Zweiter Flucht- und Rettungsweg

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  • Guten Morgen wete Kolleginnen und Kollegen,

    ich lasse aktuell für unsere 12 Gebäude (sind über Flure und Gänge miteinander verbunden) neue Feuerwehrpläne zeichnen. Wir haben einen Seminar- oder Konferenzraum für ca. 50 Personen im 1. OG (höher ist dieser Anbau nicht). Dieser Raum hat keinen zweiten Fluchtweg. Das bemängelt jetzt die Feuerwehr, die die Feuerwehrpläne geprüft hat. Der Zugang zu diesem Raum ist großzügig dimensioniert, so dass meiner Meinung nach dieser als Fluchtweg ausreichend ist. Dieser Anbau hat ca. 100 m². Wo steht geschrieben, dass hier ein zweiter Fluchtweg nötig wird. Auf jeden Fall nicht in der LBauO. Dieser Raum fällt auch nicht unter die VersammlungsstättenVO. Der Anbau oder die Einrichtung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges wäre sehr aufwendig. Von den Kosten mal ganz abgesehen. Wir haben allerlei organisatorische Brandschutzmaßnahmen eingesetzt, die die Entstehung eines Brandes reduzieren. Zählt das nicht?
    Unsere notwendigen Flure sowie die Flucht- und Rettungswege sind frei von Brandlasten. Über diese ist dieser Anbau aus den 60iger Jahren mit einem anderen Gebäude verbunden. Bliebe eigentlich nur die Bedenken der Feuerwehr und die damit verbundene Einrichtung einer zweiten Fluchtmögichkeit (also aus dem Bauch heraus).

    Teilt Ihr meine Gedanken?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Mick1204,

    die Feuerwehr wird 50 Personen nicht mit der Drehleiter retten können. Von daher wäre es eigentlich unverantwortlich, auf einen zweiten Rettungsweg zu verzichten.
    Die Verpflichtung zum zweiten Rettungsweg könntest Du z.B. aus der Musterbauordnung nehmen, aber dann sollte es eigentlich auch in der Landesbauordnung stehen.

    https://www.vbg.de/apl/gv/mbo/33.htm

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Die Antwort hat dir Hawkey schon gegeben. Ich kenne keine Bauordnung in dem nicht ein zweiter Flucht und Rettungsweg gefordert wird.(Ausnahme wenn ein sicher ereichbarer Treppenraum(Sicherheitstreppenraum) erreicht werden kann--div.Bauordnungen-) Wenn die Feuerwehr/Branddirektion eine Rettung über Fenster nicht für geeignet hält, werdet ihr um eine bauliche Maßnahme nicht drum rum kommen.
    Gruß Martin

  • Hallo,


    Teilt Ihr meine Gedanken?

    Nein, überhaupt nicht.


    Auf jeden Fall nicht in der LBauO.

    Da solltest Du nochmal nachsehen.

    Grundsätzlich wirst Du um Änderungen nicht herumkommen, da wie bereits
    erwähnt, eine Rettung von 50 Personen über Rettungsgeräte der Feuerwehr
    schlicht ausgeschlossen ist.

    Steht das Gebäude in SP?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    halte ich für vollkommen ungeeignet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Steht das Gebäude in SP?

    Yep, in Speyer. Es handelt sich hier um einen nachträglichen Anbau, der zwischen einem Altbau und einem in den 70igern neu zu errichtenden Bau als Verbindungsbau erstellt wurde. Das EG ist der Flur und das 1. OG wurde als Sitzungssaal ausgeführt. Der Zugang (im 1. OG und der Flucht- und Rettungsweg führt über / durch den Altbau. :huh:

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    Gruß Mick

  • Hallo,

    Yep, in Speyer. Es handelt sich hier um einen nachträglichen anbau, der zwischen einen Altbau und einen in den 70 igern neu zu errichtenden Bau als Verbindungsbau erstellt wurde. Das EG ist der Flur und das 1. OG wurde als Sitzungssaal ausgeführt. Der Zugang und der Flcuht- und Rettungsweg führt über / durch den Altbau. :huh:

    Dachte ich mir, scheint dort Methode zu sein.
    Mir haben sie vor drei Jahren bei der Prüfung von neuen Feuerwehrplänen,
    auch einen der Rettungswege nicht mehr anerkennen wollen....

    SP und die dortige Fw. ist ein Thema für sich.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Dachte ich mir, scheint dort Methode zu sein.
    Mir haben sie vor drei Jahren bei der Prüfung von neuen Feuerwehrplänen,
    auch einen der Rettungswege nicht mehr anerkennen wollen....

    SP und die dortige Fw. ist ein Thema für sich.

    Naja, es hat sich insoweit geändert, dass der alte Brandamtsrat nach KL gewechselt ist, der erste temporäre Nachfolger ein ext. bestellter Sachverständiger (Ing.-Büro) war und der aktuelle (seit ca. 12 Monaten) vor einem Jahr fest bei der Stadt SP angestellt wurde. Es scheint mir so, dass der die Marschrichtung "feste Hand" von der Stadt vorgelegt bekommen hat. Unser Hochhaus (gleiche Bauzeit wie das der BASF) wurde noch nicht eingehend betrachtet. Kommt aber noch.
    Naja. Die Argumente von den Forumsmitgliedern sind eindeutig und einleuchtend. :thumbup:

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    Gruß Mick

  • Hallo,


    Naja, es hat sich insoweit geändert, dass der alte Brandamtsrat nach KL gewechselt ist, der erste temporäre Nachfolger ein ext. bestellter Sachverständiger (Ing.-Büro) war und der aktuelle (seit ca. 12 Monaten) vor einem Jahr fest bei der Stadt SP angestellt wurde. Es scheint mir so, dass der die Marschrichtung "feste Hand" von der Stadt vorgelegt bekommen hat. Unser Hochhaus (gleiche Bauzeit wie das der BASF) wurde noch nicht eingehend betrachtet. Kommt aber noch.

    Na, glaube ich nicht. Ich habe dort schon erlebt, dass Pläne/Absprachen getroffen wurden,
    die dann hinterher entweder von der BS-Dienststelle oder Fw. nicht mitgetragen wurden
    und man wieder am Anfang war.

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Da solltest Du nochmal nachsehen.

    Hallo Simon,

    in der RLP LBauO ist eine zweite Treppe nicht zwingend gefordert. Sondern erst, wenn dies die Rettung von Menschen in einem Brandfall erfordert.

    Grundsätzlich wirst Du um Änderungen nicht herumkommen, da wie bereits
    erwähnt, eine Rettung von 50 Personen über Rettungsgeräte der Feuerwehr
    schlicht ausgeschlossen ist.

    Das sehe ich jetzt auch so. ;(

    Jetzt kommt noch:--> wie erklär ich es meinem Kinde......oder Direktor

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