Guten Morgen zusammen
Ich stehe momentan vor der Entscheidung, ob ich in unserm Gefahrstofflager eine Gaswarneinrichtung oder eine Belüftungsanlage installiere.
Es werden verschiedene Chemikalien für ein Labor eingelagert. Aus Ex-Schutzgründen kam die Forderung der Gaswarneinrichtung. Diese möchte der Unternehmer nicht einbauen. Nun steht die Möglichkeit einer Lüftungsanlage, mit 10-fachem Luftwechsel im Raum.
Meine Frage ist nun, wie stark der Raum abkühlt, wenn ich einen 10-fachen Luftwechsel, ohne Erwärmung der realisiere. Ich habe dazu bisher keinen Lösungsansatz gefunden.
Ich hoffe, dass das geballte Wissen hier im Forum bei mir für mehr Klarheit sorgt. Danke schon mal für Eure Unterstützung.
Abkühlung des Raumes bei 10-fachem Luftwechsel
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Grisu_1995 -
19. Mai 2015 um 10:42 -
Erledigt
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Hallo Grisu,
ohne zusätzliche Heizung wird sich der Raum auf die Temperatur abkühlen, die die Zuluft hat. Wie kommst Du aber auf die Notwendigkeit eines 10-fachen Luftwechsels? Ich würde Dir empfehlen, Dich erst mal mit der TRGS 510 auseinanderzusetzen.
Gruß
Andreas Wiel -
Hallo,
also ein Lagerraum mit einer Luftwechselrate 10 zu heizen macht für mich auch keinen Sinn. Dann kannst Du die Heizung auch gleich an die frische Luft stellen und die Atmosphäre aufheizen (Global Warming).
Beschäftige Dich mal mit der BetrSichVO und dem daraus folgenden Explosionsschutzdokument und den anhängenden TRBS 1112-1 ff. -
Danke für die Antworten.
Die Aussage mit dem 10fachen Luftwechsel kommt von dem Explosionsschutzexperten und nach seiner Aussage aus der BGR 104.
Ich werde mit ihm noch mal das Gespräch suchen.
Der Ex-Schutz ist für mich noch ein Buch mit sieben Siegeln. -
Aktive oder passive Lagerung? Bei rein passiver Lagerung dürfte 10facher Luftwechsel deutlich zu hoch sein (nach TRGS 510 genügt 2fach). Auch die Mengen und Einstufungen wären relevant, denn evt. könnte man einiges im Sicherheitsschrank lagern. Lüftung ist teuer und somit sollte man sie auf ein sinnvolles Maß reduzieren.
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Es wird aktiv gelagert und es befinden sich hauptsächlich Lösemittel im Lager.
Ich würde ja lieber die Gaswarneinrichtung nutzen und den Raum gegebenenfalls nicht betreten bzw. erst nach freimessen. Aber momentan will der Unternehmer noch nicht. -
Bei aktiver Lagerung ist es relevant, die Mengen zu erfahren und welche Stoffe hier umgefüllt werden.
Eine Gaswarneinrichtung bringt nichts/wenig, wenn nicht das/der ausströmende bzw. in der Raumluft befindliche Gas/Dampf detektiert wird. Bei brennbaren Flüssigkeiten verwendet man in der Regel Explosimeter, die allerdings auch nur auf ein Gas kalibriert sind und die anderen Gase/Dämpfe ebenfalls detektiert, allerdings
möglicherweise falsch. Somit bringt eine solche Gaswarneinrichtung bei verschiedenen eingelagerten Stoffen wenig. Hat man nur einen eingelagerten Stoff, kann man entsprechend auf den Stoff kalibrieren. Gaswarneinrichtungen sind auch relativ wartungsintensiv und somit teuer.Ich würde für diesen Fall ein zweistufiges System verwenden.
- Raumlüftung 2 fach als Grundlüftung für die passive Lagerung.
- Quellenabsaugung z.B. über einen Saugrüssel für die Umfüllvorgänge.
Die Quellenabsaugung wird nur zugeschaltet wenn umgefüllt wird evt. mit einer Nachlaufzeit.
Für die aktive Lagerung gibt die TRGS 509 einige Informationen.