Hallo ihr SDB-Experten,
ich aktualisiere gerade unser Gefahrstoffkataster. Am Beispiel "Harnstoff kristallin" verzweifle ich gerade etwas, denn
laut Einstufung des Gemisches ist Harnstoff nicht als gefährlich eingestuft.
Folglich gibt es auch keine GHS Kennzeichnungspiktogramme. Soweit gut.
ABER:
Es gibt Erste-Hilfe-Maßnahmen ?!?
Hautkontakt: Kontaminierte Kleidungsstücke sofort ausziehen und Haut mit Wasser spülen
Verschlucken: Wasser trinken und ggf. Arzt konsultieren.
...
Jetzt frag ich mich, wenn es kein Gefahrstoff ist, aber Erste-Hilfe Maßnahmen beschrieben werden, warum sind die nicht nach GHS - Standard nach H- und P- Sätzen beschrieben?
Wer sagt mir welche Logik dahinter steckt?
Danke!
Gruß Frank