Bestandsschutz - Was ist das wirklich?

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  • Bestandsschutz - Was ist das wirklich? Begriffsklärung

    Da in einigen Diskussionen der Begriff "Bestandsschutz" verwendet wurde, habe ich hier mal einen Fachbeitrag eines Rechtsanwaltes auf einer VDSI-Jahresfachtagung, veröffentlicht im HIS-Mitteilungsblatt.
    Hier mal der link
    http://www.his-he.de/pdf/pub_mbl/MBL11-3.pdf .

    Interessant für mich war, dass bei uns der Begriff des Bestandsschutzes gebraucht wird um alte Zustände zu rechtfertigen, der Begriff aber gar keine rechtliche Wirksamkeit hat. Aber lest selbst.

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

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  • Hallo!

    Einem Rechtsanwalt mag ich als juristischer Laie nicht widersprechen.
    Grundsätzlich sind die Aussagen in Ordnung. Dies ist in vielen Köpfen der Stadtbauräte usw. noch nicht verankert. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
    Ich empfehle mal die Dialoge 2145 und 20200 aus dem KomNet. Nicht, dass es hier eine absolute Eindeutigkeit zum Bestandschutz gibt. Trotzdem wird das Problem, nicht nur im Brandschutz deutlich gemacht.
    Dies ist im Übrigen die einzige Quelle, die kostenfrei Rechtsauskünfte gibt (geben darf).
    Die vorsichtige Formulierung "unserer Ansicht nach", zeigt, dass es in diesem Fall noch kein richterliches Urteil gibt.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,

    Interessant für mich war, dass bei uns der Begriff des Bestandsschutzes gebraucht wird um alte Zustände zu rechtfertigen, der Begriff aber gar keine rechtliche Wirksamkeit hat.

    Danke für den Hinweis.
    Die Praxis hat mir oft genug gezeigt, dass geänderte gesetzliche Anforderungen auch zu baulichen oder apparativen Änderungen führen.
    Das finde ich auch in Ordnung.

    Wo Menschen- und Brandschützer oftmals ganz schmale Lippen bekommen, ist, wenn sich der "Bestandsschutz" aus "Denkmalschutz" ergibt ... :cursing:
    Hier findet man ein erstaunlich konträres Ansinnen:
    - beim Berufen auf den Bestandsschutz will jemand (Eigentümer / Mieter) meist aus Kostengründen keine Änderungen vornehmen
    - beim Berufen auf den Denkmalschutz will die Behörde nicht, dass jemand notwendige Änderungen vornimmt.

    Letztlich hängt viel von den Personen ab, die miteinander kommunizieren ...

    In meiner Heimatstadt hatten wir den Fall, dass der Besitzer eines Fachwerkhauses aus Denkmalschutzgründen so gut wie keine Renovierungen vornehmen durfte (keine Dreifachverglasung, keine Wärmedämmung uvam.); aus welchen Gründen auch immer war es aber möglich, dass Haus legal abzureißen - was dann auch so geschah ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)