Guten Morgen wete Kolleginnen und Kollegen,
ich lasse aktuell für unsere 12 Gebäude (sind über Flure und Gänge miteinander verbunden) neue Feuerwehrpläne zeichnen. Wir haben einen Seminar- oder Konferenzraum für ca. 50 Personen im 1. OG (höher ist dieser Anbau nicht). Dieser Raum hat keinen zweiten Fluchtweg. Das bemängelt jetzt die Feuerwehr, die die Feuerwehrpläne geprüft hat. Der Zugang zu diesem Raum ist großzügig dimensioniert, so dass meiner Meinung nach dieser als Fluchtweg ausreichend ist. Dieser Anbau hat ca. 100 m². Wo steht geschrieben, dass hier ein zweiter Fluchtweg nötig wird. Auf jeden Fall nicht in der LBauO. Dieser Raum fällt auch nicht unter die VersammlungsstättenVO. Der Anbau oder die Einrichtung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges wäre sehr aufwendig. Von den Kosten mal ganz abgesehen. Wir haben allerlei organisatorische Brandschutzmaßnahmen eingesetzt, die die Entstehung eines Brandes reduzieren. Zählt das nicht?
Unsere notwendigen Flure sowie die Flucht- und Rettungswege sind frei von Brandlasten. Über diese ist dieser Anbau aus den 60iger Jahren mit einem anderen Gebäude verbunden. Bliebe eigentlich nur die Bedenken der Feuerwehr und die damit verbundene Einrichtung einer zweiten Fluchtmögichkeit (also aus dem Bauch heraus).
Teilt Ihr meine Gedanken?