Hallo alle zusammen,
Ich benötige einen Rat zum Thema Prüffristen.
Wir haben eine Automatiktür, die sich auch im Flucht-und Rettungsweg befindet. Die ASR A1.7 sieht im Punkt 10.2 vor, dass die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchzuführen ist.
Die Wartungsfirma prüft diese Tür allerdings halbjährlich. Nun muss das sein??? oder reicht die Prüfung jährlich aus, wenn das in der Gefährdungsbeurteilung so festgesetzt ist?
Danke schon einmal
Dörk