Prüffristen von Automatiktüren die sich im Fluchtweg befinden

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  • Hallo alle zusammen,

    Ich benötige einen Rat zum Thema Prüffristen.
    Wir haben eine Automatiktür, die sich auch im Flucht-und Rettungsweg befindet. Die ASR A1.7 sieht im Punkt 10.2 vor, dass die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchzuführen ist.
    Die Wartungsfirma prüft diese Tür allerdings halbjährlich. Nun muss das sein??? oder reicht die Prüfung jährlich aus, wenn das in der Gefährdungsbeurteilung so festgesetzt ist?

    Danke schon einmal

    Dörk

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  • Hallo Dörk,

    neben den Prüfungsanlässen aus der ASR, bzw. der Gefährdungsbeurteilung gibt es noch weitere Anlässe. Neben Anlassbezogenen Prüfungen und Herstellervorgaben fällt mir noch die erweiterte Garantie und die Geldgier von Prüfunternehmen ein ;)
    Mit anderen Worten: Gesetzlich reicht jährlich, trotzdem prüfen ob andere Grundlagen dafür sprechen die Prüfung halbjährlich durchzuführen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen Dörk,
    ich gebe bauco recht, einmal im Jahr ist rechtens und ein MUSS. Jedoch wenn diese Türen im Zuge der BMA aufgeschaltet sind, unterliegen diese natürlich auch den Quartalsprüfungen. Siehe hierzu: Notwendige Türen in Flucht- und Rettungswegen, sowie Feststellanlagen von kraftbetätigten Türen. Näheres findest Du auch in der jeweiligen TechPrüfVO des Bundeslandes.
    Oder frage nach, auf welcher GRundlage die Firma prüft, es könnte auch im Zuge eines rahmenvertrages sein.

    Beste GRüße
    Thomas

  • ...Die Wartungsfirma prüft diese Tür allerdings halbjährlich. ...

    Was steht im Auftrag für die Wartungsfirma?
    Sie wird ja nicht einfach so und kostenfrei prüfen, somit dürfte es einen entsprechenden Vertrag geben und dort wurde der Prüfintervall ja von irgendjemandem festgelegt.
    Waren bei den letzten Prüfungen Mängel aufgetreten? Wenn ja, ist eine Verkürzung der Prüfintervalle erklärbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Hinweise. Ich wird mir mal den Wartungsvertrag vom Projektmanager geben lassen. Die letzten Prüfungen (also alle Prüfungen bis jetzt) waren ohne Mängel!
    Ich werde auch mal in die Besagte "TechPrüfVO" des Bundeslandes gucken.

    Beste Grüße
    Dörk

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