der Schilderung, ich hätte es genauso gemacht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi andrasta,

    in der Betriebssicherheitsverordnung gibt es beim Punkt "Prüfungen" doch auch die Prüfung nach besonderen Ereignissen.
    Darunter würde ich deinen Fall sehen.

    Ansonsten kann man noch mit Anhang 2, 2.3 argumentieren:


    Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Lasten
    a) sich ungewollt gefährlich verlagern, herabstürzen oder
    b) unbeabsichtigt ausgehakt werden können

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Vielen Dank zusammen, hat mir schon sehr geholfen.

    und zu den Fragen, ja bin als SiGeKo im Einsatz. Ich selbst habe gar nichts eingestellt, sondern der HSE Manager und der Oberbauleiter auf meinen Rat hin.

    Wie immer, hier kann man sich darauf verlassen dass einem geholfen wird. |?

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