Hallo,
ich habe ein Verstehenproblem. Wenn ich eine Tätigkeit bei der Abfälle entstehen ausübe. dann bin ich gem. KrWG § 3 Abs. 8 ein Abfallerzeuger. Bin ich auch Erzeuger, wenn ich nur den Auftrag zu einer Tätigkeit (Sanieren) erteile? Mir geht es darum den Entsorgungsweg als auch die Rechtmäßigkeit der Entsorgung zu kontrollieren. Bin ich aber nicht der Erzeuger, muss ich das nicht. Muss mir ja nicht noch zusätzlich Arbeit machen.
Die asbesthaltigen Abfälle werden über einen SEN entsorgt. Alle anderen rechtlichen Anforderungen werden ebenfalls umgesetzt.