Hallo Sifaboard User,
ich habe eine Frage zur maximal zulässigen Höhe für ein freistehendes Podest (geplante breite 100 cm, Länge 300 cm oder länger) OHNE Geländer.
Das Podest soll über Stufen/ Treppe zu betreten sein, genutzt wird es zum Gehen darauf, d.h.zur Ganganalyse. Um das Gangbild besser bewerten zu können soll er eine Erhöhung um 60-80 cm vorhanden sein.
Jetzt habe ich schon viel gesucht, an die DIN Normen bin ich noch nicht dran gekommen, aber ich hoffe in DIN 15920-11 "Bühnen-und Studioaufbauten, Podestarten, Sicherheitstechnische Festlegungen für Podeste...." könnte ich was finden.
Die BGV C1 gibt auch eine Aussage:....
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§ 6
Absturzsicherung
(1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugängen, die an
Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1 m liegen,
müssen wirksame Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen vorhanden sein.
Mir erscheint das aber sehr hoch. Ich dachte immer ab 60 cm Podesthöhe muss z.B. ein Geländer angebracht sein.
Wenn mir jemand bei der Klärung dieser Frage helfen kann würde ich mich freuen! bin gespannt auf die Antworten!
Gruß-Jan