Auffangwanne

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  • Moin,

    in einer unserer Sportstätten werden 10 Kanister á 20 Liter Diesel/Benzin zum Befüllen der Kleintraktoren und Kleinschlepper gelagert. Hierfür benötige ich eine Auffangwanne mit den Maßen Breite: 1.200mm bis max. 1.400mm und in der Tiefe 600m max. 700mm. Mit den Maßen 1.200mm x 800mm finde ich Auffangwannen wie Sand am Meer, aber leider keine, die in der Tiefe etwas kleiner ausgelegt sind. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

    Danke

    Gruß Frank

    Edit: Hat sich gerade erledigt, ich habe etwas passendes gefunden. :)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...in einer unserer Sportstätten werden 10 Kanister á 20 Liter Diesel/Benzin zum Befüllen der Kleintraktoren und Kleinschlepper gelagert. ...


    Hoffentlich in einem der TRGS510 entsprechenden Lager. Wie kommen denn die gefüllten Kanister zur Sportstätte?
    Tipp, sofern es sich um Kunststoffkanister handelt: schau mal auf das Herstellungsjahr des Kanisters. Dieser darf max. 5 Jahre alt sein, um noch im Straßenverkehr transportiert zu werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hoffentlich in einem der TRGS510 entsprechenden Lager.


    :whistling:

    Es handelt sich um eine Halle, in der die Kleinschlepper sowie deren diversen Anbaugeräte stehen. Steinwände, Metallfalttor, Dach Enternitplatten.

    Wie kommen denn die gefüllten Kanister zur Sportstätte?


    In einer Anbaukiste, die sich hinten an einem der Kleinschlepper befindet. :wacko:

    Tipp, sofern es sich um Kunststoffkanister handelt: schau mal auf das Herstellungsjahr des Kanisters. Dieser darf max. 5 Jahre alt sein, um noch im Straßenverkehr transportiert zu werden.


    Metallkanister, ähnlich denen, die wir bei der Bundeswehr geschleppt haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Dieser darf max. 5 Jahre alt sein, um noch im Straßenverkehr transportiert zu werden


    Hallo Tiefflieger

    könntest du dies ein wenig weiter ausführen z.B. mit einer Vorschrift. Ich hab zwar auch schon mal davon gehört aber ich finde es nicht so richtig. Danke

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

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  • ...Es handelt sich um eine Halle, in der die Kleinschlepper sowie deren diversen Anbaugeräte stehen. Steinwände, Metallfalttor, Dach Enternitplatten.


    Ein Blick in die Baugenehmigung kann Nutzungseinschränkungen aufzeigen. Die genannte Menge sehe ich als kritisch an. Wenn dann noch Scheibenreinigungmittel auf Alkoholbasis, Schmieröle, Lackfarben usw. dazukommen sehe ich ein Problem.

    ...In einer Anbaukiste, die sich hinten an einem der Kleinschlepper befindet. :wacko:

    Mit viel gutem Willen fällt das dann unter die "Handwerkerregelung".

    ...Metallkanister, ähnlich denen, die wir bei der Bundeswehr geschleppt haben.

    Hoffentlich mit UN Codierung.

    ...könntest du dies ein wenig weiter ausführen z.B. mit einer Vorschrift. ...

    ADR bzw. GGVS = Gefahrgutverordnung Straße.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...Und mit GHS-Gefahrensymbolen usw.


    Diese sind für den Transport nicht relevant, aber natürlich für die Lagerung. Das Flammensymbol GHS02 und umweltgefährlich GHS09 kann man weg lassen, wenn nach GGVS als Klasse 3 + umweltgefährdend bezettelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Diese sind für den Transport nicht relevant, aber natürlich für die Lagerung. Das Flammensymbol GHS02 und umweltgefährlich GHS09 kann man weg lassen, wenn nach GGVS als Klasse 3 + umweltgefährdend bezettelt.

    Jetzt wird's schwierig.
    Meines Wissens nach gilt GefahrGUT-Recht (GGVS), wenn etwas transportiert wird, und GefahrSTOFF-Recht wenn etwas benutzt wird.

    Das würde für mich bedeuten, dass die Anbaukiste am Kleinschlepper mit einer Warntafel mit Gefahrennummer 33 + Placard Klasse 3 + Placard Umweltgefährdend + UN Nummer 1203 zu kennzeichnen wäre, wenn nicht eine der diversen Ausnahmeregelungen für Kleinmengen o.ä. zutrifft.

    Die Kanister im Lager müssten dann, meiner Meinung nach, mit GHS Symbolen gekennzeichnet werden, wie in meinem Beispiel gezeigt.

    Mir wäre nicht bewusst, dass ein Placard Klasse 3 einen Einfluss auf die GHS-Kennzeichnung hat. Kannst du mir da eine Regelung nennen?
    Ich würde auch davon ausgehen, dass die Kennzeichnung nach GGVS außen auf den Transporter gehört und nicht direkt auf die Kanister (wobei doppelt gemoppelt natürlich besser hält).


    Ich bin allerdings kein Experte für Gefahrgutrecht und lasse mich da gerne aufklären. Man kann ja nur dazu lernen...

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  • Meines Wissens nach gilt GefahrGUT-Recht (GGVS), wenn etwas transportiert wird, und GefahrSTOFF-Recht wenn etwas benutzt wird.


    Das stimmt, aber das Gefahrstoffrecht kennt Ausnahmen von der Kennzeichnung, die hier zutreffen. Näheres weiter unten (wir wollen ja die Spannung erhalten). ;)

    Das würde für mich bedeuten, dass die Anbaukiste am Kleinschlepper mit einer Warntafel mit Gefahrennummer 33 + Placard Klasse 3 + Placard Umweltgefährdend + UN Nummer 1203 zu kennzeichnen wäre, wenn nicht eine der diversen Ausnahmeregelungen für Kleinmengen o.ä. zutrifft.

    Warntafeln mit Gefahrnummern und UN Nummern gibt es nur beim Tanktransport. Die Kanister fallen unter Stückgut => orange Warntafel, sofern keine Ausnahme in Anspruch genommen werden kann. Meiner Meinung nach ist hier die sogenannte Handwerkerregel anwendbar, was eine solche Ausnahme und Vereinfachung darstellt. Ohne diese Ausnahme würde der Fahrer einen "ADR Führerschein" benötigen.

    Die Kanister im Lager müssten dann, meiner Meinung nach, mit GHS Symbolen gekennzeichnet werden, wie in meinem Beispiel gezeigt.


    Für reine Lagerware wäre eine solche Kennzeichnung in Ordnung. Wird die Ware transportiert benötigt man, da es sich dann um Gefahrgut handelt eine entsprechende transportrechtliche Bezettelung. Das Gefahrstoffrecht hat als Ausnahme von der Kennzeichnung die Regelung, dass kein Piktogramm angebracht werden muss für Gefahren, die nach dem Transportrecht gekennzeichnet sind. Das Transportrecht kennt so eine Ausnahme nicht. => Kennzeichnung nach Transportrecht erforderlich und die Gefahren, die nach diesem Recht bereits gekennzeichnet sind müssen nach Gefahrstoffrecht nicht noch zusätzlich mit GHS Piktogrammen versehen werden. Dies bedeutet GHS02 und GHS09 ist verzichtbar, da bereits nach Transportrecht gekennzeichnet. Siehe Artikel 33, VO 1272/2008 (CLP).

    Ich würde auch davon ausgehen, dass die Kennzeichnung nach GGVS außen auf den Transporter gehört und nicht direkt auf die Kanister (wobei doppelt gemoppelt natürlich besser hält).


    Bei Stückgut ist jedes Teil entsprechend zu kennzeichnen. Der Transporter dann als Gefahrguttransport mit den orangenen Warntafeln, sofern nicht wieder mal Ausnahmen in Anspruch genommen werden können wie z.B. begrenzte Mengen (LQ).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • However, Kennzeichnungen gem. Gefahrgut und Gefahrstoffrecht sind immer notwendig wenn die entsprechenden Umstaende gegeben sind. In der Regel wird jeder Stoff, der transportiert wird, auch irgendwann verwendet. Daher sind ueblicherweise GHS Kennzeichnungen immer erforderlich.

    Bei der Gefahrgutkennzeichnung muessen Gebinde nicht notwendigerweise eine entsprechende Kennzeichnung tragen, da es beispielsweise die Moeglichkeit einer sog. Umverpackung gibt. Hier werden mehrere Kleingebinde in ein Großgebinde (Kiste, KKarton etc.) gepackt und diese dann entsprechend Transportrecht gekennzeichnet.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Frank,

    ich denke, das hängt mit dem Palettenmaßen zusammen. Eine Europalette hatt immer die Maße 1200 x 800 mm. Damit diese immer auch euf eine Auffangwanne passen, haben diese eben die von Dir angegebenen Maße. Sofern Du unbedingt kleinere haben möchtest, musst Du entweder mit einem zugelassenen Schweißer arbeiten, der dDir dann welche zusammenschweißt, oder Du nimmst mehrere kleinere Auffangbehälter. Bei Denios erhälst Du Kleingebindewannen. Du musst ja nicht alle Gebinde in eine Wanne stellen..... :rolleyes:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hat sich gerade erledigt, ich habe etwas passendes gefunden.

    und ich dachte du meinst die Edit(h) :Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick