Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

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  • Ein freundliches „Hallo“ an alle!


    Ich braucheh Hilfe zum Thema Arbeitsmedizinische
    Vorsorgeuntersuchung.

    Ich suche eine Tabelle mit Fristen für Mitarbeiter in
    Krankenhäusern incl. Intervalle gemäß Gefährdungsklassen (OP, Radiologie,
    Labor, Gefahrenstoffe und und und) sowie Nachtarbeit.


    Vielleicht hat jemand über seinen Betriebsarzt da eine fertige
    Tabelle mit Terminen zur Wiedervorstellung beim Betriebsarzt?


    Mein BA ist da leider keine Hilfe.
    Beste Grüße und schönes Wochenende


    E.Mutz

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  • Da würde ich mich an deiner Stelle an Euren Betriebsarzt wenden. Hardy Vo meim Dableddle

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo elschwoabos!

    Mein vorletzter Satz: "Mein BA ist da leider keine Hilfe." meinte - Mein Betriebsarzt ist da leider keine Hilfe.
    Aber trotzdem Danke für die schnelle Rückmeldung :)

  • Hallo,

    auch wenn er dir keine Hilfe ist es seine Aufgabe dir da zu helfen.

    Schau mal in die TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, die sollte dir weiterhelfen.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Mit Betriebsarzt ist doch ein Arbeitsmediziner gemeint?
    Der sollte allerdings informiert sein, wie es seine Pflicht ist.

    Die "Arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung" ist zur "Arbeitsmedizinischen Vorsorge" geworden.
    Eine Untersuchung kann erfolgen, muss aber nicht. Eine Besuch beim Arbeitsmediziner ist unabdingbar.
    Der Arbeitgeber erhält vom Arzt kein Ergebnis der Untersuchung.

    Unabhängig davon gibt es Eignungsuntersuchungen für Steuertätigkeiten.Hier muss im Arbeitsvertrag eine Regelung vorgenommen werden, soll der MA regelmäßig zur "Pflichtuntersuchung".

    Im Krankenhaus würde ich nach GMV (gesundem Menschenverstand) grundsätzlich eine jährliche Vorsorge vorsehen.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Eine Besuch beim Arbeitsmediziner ist unabdingbar.


    Sorry, aber das stimmt nicht. Bei der Angebotsvorsorge ist es dem Beschäftigten freigestellt, das Angebot anzunehmen oder auch nicht.


    Unabhängig davon gibt es Eignungsuntersuchungen für Steuertätigkeiten.


    Das hat mit Arbeitsmedizinischer Vorsorge nichts zu tun. Ausserdem gibt es Eignungsuntersuchungen für alle möglichen Tätigkeiten, ist aber nicht Thema dieser Fragestellung.

    Hier muss im Arbeitsvertrag eine Regelung vorgenommen werden, soll der MA regelmäßig zur "Pflichtuntersuchung".


    Über eine solche Regelung gibt es noch keine entsprechende Rechtssprechung, aber bei Fragen von Eignungsuntersuchungen bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen, empfehle ich diese Lektüre-

    Im Krankenhaus würde ich nach GMV (gesundem Menschenverstand) grundsätzlich eine jährliche Vorsorge vorsehen.

    Grüße
    Flügelschraube


    Ich würde mich lieber an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben der ArbMedVV, der Vorsorgebescheinigung gemäß der Arbeitsmedizinischen Regel 6.3 sowie das Ergebnis meiner Gefährdungsbeurteilung halten.

    Damit wäre nämlich auch Emils Frage explizit beantwortet. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung. Was eine Vorsorgebescheinigung beinhaltet finden wir in der AMR 6.3, und da ist unter anderem zu lesen:


    Deine "Tabelle" bekommst Du somit direkt von Deinem Betriebsarzt, der die Termine für die nächste Arbeitsmedizinische Vorsorge in die Vorsorgebescheinigung einträgt. Die Übersicht über die Arbeitsmedizinischen Regeln findest Du bei der BAuA hier.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.