Ersthelfer schriftlich beauftragt bestellt?

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  • Hallo zusammen,

    bei uns in der Produktion haben wir aktuell eine Ersthelferquote von über 30 % :)
    Die Ersthelfer sind auf einer Liste im Intranet und an den Erste-Hilfe-Kästen in jedem Bereich einzusehen. Somit weiß jeder, dass er Ersthelfer ist und jeder andere weiß wer Ersthelfer ist.
    Beim letzten externen Audit wurde diskutiert, ob es gesetzlich gefordert ist diese Ersthelfer schriftlich zu bestellen/beauftragen --> ohne Ergebnis

    Wie handhabt ihr das?

    Ich bin über jede Anregung dankbar.

    Danke und beste Grüße aus dem Süden

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  • Hallöchen !

    Unsere Ersthelfer sind per Aushang und Helmaufkleber für jeden erkennbar.
    Eine Beauftragung wie beim Stapler- oder Kranfahrer halte ich für unsinnig, denn das hieße, dass der Ersthelfer streng genommen ohne Beauftragung nicht helfen darf !? Kann nicht sein, oder ?

    Gruß vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo Kenny,
    wir haben die Ersthelfer schon schriftlich berufen. Einfach damit hier eine Art Verbindlichkeit hergestellt wird. Auch ist es ein Wertschätzung des Arbgeitgebers. In unseren gesamten Unterweisungen wird trotzdem jeder dazu aufgefordert zu helfen.

    Eine Verpflichtung zum Schriftlichen gibt es wohl nicht oder ist Auslegungssache. Sie KomNet link.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,

    Danke für eure Antworten und den Link.

    Daraus schließe ich mal, dass die Herangehensweise in den Betrieben sehr unterschiedlich ist und wir eine individuelle Lösung für uns finden müssen.

    Gruß
    Kenny

  • Hallo,
    wir haben einen Aushänge mit den zum Ersthelfer bestellten Mitarbeitern im gesamten Werk, zusätzlich in den Abteilungen Bilder von den Ersthelfern und SiBes am ,,schwarzen Brett''.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • Hallo,

    auf der Hompage DGUV Fachbereich Ester Hilfe unter "Fragen und Antworten" heißt es:


    Wie bestelle ich Ersthelfer?
    Grundsätzlich obliegt dem
    Unternehmer die Auswahl der geeigneten Ersthelfer. Dabei ist zu
    beachten, dass z. B. auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit
    genügend Ersthelfer anwesend sein müssen.


    Für die Bestellung
    gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich
    erfolgen. Sinnvoll wäre es ausserdem, einen entsprechenden Vermerk in
    die Personalakte bzw. als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen.


    Gruß SAM