Revision der QM Norm 9001:2015

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  • Hallo,

    wir haben uns entschieden die VA und AA beizubehalten. Gerade in Kap 8 der Norm wird ja z.B. gefordert dokumentierte Infos nachzuhalten, die beweisen, dass Prozesse wie geplant ablaufen.
    Laut unserem Zertifizierer bleibt das aber jedem selber überlassen......ein QMH ist ja auch nicht mehr expliziet gefordert....

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

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  • Moin,

    ich verstehe die Frage nicht so ganz, aber ein QM ohne Anweisung kann es nicht geben, also bleibt VA, AA oder wie immer man es nennt. Die 9001:2015 erweitert den Kreis noch etwas, Softwarevorgaben (z.B. Vorgaben/ Felder in SAP) kann auch als Anweisung verstanden werden....

    Gruß von Rande der Nordsee

    QUASI

  • Servus Quasi,

    das ist ja der Punkt......man kann es händeln wie man will. Lustig ist auch, dass die Zertifizierer noch keine richtige Ahnung haben was sie jetzt tun sollen.

    Da kann das Audit zum Debattierklub werden...freu mich schon auf unser Audit im Januar.

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

  • Moin,

    jein..der Freiheitsgrad der Organisation steigt, es macht es den Auditoren nicht einfacher, aber warum machen wir das ganze? Doch nicht wegen den Auditoren! Also klare Definitionen, Festlegungen treffen! Das wars...

    Gruß von Rande der Ostsee

    QUASI

  • Hallo Kollegen,

    danke für Eure Antworten.
    Die QMA die die Daten beschreibt hatte ich aufgeteilt auf QMA Lenkung der Dokumente und Daten.
    Ich wollte einfach nicht soviel Papier. Wir haben ca. 1200 Dateien.
    Und ich war beim Vorbereiten der Änderungsarbeiten sauer die alte Datei wiederbeleben zu müssen. Immerhin 6 Seiten.

    VG Reinhard

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  • Die G+V geht den Auditor an sich nichts an. Er hat (in gewisser Weise) zu prüfen ob so etwas geführt wird. Risikomanagement beinhaltet in gewissen Rahmen auch das Finanzmanagement. Zahlen will ich im Audit NIE sehen.
    Personalakten; kommt drauf an. Er will z.B. den Ausbildungsnachweis und die Lehrgangsbewertung des MA sehen... OK. Kann er kurz reinschauen; oder die Ausbildungsnachweise sehen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Kollegen,

    danke für eure Rückmeldungen. Ich sehe es genauso.
    Am Audittag habe ich noch schnell ein Formular kreiert, das der Mitarbeiter sein Einverständnis geben kann aber nun will ich den TÜV anschreiben auf welcher Grundlage er das macht/machen möchte.
    Wenn sie es da nächste Mal tun will ich die rechtliche Grundlage und eigene Formulare. Die schwammige Antwort das ist durch ISO und AZAV so abgedeckt lasse ich nicht mehr gelten.

    VG Reinhard

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  • Guten Abend!
    Ich habe oben AZAV als Stichwort gelesen.
    In den Anforderungen der AZAV wird die Leistungsfähigkeit (finanziell) des Trägers abgefragt. Die Aussage dazu findet man in der GuV.
    Die Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals ist ebenfalls nach zu weisen. Dazu sollte eine Qualifikationsmatrix und Beispielzerttifikate reichen.
    Beide Anforderungen stellt die AZAV, die ISO in dieser Form nicht.
    Ich denke das betrifft in dem Fall auch die Quelle für die beiden Themen.

  • Servus Reinhard,

    danke der Nachfrage. Das Audit lief gut. Wir stellen nächstes Jahr um auf 9001-2015, haben aber unseren Dokumentationsentwurf diesmal zur Prüfung vorgelegt. Der wurde so als gut machbar bewertet.
    Unser Ansatz ist, die bewährte Struktur aus der "alten" Norm, also QMH, VerfahrensAnweisungen, ArbeitsAnweisungen und FormBlätter beizubehalten und als erstes Kapitel die "neue" Norm mit Verweisen auf die bestehende Dokumentation einzufügen.

    BTW: Unser Auditor hat Einblick in die P-Akten der externen MA, da der Aufbau und Inhalt der P-Akte in allen Geschäftsstellen gleich sein muss. (Matrixzertifizierung). Die G u V geht den nichts an. Im Auditgespräch kann er die Umsatzzahlen und eine Einschätzung des wirtschaftlichen Erfolgs bekommen. Muss er sich also selbst einen Reim darauf machen.

    Gruß vom sehr kalten und tief verschneiten Rand der Alpen
    Horst

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  • ....Nachtrag:
    Und ja, laut unserem Auditor gibt es wirklich einen großen Bereich in der neuen Norm ( Themen und interessierte Parteien ) der, bedingt durch den generischen Ansatz der Norm, den Unternehmen viele Freiheiten läßt.


    Horst

  • Sorry, dass ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe. Also: Die Themen und interessierte Parteien müssen festgelegt werden. Welche Themen und welche i. P. das sind, legt das Untern. fest, es gibt keine Vorgabe was da hin zu schreiben ist. Dementsprechen fällt dann auch die Dokumentation dazu aus.
    Ebenfalls leichter ist, dass man wieder einfacher Dinge ausschließen kann.

    Der Auditor ist aber auch der Meinung, dass es Sinn macht weiterhin einen QMB zu haben (Verantwortlichkeit ist gebündelt...)

    Horst