Hallo, Guten Tag,
habe Fragen:
Ist die Grundpflege (Def. Pflegekasse) in der Altenpflege eine besonders infektionsgefährdente Tätigkeit?
Muss eine Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge angeboten werden?
Erfordert die Grundpflege ein Impfungsangebot bei impräventablen Infektionskrankheiten?
Wie ist das Folgende - in der ArbMed Oktober 2013, AMR 6.5 2014 (Impfungen) aufgeführt - gemeint:
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und der oder die betroffene Beschäftigte nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt (§ 6 Absatz 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV).
Ist die infektionsgefährdente Tätigkeit - soweit die obige Frage bejaht wird - in der Grundpflege im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung allemein erhöht oder eher niedrig?
Gibt es Erfahrungswerte? Ist doch den zu Pflegenden nicht an der Nasenspitze anzusehen, ob z.B. an Hep B erkrankt ist.
Wie kann man den Grad der Infektionshöhe im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung messen? Z.B. bei Hepatitis B - Studien gibt es meines Wissens nach nicht.
Was meint überhaupt Allgemeinbevölkerung? Def.? Mit welchem Faktor X (einer Unbkekannten) soll verglichen werden?
Danke im Voraus für die Beantwortung
Charlyri