Beschäftigte oder doch nicht?

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  • Moin,

    ich bin gerade auf ein etwas ungewöhnliches Problem gestossen. Heute habe ich eine Kollegin, die unseren Sozialraum/Kantine bewirtschaftet in der Thematik "Sicheres Arbeiten in Küchen- und Kaninenbereichen" unterwiesen. Als die Sprache darauf, dass auch Messer, Töpfe usw. Arbeitsmittel sind und diese daher vom Arbeitgeber zu stellen sind, erreichte folgender Satz meine Ohren:

    Zitat

    Ich bin nur zwei Stunden pro Tag hier angestellt, um den Sozialraum in Ordnung zu halten. Den Rest des halben Tages bin ich hier als Selbstständige.


    8|

    Die Zubereitung von Speisen, der Verkauf usw. läuft also auf ihre Kappe (selbstständig). Das Spülen, Kehren, Putzen läuft dann wieder als Beschäftigte. Inwieweit muss ich jetzt die kompletten Tätigkeiten betrachten? Es macht meines Erachtens keinen Sinn zu sagen: "Okay, wenn Du Dich beim Abschütten von Kochwasser verbrühst, ist es Dein Problem, aber wenn Du Hautirritationen vom Spülen bekommst, kannst Du Dich gerne an mich wenden." Ich tendiere dazu, bei der Gefährdungsbeurteilung alle Tätigkeiten zu berücksichtigen (so wie ich es bislang auch gemacht habe). Wie seht Ihr das?

    Mir ist klar, dass die BG hufen wird, wenn sich die Kollegen verbrüht oder sich einen Finger abtrennt, da es ja keine Tätigkeit ist, die zu ihrer Stellenbeschreibung gehört, aber es geht ja nicht primär um den Versicherungsschutz sondern um die Gesundheit der Beschäftigten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • hallo,

    habt ihr euch mal über das thema scheinselbstständigkeit gemacht?

    bringt die dame ihr arbeitswerkzeug selber mit oder stellt ihr das ganze?

    ich würde eine komplette gefährdungsbeurteilung machen, wenn es mal in eine komplette festanstellung geht ist alles fertig und muss nicht wieder neu gemacht werden.

    gruß

    hans-peter weiland :thumbup:

  • Mahlzeit.

    Hat die Dame denn eine rote Plakette um den Hals, wenn sie angestellt ist und eine grüne, wenn sie selbstständig ist? Wohl kaum. Der Übergang ist dann recht schwammig.
    Wie sieht z.B. ihre Selbstständigkeit aus? Pflichtversicherung / Freiwilligversicherung bei einer BG? (Hoffentlich bei der gleichen, wie der Betrieb!)

    Das Ding kann nicht funktionieren. Ich würde sie "ganz" beurteilen oder gar nicht.
    Wir haben in dem Bereich auch eine komische Konstellation: Uni gehört zum Land mit der UK, Mensa hat mit der Uni nichts zu tun, Studentenwerk (Anstalt öffentl. Rechts), also aussen vor.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Teilselbstständigkeit ist unstrittig und auch mit dem Amt für moderne Christenverfolgung abgeklopft. Pflichtversicherung. Ich werde den gesamten Bereich beleuchten. Alles andere macht meines Erachtens keinen Sinn.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.