Status Sicherheitsing.

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,
    ist man als Ing. automatisch Sicherheitsing. nach erlangen des Fachkundenachweises. Oder ist man nur Sicherheitsing. wenn man auch zur SiFa bestellt wurde?

    Gruß

    Stefan

  • ANZEIGE
  • Hallo Stefan,

    du darfst dich so nennen.

    Eine nebenberufliche Ausbildung, z.B. bei einer BG, braucht als Voraussetzung (normalerweise) einen Meisterbrief -oder- das Recht sich staatl. gepr. Techniker zu nennen -oder- eine Vorbildung als Dipl.-Ing. (für die älteren Kandidaten) in irgendeiner Disziplin.
    Nach Erlangen der Fachkunde darf sich der z.B. Schlosser-Meister dann auch Sicherheits-Meister nennen. Für den Techniker oder Ingenieur gilt das analog.

    OK?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,
    wer z.B. Sicherheitstechnik studiert hat und einen Abschluss als Dipl.-Ing./Dipl.-Si.-Ing. gemacht hat, darf sich je nach Prüfungsordnung (Dipl.-)"Sicherheitsingenieur" nennen. Liegt ein Ingenieurstudium einer anderen Fachrichtung vor, wie z.B. Maschinenbau, E-Technik, Bauwesen oder ähnliches, bedarf es einer
    zusätzlichen Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und i.d.R. einer Bestellung gemäß ASiG § 5.

    Grundsätzlich muss die Voraussetzung vorliegen, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" gem. Ingenieurgesetz führen zu dürfen. :)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Wie sieht es denn mit diesen Dingen wie Technischer Fachwirt und Technischer Betriebswert aus.
    Ich las letztens, diese werden in der EU einem Bachelor und Master gleichgestellt, aber wahrscheinlich reicht es für dein Sicherheitsingenieur nicht, oder?

    :bremse:

  • ANZEIGE
  • Wie sieht es denn mit diesen Dingen wie Technischer Fachwirt und Technischer Betriebswert aus.
    Ich las letztens, diese werden in der EU einem Bachelor und Master gleichgestellt, aber wahrscheinlich reicht es für dein Sicherheitsingenieur nicht, oder?

    Naja ob diese "gleichstellung" sinnvoll ist sei dahingestellt ...
    Davon abgesehen musst man den Titel Ingenieur führen ( für den Sicherheitsingenieur), sprich die gleichstellung bringt nichts, da du dich ja trotzdem nicht Ingenieur nennen darfst (und der Ingenieur sich nicht Technischer Fachwirt).

  • Davon abgesehen musst man den Titel Ingenieur führen ( für den Sicherheitsingenieur), sprich die gleichstellung bringt nichts

    Nun ja, dass sei dahingestellt.
    Ich kenne unzählige Naturwissenschaftler die rein gar nichts mit einem Ingenieur Titel zu tun haben, geschweigenden einen Ingenieurstudiengang absolviert haben und sich trotzdem Sicherheitsingenieur nennen und offiziell damit werben.

    :bremse:

  • Wenn Du unbedingt den Titel führen möchtest, dann absolviere einen entsprechenden Studiengang mit einem akademischen Grad des Ingenieurs, gmäß Prüfungsordnung und verliehener Urkunde.
    Nennen sich studierte Biologen, Chemiker, Betriebswirte, Geologen, Fachwirte usw. "Ingenieur" liegt ein Straftatbestand nach Strafgesetzbuch (StGB) vor:


    § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

    (1) Wer unbefugt

    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer, Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut,
    Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.


    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4,allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ANZEIGE
  • Wenn Du unbedingt den Titel führen möchtest, dann absolviere einen entsprechenden Studiengang mit einem akademischen Grad des Ingenieurs, gmäß Prüfungsordnung und verliehener Urkunde.

    Ich hatte jetzt nicht explizit von mir gesprochen sondern es war einfach eine Feststellung das sich diese Person auf dem "Markt" tummeln und damit werben. Ich werde mir jetzt auch nicht die Zeit nehmen jeden einzeln den ich kenne deswegen anzuzeigen.

    Das ich einen Ingenieurstudiengang absolvieren muss um mich Ingenieur nennen zu dürfen war mir schon klar.

    :bremse:

  • Ich hatte jetzt nicht explizit von mir gesprochen sondern es war einfach eine Feststellung das sich diese Person auf dem "Markt" tummeln und damit werben. Ich werde mir jetzt auch nicht die Zeit nehmen jeden einzeln den ich kenne deswegen anzuzeigen.
    Das ich einen Ingenieurstudiengang absolvieren muss um mich Ingenieur nennen zu dürfen war mir schon klar.

    Das Problem sind eher die (privaten) Hochschulen, die über komische Studiengänge den Titel Ingenieur für den komischen "was auch immer Studiengang" ausstellen.

    Das geht ja sogar soweit, dass mich einige Leute im Berufsleben komisch ankucken "Umwelt- und Verfahrenstechnik, was ist das?" "Sind sie auch richtiger Ingenieur?" ... :cursing:

  • Das Problem sind eher die (privaten) Hochschulen, die über komische Studiengänge den Titel Ingenieur für den komischen "was auch immer Studiengang" ausstellen.
    Das geht ja sogar soweit, dass mich einige Leute im Berufsleben komisch ankucken "Umwelt- und Verfahrenstechnik, was ist das?" "Sind sie auch richtiger Ingenieur?" ... :cursing:

    Prinzipiell ist es doch auch egal ob Meister, Techniker oder Ingenieur.
    Arbeitssicherheit ist Arbeitssicherheit und jeder hat die gleichen Aufgaben. Klar mag es im Unternehmen xyz so sein, dass der Ingenieur der "Chef im Ring" ist und vielleicht in einigen Bereichen einen anderen Background hat als der Techniker oder Meister letztendlich sollten die Ergebnisse übereinstimmen und dem Arbeitnehmer helfen und ihn schützen, da interessiert es doch wenig welche Akademische Laufbahn er hat und welche nicht.
    Zu de Thema Hochschule, so lange die Studiengänge akkreditierte sind ist es doch auch egal wo man seinen Abschluss macht und wo nicht. Das in der breiten Landschaft jede Hochschule einen anderen Ruf hat, ist ja auch einschlägig bekannt.
    Übrigens die breite Masse verbindet mit Sicherheitstechnik Dinge wie Alarmanlagen und solche Dinge.

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (25. August 2015 um 11:34)

  • Das Problem sind eher die (privaten) Hochschulen, die über komische Studiengänge den Titel Ingenieur für den komischen "was auch immer Studiengang" ausstellen.

    Das geht ja sogar soweit, dass mich einige Leute im Berufsleben komisch ankucken "Umwelt- und Verfahrenstechnik, was ist das?" "Sind sie auch richtiger Ingenieur?" ...

    :D Das kenne ich nur zu gut... Bei mir ist es Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik

  • ANZEIGE