Unterweisung

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  • Hallo zusammen,

    mehrere Mitarbeiter unserer Behörde müssen Tätigkeiten in einer anderen Behörde durchführen.
    Die Tätigkeiten (Administration von Rechnern) finden dort in einem Rechnerraum statt, der
    mit einer Argon Gaslöschanlage ausgestattet ist.
    Die dort zuständige Führungskraft sagt nun, dass unsere Mitarbeiter dort nur arbeiten dürfen,
    wenn Sie unterwiesen sind - speziell zur Gaslöschanlage. Unterweisen sollen wir.

    Für mich ist klar, dass unsere Mitarbeiter unterwiesen werden müssen.
    Aber sollte über die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Gaslöschanlage) nicht von dort unterwiesen werden.

    Vielleicht gibt es hier klare Vorschriften, Regeln usw.?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

    Willi

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  • Hallo willi123,

    generell ist es so, dass der Unternehmer auf mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu unterweisen hat. Dies hat auch was mit dem entsprechenden
    Weisungsrecht zu tun. Für deinen Fall ist aber die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer relevant:


    Zitat

    § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer

    (2) Der Unternehmer hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.


    Also muss dir das Unternehmen wo deine Mitarbeiter eingesetzt werden auch angemessene Anweisungen erhalten.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • mehrere Mitarbeiter unserer Behörde müssen Tätigkeiten in einer anderen Behörde durchführen.

    Wie ist das Beschäftigungsverhältnis geregelt? Fremdfirmeneinsatz als eingekaufte Dienstleistung oder Arbeitnehmerüberlassung oder...?

    Aber sollte über die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Gaslöschanlage) nicht von dort unterwiesen werden.

    Vielleicht gibt es hier klare Vorschriften, Regeln usw.?

    Ich gehe einmal von einem Fremdfirmeneinsatz als Dienstleistung aus. Der Leistungsbezieher hat hier zu koordinieren. => Entweder er übernimmt die Information Deiner Mitarbeiter und Du weist dann an, oder er übermittelt die Informationen und Du unterweist entsprechend.
    Andere Alternative wäre, der Leistungsbezieher möchte überhaupt nichts machen, dann kommt also keine entsprechende Information => Du lehnst einen Einsatz ab und der Empfänger bekommt somit auch keine notwendige Leistung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    klar ist die Unterweisung Pflicht des Unternehmers, bzw. des Verantwortlichen.

    Hier sollte es schon so sein, dass derjenige der unterweist, auch weiss, was er jetzt macht. Er sollte zum Thema dann schon gewisse Kenntnisse haben.
    Bei euch im Gasbereich sind diese Kenntnisse sicherlich erforderlich. Hat der Unterweiser diese nicht, muss er sie sich holen. Das sollte eine Selbstverpflichtung und eine Selbstverständlichkeit sein und hat, in meinen Augen, auch etwas mit Fürsorgepflicht zu tun.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)