Hallo zusammen,
ich beschäftige mich mit einer Glastür in einer Glasfaltwand. Diese weist zwischen Gegenkante und Schließkante im geschlossenen Zustand einen winzigen Spalt auf, wenn sie jedoch offen ist kann sogar ein Erwachsener problemlos hineingreifen. Wird die Tür nun verschlossen... Das Ganze befindet sich in einer Kirchengemeinde, in der auch viele Kinder herumtoben. Meine Befürchtung ist die, das sich ein Kind durch das Hineingreifen erheblich verletzen könnte. Kann mir jemand bei zwei Fragen helfen:
1. Über welche Vorschrift kann ich mich dieser Thematik nähern - also auf Basis welcher Vorschift hin muss eine Lösung gefunden werden? Direkt für Kirchen / Kinder gibt es m.E. nichts, jedoch würde ich ersatzweise die DGUV Regel 102-002 heranziehen, jedoch finde ich nichts über die Höhe des Schutzes. Hat jemand eine Idee?
2. Welche Methoden habt ihr in einem solchen Fall bereits angewandt? Eine Lösung mit Rollos z.B. von Athmer Fingerschutz kommt nicht in Frage, da diese an der Faltwand beim öffnen demontiert werden müssten. Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank!