Hallo Liebe Kollegen,
ich habe eine dringende Frage zu einem besonderen Fall. Entscheidungen sind schon getroffen, aber generell will ich wissen ob unsere Entscheidungen auch rechtlich abgesichert sind.
In einem im Bau befindlichen Kesselhauses eines Heizkraftwerkes wurde eine 500 kilo schwere Last schräg angehoben, und zwar so dass die Seile über eine Kante eines Stahlträgers schleiften. Ohne Schutz oder Rollen.
Man kann am Stahlträger (verzinkt) Abschürfungen erkennen.
Unsere Entscheidung war die Arbeiten mit dem Kran einstellen zu lassen und eine Prüfung des Seils zu fordern bevor diese wieder fortgesetzt werden dürfen. Die Firma hat dem zugestimmt. Nur hatten wir hier das recht dazu hier so zu handeln? Normal kann der Kran bis zu 3 tonnen heben. Ausser in der BGV D6 habe ich weiter keine brauchbaren Hinweise gefunden.