Belastungsangabe Kran/Hakenflasche

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Belastungsangabe bei Kranen. Die Krane haben eine schwenkbaren Ausleger von max. +/-40°. Die Laufkatze und der Ausleger muss von Hand
    bewegt werden, nur hoch/runter (also eine Richtung) geht elektrisch. Nun steht am Ausleger 100kg und an der Hakenflasche 125kg. Hersteller sagt, dass die Angaben
    des Auslegers gelten, die DGUV-V 52 (BGV D6) sagt nur das es Angeben sein muss. Die entsprechende Durchführungsanweisung sagst bei einem Auslegerkran (was sie
    meiner Meinung nach sind) ist es auf dem Ausleger anzubringen. Und nun die Fragen aller Fragen, ist damit die der Hakenflasche uninteressant? Meiner Meinung nach ja.

    Kennt jemand noch andere Rechtsgrundlagen die etwas Licht ins dunkle bringen können.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (23. September 2015 um 15:25)

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  • Moin Stephan,

    andere Rechtsgrundlagen habe ich nicht. Aber grundsätzlich ist die kleinere Belastungsgrenze einzuhalten, sonst geht irgendwas zu Bruch.

    Der Auslegerkran darf nur so weit belastet werden, wie die angegebenen Lastgrenzen am Kran es zulassen. Sonst wird der Kran überlastet.
    Deswegen ist aber die Belastungsgrenze der Hakenflasche nicht automatisch uninteressant.
    Wenn ich eine Last von 100 kg heben will, darf ich das nur bis zu der am Kran angegebenen Lastgrenze tun und muss außerdem eine Kranflasche verwenden, deren Lastgrenze ebenfalls bei mindestens 100kg liegt. Sonst versagt die Kranflasche.
    Liegt die Lastgrenze der Flasche (bei einer zu hebenden Last von 100 kg) bei über 100 kg, ist die Lastgrenze wirklich uninteressant.

    Gruß aus dem Norden
    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo nj 1964,

    danke dass du meine Vermutung bestätigst. Jetzt kann ich dir auch verraten, dass die Bauteile nur 20kg wiegen :D

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,

    ich bin mal kleinkariert: Für den Gebrauch zählt nur die geringere Lastanagabe, aber dadurch wird die Lastangabe an der Hakenflasche nicht obsolet. Die Zulassung verlangt entsprechende Angaben. Ohne Lastangabe dürfte die Hakenflasche nicht benutzt werden ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ich frage mal einfach in die Runde.

    Hat der Kettenzug denn keine 125kg oder wie kommt es zustande das eine Flasche mit 125kg montiert ist.
    Denn dann hätte ich ja die Gefahr einer Überlast


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • Ich frage mal einfach in die Runde.

    Hat der Kettenzug denn keine 125kg oder wie kommt es zustande das eine Flasche mit 125kg montiert ist.
    Denn dann hätte ich ja die Gefahr einer Überlast


    Mfg Dierk

    Nein, Hebezeug hat auch 125kg. Nur der Ausleger war beschädigt und daher ausgetauscht. Da aber nur max. 20kg gehoben werden hat man einen kleiner gewählt.

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