Moin zusammen,
also wir haben hier einen großen Fräsraum in dem eine 5-achs Holzfräse steht.
Wie zu erwarten fallen beim Fräsen nicht unerhebliche Mengen Holzstaub an, daher gibt es eine Leistungsstarke Absauganlage die allerdings aufgrund des flexiblen Fräskopfes "nur" im Boden installiert ist und noch mit Schläuchen ausgerüstet etwas variiert werden kann.
Soviel zu den Rahmenbedingungen.
Ich bin leider was exschutz angeht noch nicht so erfahren, habe mich jetzt mal etwas genauer mit der Materie auseinander gesetzt und ein paar Fragen:
Das mir vorliegende Ex-Schutz Dokument (immerhin gibt es eines ) benennt 3 Zonen um den Fräser herum, listet einige Maßnahmen auf (Zündquellen entfernt und Steckdosen / Lampen in ex-schutz) und kommt mit dem Argument "Ablagerungen werden regelmäßig entfernt" zu dem Schluss "Eine Explosionsgefahr ist bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen auszuschließen".
a) kann dies ausreichen oder müsste zusätzlich bspw die Korngröße, die Konzentration des Staubes o.ä. bestimmt werden?
b) müssen dennoch Prüfungen nach BetrSichV durchgeführt werden? Bspw. Lüftung o.ä.? Muss dies der Betreiber festlegen?
c) Kann mir jemand sagen was bei Prüfungen nach BetrSichV genau geprüft wird? Die Einhaltung des exschutz-dokuments und die verwendeten Geräte?
Wenn meine Fragen zu unpräzise sind würde ich mich einfach über eigene Erfahrungen mit dem Explosionsschutz bei Holzstaub freuen Ich bin mal wieder von der Fülle der Informationen erschlagen.
Gruß