Sicherheitskennzeichnung - Anbringhöhe

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Die ASR A1.3 äußert sich relativ unkonkret zur Anbringhöhe der Sicherheitszeichen, diese seien "deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen".
    Meine Frage nun: Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht (auch in der ISO 16069 bin ich nicht fündig geworden) oder einen Praxiswert, an den ich mich halten könnte.
    Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    die entsprechende DIN schweigt sich dazu aus.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Gilamonster 2000.

    Welche Sicherheitskennzeichnung meinst Du denn? ;)
    Wenn Du Gefahren-, Verbots oder Gebotszeichen meinst, sicherlich in Augenhöhe. Z. B. an einem Schaltschrank.
    Bei Brandschutz- und F+R-Kennzeichnung wird/ kann das auch anders aussehen. Welche meinst Du genau? ?(:huh:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Gilamonster 2000.

    Welche Sicherheitskennzeichnung meinst Du denn? ;)
    Wenn Du Gefahren-, Verbots oder Gebotszeichen meinst, sicherlich in Augenhöhe. Z. B. an einem Schaltschrank.
    Bei Brandschutz- und F+R-Kennzeichnung wird/ kann das auch anders aussehen. Welche meinst Du genau? ?(:huh:

    Gruß

    Jens

    Hallo Jens,
    ganz konkret meine ich die Rettungswegzeichen.
    Diese wurden - in einem aktuellen Fall - auf Höhe von ca. 1,50 m angebracht. Ich bin aber der Meinung, dass diese - nicht nur im Notfall - von Personen verdeckt wären, also nicht die Forderung "deutlich erkennbar" erfüllen.
    Ich hatte auf eine Argumentationshilfe aus dieser Runde gehofft.
    Grüße Gilamonster

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    dieses ist doch aber eindeutig:

    (6) Sicherheitszeichen sind deutlich er kennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich
    erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest
    oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am
    Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen müssen sichtbar,
    unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht
    werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Rettungs- bzw.
    Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B.Winkelschilder).

    Diese wurden - in einem aktuellen Fall - auf Höhe von ca. 1,50 m angebracht. Ich bin aber der Meinung, dass diese - nicht nur im Notfall - von Personen verdeckt wären, also nicht die Forderung "deutlich erkennbar" erfüllen.
    Ich hatte auf eine Argumentationshilfe aus dieser Runde gehofft.

    Diese Argumentationshilfe ist doch mit dem oberen Absatz vorhanden.
    Ein pauschales 1.50 oder 2.20 oder 3.30m als festgelegte Montagehöhe
    gibt es nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...ganz konkret meine ich die Rettungswegzeichen.
    Diese wurden - in einem aktuellen Fall - auf Höhe von ca. 1,50 m angebracht. Ich bin aber der Meinung, dass diese - nicht nur im Notfall - von Personen verdeckt wären, also nicht die Forderung "deutlich erkennbar" erfüllen.
    ...

    Warum stehen denn die Personen da rum und verdecken die Schilder?
    Jetzt zu den Praxiserfahrungen: Die Rettungswegzeichen findet man oft über den Türen und im Flurbereich an der Decke oder in Deckennähe. Dadurch werden sie selten verdeckt und sind auch aus größerer Entfernung zu erkennen, solange es nicht brennt. Im Flugzeug sind die Zeichen an der Decke und zusätzlich gibt es beleuchtete Bodenmarkierungen. Dies ist durchaus sinnvoll, da aufsteigender Rauch schnell den Deckenbereich zur undurchsichtigen Zone macht. Die Anbringung in 1,5m Höhe kann somit ein Kompromiss sein. So niedrig angebracht, dass sie nicht gleich im Rauchbereich sind, aber doch so hoch, dass man sie aus der Entfernung auch erkennt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Im Flugzeug sind die Zeichen an der Decke und zusätzlich gibt es beleuchtete Bodenmarkierungen. Dies ist durchaus sinnvoll, da aufsteigender Rauch schnell den Deckenbereich zur undurchsichtigen Zone macht. Die Anbringung in 1,5m Höhe kann somit ein Kompromiss sein. So niedrig angebracht, dass sie nicht gleich im Rauchbereich sind, aber doch so hoch, dass man sie aus der Entfernung auch erkennt.

    gibt es nicht nur im Flugzeug, wird teilweise auch in Gebäuden
    (u.a. Flughäfen) eingesetzt.

    Prinzipiell sind solche Systeme, insbesondere wenn sie gesteuert
    werden (weg vom Brand) nicht schlecht. Wobei ich die Argumentation
    mit verdeckter Kennzeichnung durch Brandrauch, so nicht vollständig
    teile. Ist die Kennzeichnung tatsächlich durch Brandrauch verdeckt,
    wird der Fluchtweg höchstwahrscheinlich auch nicht mehr von den
    Menschen genutzt, sei es aus Angst, Wärme usw.. Ausnahmen mag es
    sicherlich in Gebäuden mit hohen Raum- bzw. Flurhöhen geben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • es gäbe noch eine Variante, wenn gleich kein Norm:
    Durchschnittsgröße einer person 1,75m - 5 cm Augenmitte= gleich anbringungsmitte der kennzeichnung. Die Kennzeichnungen wären somit im direkten Blickfeld, zu hoch angebracht würden diese dann direkt in den Rauchgasen liegen; siehe @SimonSchmeisser

  • ANZEIGE
  • Wie hoch und wie breit ist denn der F&R-Weg?
    Siehe ASR A2.3:
    5 Anordnungen und Abmessungen

    (3) Abs. 3Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden. Eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Einzugsgebiete bis 5 Personen darf die lichte Breite jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen.


    (4) Die lichte Höhe über Fluchtwegen muss mindestens 2,00 m betragen. Eine Reduzierung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden.


    Sollte es zu Einengungen oder Hindernissen im Fluchtweg (auch wenn die Mindestbreite erreicht ist) kommen, kann dieses zu einer Gefährdung der Flüchtenden führen. Hier sollte wohl aber wieder der klare Menschenverstand und eine Risikobeurteilung/ Gefährdungsbeurteilung weiterhelfen ;)

    Ich würde jedenfalls die 2m Anbringungshöhe nicht unterschreiten, wenn nicht unbedingt notwendig oder baulich bedingt nicht anders möglich.

    Ich habe mal als Begründung für auf ca. 1,8m hoch gehängte Feuerlöscher bekommen, dass man sich dadurch ja die zusätzlichen Schilder sparen kann! :cursing::cursing:8|8|

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (2. Oktober 2015 um 15:32)