Zulässige Höhe für ein Podest ohne Geländer

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  • Hallo Sifaboard User,

    ich habe eine Frage zur maximal zulässigen Höhe für ein freistehendes Podest (geplante breite 100 cm, Länge 300 cm oder länger) OHNE Geländer.
    Das Podest soll über Stufen/ Treppe zu betreten sein, genutzt wird es zum Gehen darauf, d.h.zur Ganganalyse. Um das Gangbild besser bewerten zu können soll er eine Erhöhung um 60-80 cm vorhanden sein.

    Jetzt habe ich schon viel gesucht, an die DIN Normen bin ich noch nicht dran gekommen, aber ich hoffe in DIN 15920-11 "Bühnen-und Studioaufbauten, Podestarten, Sicherheitstechnische Festlegungen für Podeste...." könnte ich was finden.

    Die BGV C1 gibt auch eine Aussage:....

    10
    § 6
    Absturzsicherung
    (1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugängen, die an
    Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1 m liegen,
    müssen wirksame Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen vorhanden sein.

    Mir erscheint das aber sehr hoch. Ich dachte immer ab 60 cm Podesthöhe muss z.B. ein Geländer angebracht sein.


    Wenn mir jemand bei der Klärung dieser Frage helfen kann würde ich mich freuen! bin gespannt auf die Antworten!

    Gruß-Jan

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  • Hallo Jan,

    schaue dir bitte die ASR A2.1 an. Dort gibt es den Punkt 4.1 Gefährdung durch Absturz und darunter den Punkt (3) und (4).

    Darin findest du, kurze Version: Ab 1m ist die Gefährdung da, darunter must du selber ermitteln ob sie da sein könnte und dann entsprechend reagieren.

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…publicationFile


    Viel Erfolg.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo!

    Unter dem Begriff "Absturzhöhe" findest du hier 46 Einträge.

    Im Endeffekt muss eine Gefährdungsbeurteilung her. Die gefährliche Absturzhöhe beginnt bei ??? 40 cm ??? unter dem Wasserspiegel neben einem Becken in dem Medien sind, in denen man versinken kann.
    Dann gibt es verschiedene Abstufungen 1 m - 2 m - 3 m je nach Verkehrsdichte und Arbeitsart.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Guten Morgen allerseits!

    Danke erst einmal für die Beiträge!

    Wie das immer so ist, auf die besten Fachbegriffe zum suchen, z.B. "Absturzhöhe" kommt man immer erst zu spät... Grundsätzlich beruhigt es mich schon mal, dass ich bei meiner Recherche nichts übersehen habe. Da ich noch nicht sicher im Umgang mit den ganzen Vorschriften usw. bin, habe ich immer das Gefühl das irgendwo bestimmt noch etwas steht worin das jeweils geregelt ist. Und man sucht und sucht und sucht....

    Im Bezug auf das Podest sagt mir mein Bauchgefühl, das ein erhebliches Risiko besteht. Zumal es in der Regel auch gehbehinderte Personen sind die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben. Daher wäre mindestens einseitig ein Geländer zum Festhalten angezeigt. Sichtseitig war halt die Frage ob das Geländer entfallen kann zur besseren Beobachtung des Laufenden....

    Nebenbei: Im Ganglabor,auf einer höhenverstellbaren Rampe, nutzen wir auch ein mitlaufendes Sicherungssystem. D.h. bei Sturz wird der Läufer aufgefangen. Das ist allerdings eine stationäre Lösung, das oben genannte Podest soll transportabel sein.

    Vielen Dank für die Tips, wenn trotzdem noch etwas zu dem Thema auftaucht, dann freue ich mich über Beiträge!

    Weiterhin frohes Schwitzen im Büro!

  • Moin Jan,

    mit deinem Bauchgefühl machst du ja schon eine Risikoabschätzung. Du kennst die Örtlichkeiten und hast direkte Bilder der Geschichte vor Augen. Wenn du jetzt meinst, es ist ein no-go, dann ist das doch ok. Wir könnten ja jetzt auch schon sagen, du hast damit, zumindest im Kopf, eine Gefährdungsbeurteilung gemacht.

    Was man jetzt baulich ändern könnte, das kann ich so nicht sagen. Dazu muß man euer Podest einmal sehen. Irgendwas ist sicherlich auch möglich und muß es auch sein.

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

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