bei uns passiert es desöfteren, dass in einem abgelegenen Betriebsteil ein Einbruchmeldealarm ausgelöst wird. Die Meldung wird dann direkt an den Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Gibt es in Eurem Verantwortungsbereich Betriebsanweisungen, in denen das Verhalten des Bereitschaftsdienstes in einem solchen Fall geregelt wird? Die unglücklichste Entscheidung wäre sicherlich, wenn der Bereitschaftsdienst selbst zum gemeldeten Objekt fährt. Aber auch die Polizei lehnt spätestens nach dem 2 Fehlalarm das Anfahren des Objektes ob.
Bin mal auf Eure Meinung gespannt.
Viele Grüße aus Thüringen....