Temperatur und Luftfeuchte

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  • Hallo Zusammen,
    ich habe im zurzeit ein Problem in einer
    Küche. Genauer gesagt in einer Spülküche.


    Wenn ich mir die ASR3.6 anschaue steht
    da ganz eindeutig in der Tabelle 2:

    +26°C maximale 55%RH

    Na ja in einer Spülküche ist das nicht zu schaffen! Oder doch?
    Leider ist zwar eine RLA eingebaut aber nur für die Essen im Kochbereich und nicht im Teil der Spülküche.

    Wie kann man so etwas in einer
    Gefährdungsanalyse entschärfen? Sobald die Spülmaschine läuft ist die
    Luftfeuchte und Temperatur weit über den Angaben in der Tabelle (Außentemperatur 22°C)

    Danke!

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  • Guten Morgen,

    die Arbeitststättenregeln haben oben immeer einen schönen Passus:

    Zitat

    Diese ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen

    In der Gefährdungsbeurteilung kannst du z.B. prüfen und dokumentieren, wie oft und wie lange von den Vorgaben der ASR abgewichen wird.
    Daraus kannst du ein tatsächlich Risiko für die Beschäftigten ermitteln.
    Gibt es möglichkeiten, organisatorisch die Belastung für die Mitarbeiter zu reduzieren? (z.B. Aufenthaltsdauer währenddessen reduzieren)?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,

    die ASR gibt einen Rahmen vor, der nach Möglichkeit eingehalten werden sollte.

    Bestimmte Arbeitsbereiche fallen aus dem Rahmen. Gegensätzlich wäre hier z.B. ein Staplerfahrer in einem Kühlhaus. Also, Thorsten sagte es schon, Arbeitsbedingungen aufnehmen, Expositionszeiten mit reinnehmen, und dann schauen, was im Möglichen/Machbaren liegt. Vielleicht könnte man etwas umbauen? Eine Abluft einbringen? Wie auch immer, Möglichkeiten aufzeigen und alles auf ein Minimum an Quälerei runterfahren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Danke für die Infos... Ja das würde ich auch machen.
    Aber ich befürchte dass nach dem guten TOP System die BG für eine Entlüftung plädieren wird.
    Mein Problem ist auch das das Thema Wohlfühlklima sehr schwammig ist. Die Exposition zu ermitteln ist kein Problem aber daraus ein tatsächliches Risiko zu ermitteln ist mein Problem.
    Ich weiß halt, dass bei dieser hohen Temperatur und der Luftfeuchte das schwitzen des Menschlichen Körpers zum Erliegen kommt. Das hat natürlich Auswirkungen auf den Kreislauf und noch mehr ;)
    Aber da ich kein Mediziner bin fehlt mir die Kompetenz zu sagen ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.

    Hat jemand Ideen oder ein Dokument in denen das Thema vertieft wird?
    Danke und Gruß
    Joerg

  • Hallo Jörg,

    in der Regel sitzen bei der BG ja auch Menschen, mit denen man reden kann.
    Und auch wenn nach dem TOP - Prinzip technische Möglichkeiten vorzuziehen sind, hat die BG ja auch kein Interesse daran einen "kleinen Unternehmer" mit aufwändigen technischen Maßnahmen in den Ruin zu treiben.

    Ganz wichtig aber für Deine Gefährdungsbeurteilung:
    Nimm deinen Betriebsarzt mit ins Boot - er sollte sich mit den körperlichen Auswirkungen entsprechender klimatischer Bedingungen auskennen...
    Wenn in der Gefährdungsbeurteilunge eine Aussage vom Betriebsarzt drinsteckt, wird sich die BG kaum dagegen wehren.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Aber da ich kein Mediziner bin fehlt mir die Kompetenz zu sagen ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.

    Hat jemand Ideen ....?
    Danke und Gruß
    Joerg


    A: "Du, wie lösen wir das Problem jetzt?"
    B: "Keine Ahnung, frage doch Joerg, der ist doch Fachkraft für Arbeitssicherheit."

    A: "Habe ich schon, aber der hat auch keine Idee mehr, da er kein Medizinier ist."
    B: "Aber Joerg wird doch jemanden kennen, der davon Ahnung hat."

    A: "Scheinbar kennt er aber niemanden, er hat sogar schon im Internet im Forum nachgefragt."
    B: "Mensch, bei uns gibts doch noch jemandem neben Joerg."

    A: "Keine Ahnung, wen Du meinst."
    B: "Ich komme jetzt nicht mehr auf den Namen, aber der macht doch auch so etwas wie Joerg."

    A: "Keine Ahnung, wen Du meinst."
    B: "Na, der Typ, bei dem wir immer in den Becher pinkeln müssen."

    A: "Ach Du meinst den ............. ?( Ich komme gerade nicht auf den Namen."
    B: "Ja genau den. Joerg weiß bestimmt, wie der heißt. Komm wir fragen mal."

    :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke Thorsten und Franck,
    je nach dem wo man arbeitet verbucht der Mediziener jede Frage (Stunde) mit 90 Euro. Also mache ich mir eigentlich die Mühe und Informiere mich vorher.
    Dann bekommt man auch die Antwort die man sich wünscht ;)
    Aber wenn es zu dem Thema nichts "schönes" geschriebenes gibt, dann mache ich es halt mit unserem .e....r aus.
    Gruß
    Joerg

  • Hallo nochmal ...

    ich habe gerade gesehen, dass es eine GUV - Regel 111, "Arbeiten in Küchenbetrieben" gibt.
    Unter Punkt 3.2.10 gibt es auch Angaben zur raumklimatischen Ausstattung von Küchenbetrieben. Diese sind aber, wie schon befürchtet, eher auf technische Lösungen bedacht.
    Das Gesamtwerk dazu findest Du hier

    vielleicht hilft es dir ja weiter.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo Joerg,

    Du wirst es nicht gerne lesen, aber

    Zitat

    Die lüftungstechnische Anlage der Küche ist so auszuführen, dass der Luftwechsel, bezogen auf den gesamten Küchenbereich, 60 m3 pro m2 Bodenfläche in der Stunde beträgt. Die Luftgeschwindigkeit soll im Aufenthaltsbereich 0,3 m/s nicht überschreiten. Vor Inbetriebnahme ist nachzuweisen, dass die Lüftungsanlage der VDI-Richtlinie 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen“ entspricht


    Das komplette Dokument findest Du hier

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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