Betriebsraumkennzeichnung

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  • Hallo Zusammen, bei unseren Kunden sind technische Betriebsräume in denen Netzersatzanlagen (NEA) stehen an der Türe von außen mit dem blauen Gebotszeichen "Gehörschutztragen" gekennzeichnet. Die Generatoren laufen aber nur bei der gezielten Wartung alle 3 Monate (unsere Servicetechniker tragen dann bei den Probeläufen Gehörschutz), oder selbstständig bei einem Netzausfall, in Deutschland aber sehr selten selten. In der Regel ist es dort "mucksmäuschen" still im Raum, man kann sicher nicht von einem Lärmbereich sprechen, diese Definitionen habe ich hier im Board gefunden. Dennoch ist bei uns eine Diskussion entbrannt, dass die Räume auch bei "Stille" (also fast immer) mit Gehörschutz betreten werden müssen, wenn die Anlagen nicht laufen, eben aus dem Grund der Kennzeichnung des Raumes. Die Räume werden auch mal im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten begangen, oder weil man zu einem anderen Raum den Bereich durchlaufen muss. Die ziehen dann aber keinen Ohrenschutz an. Wie seht ihr das? Ich denke schon drüber nach die Kennzeichnung an der Tür zu entfernen, und sie auf die Anlage zu kleben. Ich habe weder hier im Forum was gefunden, noch im Netz.

    Also die Behauptung, die ich bisweilen nicht teile, lautet: Ist ein Raum mit den blauen Gebotszeichen gekennzeichnet, ist das Tragen des Gehörschutzes auch ständig verpflichtend, ob laut oder nicht laut. Ich vertrat bisher die Meinung. Gehörschutz muss mitgeführt werden (PSA), ist die Anlage im Betrieb, ist Gehörschutz zu tragen.

    Viele Grüße

    Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • dies ist ein Thema, bei dem solche Probleme immer wieder auftauchen. Ursache ist haeufig eine Unkenntnis oder Fehlinterpretation der Sachlage.

    Fakt ist: Ist der Bereich so gekennzeichnet gilt das Gebot - ist ja schliesslich ein Gebotszeichen. Was helfen kann waere in diesem Falle ein Zusatz: "Bei Generatorenbetrieb Gehoehrschutz tragen!" Allerdings kann ich nicht beurteilen wie sich der Fall darstellt, in dem bei einer Routinebegehung der Generator, netzausfallbediingt, ploetzlich anspringt. Kann dies ein entsprechendes Risiko darstellen?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Herr Dünkel,
    eigentlich ist die Behauptung, welche evtl. nicht immer ganz nachvollziehbar erscheint absolut korrekt. :thumbup:
    Die Ausweisung als Lärmbereich (blau/weißes Schild) muss angebracht sein, wenn der Auslösewert (irgendwann) ereicht werden kann.
    Sobald ein Lärmbereich ausgewiesen ist, ist entsprechender Gehörschutz zu tragen.

    Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV hat unter § 7 Abs. 4 folgende aktuelle Fassung:
    Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden."

    Der Arbeitgeber muss also im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob bei einem Aufenthalt in einem Bereich die Möglichkeit besteht, dass der obere Auslösewert überschritten wird. Das gilt auch für Bereiche, die nur für Wartungszwecke betreten werden. Besteht also die Möglichkeit, dass während einer Wartungstätigkeit der obere Auslösewert überschritten wird, ist der Bereich als Lärmbereich zu kennzeichnen.

    Der wesentliche Unterschied zwischen einem Bereich und einem Arbeitsplatz ist darin zusehen, dass von einem Bereich gesprochen werden kann, wenn dort Beschäftigte nur kurzzeitig tätig werden. Von einem Arbeitsplatz ist auszugehen, wenn dieser die Kriterien der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo!

    Wenn ich die Antworten von AL_MTSA und MichaelD zusammennehme, finde ich die Frage super beantwortet.

    Wie laut ist es denn bei Betrieb der Aggregate im Raum?

    Wir gehen von einer Grenzbelastung von 85 dB, 8 Stunden lang aus.
    Das entspricht einer Belastung von 100 dB in der Zeitdauer 15 Minuten.

    Wenn also bei Anspringen der Maschinen, der Raum sofort verlassen wird, befinden wir uns wahrscheinlich innerhalb der vorgegebenen Werte.
    Eine Lärmmessung, eine Betriebsanweisung und eine Unterweisung sind natürlich die Grundbausteine des Gehörschutzes in diesem Fall. Den Zusatz "Bei Generatorbetrieb" finde ich eine sehr gute Idee, die auch praktikabel ist.

    Grüße
    Flügelschraube


    PS
    Die Grenzwerte der Lärmbelastung sind politisch ausgehandelte Werte. Die biologische Wirkungen des Schalls sind nicht unbedingt 1:1 in den Normen abgebildet.