Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Belastungsangabe bei Kranen. Die Krane haben eine schwenkbaren Ausleger von max. +/-40°. Die Laufkatze und der Ausleger muss von Hand
bewegt werden, nur hoch/runter (also eine Richtung) geht elektrisch. Nun steht am Ausleger 100kg und an der Hakenflasche 125kg. Hersteller sagt, dass die Angaben
des Auslegers gelten, die DGUV-V 52 (BGV D6) sagt nur das es Angeben sein muss. Die entsprechende Durchführungsanweisung sagst bei einem Auslegerkran (was sie
meiner Meinung nach sind) ist es auf dem Ausleger anzubringen. Und nun die Fragen aller Fragen, ist damit die der Hakenflasche uninteressant? Meiner Meinung nach ja.
Kennt jemand noch andere Rechtsgrundlagen die etwas Licht ins dunkle bringen können.
Gruß
Stephan