Hygienestandards auf Toiletten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

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  • Hallo Kiefi,
    es ist immer noch ein weites Feld. Am besten du fängst mit dem Rahmenhygieneplan für dein Bundesland an und leitest Maßnahmen ab. Je nachdem was deine WfbM an Produktkunden hat, kommen auch deren Forderungen dazu. Ich hab dir mal das Inhaltsverzeichnis von meinem Verzeichnis angehängt. Alles zusammen sind 740 MB.
    Am besten du kommst mal vorbei.
    VG Reinhard

  • Mir geht es um gewisse Hygiene Standards, die man beim Toilettengang einhalten sollte.
    PSA, Desinfektion, Reinigung Toilette, Hautschutz etc.

    PSA beim Toilettengang? Tragt Ihr Handschuhe beim..... :Lach:
    Ich denke, Du möchtest wissen was die Menschen, die eure Toiletten benutzen, hinterher tun müssen. Also in der Regel ist Händewaschen angesagt. Wenn möglich 3 Minuten. Hierzu gibt es schon vorgefertige Aufkleber für die Fliesen oder dem Seifenspender.
    http://www.tork.de/Die-Marke-Tork…m-Handewaschen/
    Ds ist jetzt ein wenig Schleichwerbung, aber das ist das, was man als erstes im www findet.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • PSA beim Toilettengang? Tragt Ihr Handschuhe beim..... :Lach: .

    Das kann schon sinnvoll sein wenn man z.B. anderen Personen beim Toilettengang behilflich ist.
    Relevant für die Einschätzung ist natürlich in wie weit die Nutzer gegenüber der "Normalbevölkerung" eingeschränkt oder mit besonderen Risiken behaftet sind. Je nachdem könnte die "Standardhygiene" nicht ausreichend sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mir geht es eigentlich mehr darum,
    was wir als Mitarbeiter während, bzw. nach dem Toilettengang mit beeinträchtigten Menschen tun müssen, sollten.
    Wir Mitarbeiter arbeiten natürlich bei der Toilettenhilfe mit Handschuhen, desinfizieren später die Toilette und wenden unser Hautschutzprogramm an.
    Vermutlich sind wir auf dem richtigen Weg.
    Ich suche halt bestimmte schriftlich niedergeschriebene Hygienstandards.
    Vielleicht gibt es diese aber auch nicht, wobei ist doch in Deutschland fast alles beschrieben.

    FK

  • Hallo Kiefi,
    das Eine sind die Tätigkeiten die die Betreuer verrichten, das Andere die von den "benannten Stellen" vorzufindende Struktur. Also auch den gesamten Dokumentationswust. Bindeglied zwischen Anforderungen und Realisierung kann ein Hygieneaudit sein: http://www.hygiene-rnk.de/userfiles/file/Hygieneaudit.pdf
    Das ist so zu sagen die "Lesebrille" der Prüfer. Wenn du weist wonach sie suchen kannst du deine WfbM vorbereiten.
    Den Hygienestandard (oder das Hygienekonzept) kannst du aus dem Rahmenhygieneplan deines Landes herleiten. Das Hygienekonzept wird aber für alle Tätigkeiten und Bereiche unterschiedlich sein.

    VG Reinhard
    P.S. Aufruhr gab es bei uns auch bei Schutzimpfungen der GL die Toilettengänge begleiten.

  • Das kann schon sinnvoll sein wenn man z.B. anderen Personen beim Toilettengang behilflich ist.Relevant für die Einschätzung ist natürlich in wie weit die Nutzer gegenüber der "Normalbevölkerung" eingeschränkt oder mit besonderen Risiken behaftet sind. Je nachdem könnte die "Standardhygiene" nicht ausreichend sein.

    Tja, Schläge an mein Haupt.....
    Da war ich mal wieder zu kurz gespatzt, wie der Pfälzer sagt. Das hatte ich natürlich nicht bedacht.
    Ziehe hiermit meine Aussage zurück und entschuldige mich in aller Form.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • ...
    Vermutlich sind wir auf dem richtigen Weg.
    Ich suche halt bestimmte schriftlich niedergeschriebene Hygienstandards.
    Vielleicht gibt es diese aber auch nicht, wobei ist doch in Deutschland fast alles beschrieben.

    Ich denke Ihr seid auf dem richtigen Weg.
    Der Trend in Deutschland bei den Regelungen ist doch auch klar. Es wird immer weniger konkret vorgeschrieben, aber wenn was passiert, dann ist man Schuld, bis man bewiesen hat, dass man genug getan hat. Stichwort Gefährdungsbeurteilung und darauf dürfte es auch in Deinem Fall hinauslaufen. Da wir weder die Art noch Stärke der Beeinträchtigungen der zu betreuenden Personen kennen, noch dem Umfang der notwendigen "Hilfeleistung", können auch keine konkreten Vorgaben erfolgen.

    ...Das hatte ich natürlich nicht bedacht.
    Ziehe hiermit meine Aussage zurück und entschuldige mich in aller Form.

    Wobei Handschuhe beim Toilettengang auch gefährlich sein können, wie ich in meinem letzten Arbeitsleben mitbekommen hatte. Dort war ein Labormitarbeiter mit den gängigen Einweghandschuhen an den Händen auf die Toilette gegangen. Geschäft erfolgreich abgeschlossen, noch kurz den Hintern gewischt, man hat ja Handschuhe an, muss also nicht besonders aufpassen. Allerdings hatte der Labormitarbeiter zuvor im Labor mit Benzylnicotinat gearbeitet und das war noch am Handschuh. Benzylnicotinat ist das, was in Thermalsalben dafür sorgt, dass es einem warm wird. Der Mitarbeiter hat sich somit eine kleine Menge des reinen Wirkstoffes auf das Gesäß geschmiert und hatte dadurch über Stunden einen roten, heißen Po. Seine Aussage damals "Mir brennt der Ar***"
    Im Labor gilt daher die Regel: "Vor und nach dem Gang auf die Toilette, Hände waschen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.