Hallo zusammen,
mehrere Mitarbeiter unserer Behörde müssen Tätigkeiten in einer anderen Behörde durchführen.
Die Tätigkeiten (Administration von Rechnern) finden dort in einem Rechnerraum statt, der
mit einer Argon Gaslöschanlage ausgestattet ist.
Die dort zuständige Führungskraft sagt nun, dass unsere Mitarbeiter dort nur arbeiten dürfen,
wenn Sie unterwiesen sind - speziell zur Gaslöschanlage. Unterweisen sollen wir.
Für mich ist klar, dass unsere Mitarbeiter unterwiesen werden müssen.
Aber sollte über die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Gaslöschanlage) nicht von dort unterwiesen werden.
Vielleicht gibt es hier klare Vorschriften, Regeln usw.?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Willi