Hallo Zusammen, bei unseren Kunden sind technische Betriebsräume in denen Netzersatzanlagen (NEA) stehen an der Türe von außen mit dem blauen Gebotszeichen "Gehörschutztragen" gekennzeichnet. Die Generatoren laufen aber nur bei der gezielten Wartung alle 3 Monate (unsere Servicetechniker tragen dann bei den Probeläufen Gehörschutz), oder selbstständig bei einem Netzausfall, in Deutschland aber sehr selten selten. In der Regel ist es dort "mucksmäuschen" still im Raum, man kann sicher nicht von einem Lärmbereich sprechen, diese Definitionen habe ich hier im Board gefunden. Dennoch ist bei uns eine Diskussion entbrannt, dass die Räume auch bei "Stille" (also fast immer) mit Gehörschutz betreten werden müssen, wenn die Anlagen nicht laufen, eben aus dem Grund der Kennzeichnung des Raumes. Die Räume werden auch mal im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten begangen, oder weil man zu einem anderen Raum den Bereich durchlaufen muss. Die ziehen dann aber keinen Ohrenschutz an. Wie seht ihr das? Ich denke schon drüber nach die Kennzeichnung an der Tür zu entfernen, und sie auf die Anlage zu kleben. Ich habe weder hier im Forum was gefunden, noch im Netz.
Also die Behauptung, die ich bisweilen nicht teile, lautet: Ist ein Raum mit den blauen Gebotszeichen gekennzeichnet, ist das Tragen des Gehörschutzes auch ständig verpflichtend, ob laut oder nicht laut. Ich vertrat bisher die Meinung. Gehörschutz muss mitgeführt werden (PSA), ist die Anlage im Betrieb, ist Gehörschutz zu tragen.
Viele Grüße
Uwe