Moin zusammen,
ich habe heute eine Frage an die (hier hoffentlich zahlreichen) Abbruchexperten, da dies ein nicht alltäglicher Fall für uns ist.
Folgende Situation: Wir müssen im Zuge einer Neubaumaßnahme Teile von Brückenwiderlagern stückweise abbrechen. Diese Stahlbetonbauteile sind erdseitig mit Teer/Bitumen (genaue Analyse läuft noch) beschichtet. Es ist geplant, die beschichteten Flächen mit einer kleinen Kaltfräse (Anbaugerät für einen Bagger) abzufräsen und gesondert zu entsorgen, bevor der eigentliche Betonabbruch durchgeführt wird.
Der Abfräsen findet unter freiem Himmel statt, sodass mit großer Staubbelastung nicht zu rechnen ist. Um diese weiter zu minimieren, wollen wir das Fräsen unter Einsatz von Wasser (Mann mit Schlauch) vornehmen und den Bereich weiträumig absperren.
Insgesamt wären also 2 Personen in der Nähe des Abbruchs: der Baggerfahrer (ggf. in einer geschlossenen Kabine) und der man am Wasserschlauch, der auch nicht unmittelbar im Abbruchbereich steht.
Derzeit würde unsere Gefährdungsbeurteilung dahin gehen, dass keine weiteren zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden müssten.
Leider geben die von mir bisher gefundenen Vorschriften für diesen Sonderfall nichts her. Entweder geht es um Abfräsen Flächen im Straßenbau oder um den Abbruch von Bauwerken/Bauteilen überhaupt.
Ich hoffe, jemand hier hat sowas schon mal durchexerziert und ist bereit sein Wissen zu teilen.
Danke im Voraus
nj 1964