Plicht zum Aushang des Plakates Erste Hilfe ?

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  • Hallo Powertrain,

    kurze Antwort: Ja.

    Die Aushangpflicht ergibt sich aus §24 (5) der DGUV Vorschrift 1. Hier heißt es:

    Zitat

    "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."


    weitere Infos dazu: http://www.etikettenwissen.de/wiki/Rettungsaushang

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  • Moin,

    das Plakat kann man ganz gut ergänzen.

    (Kurz vorab: Die Dinger gibt's für Null bei der BG oder UK und für viele Teuros im Bestellwesen.)

    Wir haben die Plakate an vielen Stellen ausgehängt. Unser Problem war das Beschriftungsfeld. Da ist nicht ganz so viel Platz, wenn man bspw. 30 Ersthelfer hat. ;(
    Wir sind dann hingegangen und haben uns DIN A 4 Aufkleber besorgt. Diese werden mit allen Info's bedruckt und auf das Plakat gepappt. Vorteil: Bei jeder Änderung ein neuer Aufkleber einfach drüber. So kann man die Poster recht simpel aktualisieren und es sieht besser aus, als eine Beschriftung mit dem Filzschreiber.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • So einen Rettungsaushang habe ich im Notfall -und Alarmplan, da stehen alle nummern drin ....

    mit ging es hier um die anleitung der ersten hilfe als plakat

    Die aber imo in dem von Dir genutzten Aushang nicht vorhanden ist. Bei dem von Dir genutzten Aushang stehen "lediglich" die Telefonnummern.

    In der DGUV Vorschrift 1 steht aber auch

    Zitat von DGUV Vorschrift 1


    "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."

    To say it in a nutshell: Plakat nicht vorgeschrieben, aber eine Anleitung muss im Aushang enthalten sein.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ...Da ist nicht ganz so viel Platz, wenn man bspw. 30 Ersthelfer hat. ....


    So viele in einem Arbeitsbereich?
    Es ist nicht verboten das Plakat durch ein "Beiblatt" zu erweitern.

    Welcher Laie leistet wirklich Erste Hilfe, ob nun mit oder ohne Plakat? Ich wage zu behaupten kaum jemand. Notruf durchführen und betrieblichen Ersthelfer informieren dürfte schon viel sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin Tiefflieger,

    so viele? Ja und noch mehr (Hochschule). Die Zahl wächst, da die Leute begriffen haben, dass so ein 1.-Hilfe-Kurs nicht nur für den AG ist, sondern auch privat etwas bringen kann und die Veranstaltungen laufen in der Arbeitszeit auf dem Campus ab. Somit auch eine willkommende Abwechslung vom Alltag. :thumbup:

    (Vielleicht haben wir ja einmal mehr Ersthelfer als Studies?)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...so viele? Ja und noch mehr (Hochschule).


    Aber doch nicht alle in einem Arbeitsbereich. Meiner Meinung nach gehören nur die im Bereich potentiell verfügbaren Ersthelfer auf das entsprechende Plakat. Was nützt es, wenn Herr Maier vom 8ten OG als Ersthelfer genannt wird, wenn im EG ein Unfall passiert, wo doch Fr. Müller und Herr Schulze dort als Ersthelfer ausgebildet und vor Ort sind. => unterschiedliche Plakate, je nach Arbeitsbereich.


    ...Die Zahl wächst, da die Leute begriffen haben, dass so ein 1.-Hilfe-Kurs nicht nur für den AG ist, sondern auch privat etwas bringen kann ...


    Warum bin ich wohl Ersthelfer? (Ja, auch in einem Krankenhaus wird das gefordert!)

    Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet, egal ob er jemals einen Kurs absolviert hat oder nicht. Da ist es doch schon sinnvoll, wenn mein AG hier ein Angebot unterbreitet, dass ich es auch annehme. Man glaubt auch gar nicht, wie dämlich man sich anstellen kann, wenn man nach 2 Jahren mal wieder eine stabile Seitenlage durchführen soll. Von den diversen Fallbeispielen und was man dabei alles falsch machen kann rede ich dann lieber nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Tiefflieger,

    #######Zitat#####
    Aber doch nicht alle in einem Arbeitsbereich. Meiner Meinung nach gehören nur die im Bereich potentiell verfügbaren Ersthelfer auf das entsprechende Plakat. Was nützt es, wenn Herr Maier vom 8ten OG als Ersthelfer genannt wird, wenn im EG ein Unfall passiert, wo doch Fr. Müller und Herr Schulze dort als Ersthelfer ausgebildet und vor Ort sind. => unterschiedliche Plakate, je nach Arbeitsberei.
    #######Zitat#####

    Klar, doch etwas für die vielen Namen:
    Nicht immer ist eine Person in einem Raum/in einem Bereich zu finden. Einige sind recht bekannt. Vielleicht ist der Herr "Meier" ja eine Institution, die jeder kennt. Der möchte natürlich auch, voller Stolz, von seinen neuen Fähigkeiten berichten und ein wenig angeben. Soll er doch.
    Oder aber eine Person ist nur sporadisch anwesend (Leerkörper/Lehrkörper), oder .... oder. :rolleyes:

    Bei uns war es der ausdrückliche Wunsch der zwei letzten Ausbildungskurse. Dem werde ich mich bei soviel Freiwilligen nicht wiedersetzen. Besser 20 Leutchen, als 2, oder? :?:

    (Im übrigen haben alle zugestimmt, das der eigene Name auf dem Plakat steht.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ... Besser 20 Leutchen, als 2, oder? :?:...

    Frag mal meine Frau, wie es mir auf einem großen Parkplatz ergeht, auf dem mehrere Stellplätze frei sind. Die Auswahl fällt schwer. :(

    Im Notfall hat man weder die Zeit noch entsprechende Nerven, um aus einer umfangreichen Liste den besten Kandidaten auszuwählen. Was geschieht? Der erste auf der Liste wird ausgewählt und wenn nicht erreichbar, dann der nächste. Was nützt ein Ersthelfer auf der Liste, dessen üblicher Aufenthaltsort 5 Häuser weiter ist? Der benötigt fast so lange bis er vor Ort ist, wie der Notarzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Dem kann man aber entgegenwirken, indem man die Ersthelferliste z.B. nach Häusern/Fachbereichen sortiert... so wie es bei unserer Uni auch der Fall ist.
    Eine Uni ist halt doch ein wenig anders als alles was man sonst so kennt ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl


  • Eine Uni ist halt doch ein wenig anders als alles was man sonst so kennt ;)

    Gruß
    Stephan


    Genau! Die chill-out-area 8o , doch das hat nix mit dem Thema zu tun.

    Ich klinke mich aus, bereite mich geistig auf eine 4-Std. Sitzung vor und wünsche was.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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