Überprüfung Lagerregale nach DIN EN 15635 - BGR 234 // Nutzung mit Flurförderzeugen.

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  • Hallo zusammen

    Ich benötige Informationen zur Regalprüfung bzw. eine Prüfungsmatrix.
    Wir haben annähernd die gleichen Stahlregale hier im Betrieb. Geprüft werden sollen diese entsprechend der BGR 234 / DIN EN 15635.
    Vom Typ her sind die Regale nicht sehr unterschiedlich, jedoch werden die verschiedenen Bereiche unterschiedlich stark duch Flurförderzeuge genutzt.
    Von mehrmals täglich bis 1x im Jahr.
    Nach welchen Grundlagen (nicht Gefährdungsbeurteilung) können die Prüfintervalle festgehalten werden?

    Gruß
    MST

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  • Moin,

    das Intervall zur Prüfung kannst du selber festlegen.
    Das Regal ist ein Arbeitsmittel. Dieses wird vom Intervall her gem. BetrSichV überprüft. Hier könnte ein Jahresturnus nützlich sein.
    Wird das jetz beobachtet und es kommt immer wieder zu Schäden oder auch nicht, könnte die GB (ja ich weiss, immer dasselbe) feststellen, das kürzere turns sinnvoll sind oder sich die Jahres-turns bestätigen. Wie auch immer.

    Grundlage zur Prüfung findet man dann in der BGR 234 (die sehr viel aus der DIN EN 15635 zeigt) oder man kann für viel Geld die DIN als Zettel kaufen. Einen Download wirst du nicht finden.

    Die DIN spricht auch komischerweise von einem "Sicherheitsbeauftragten für Regale". Ich sage dazu immer, das ist wie der Toilettenzettel, wnn zuletzt geputz wurde, ergo, wann zuletzt alles für gut befunden wurde.

    Im Grunde seit ihr (der Unternehmer) frei in euren Entscheidungen. Wenn ihr jetzt meint, ihr müsst alle 5 Jahre prüfen, kann das gutgehen. Wahrscheinlich wird auch recht selten jemand von aussen kontrollieren. Doch was ist im Fall der Fälle? Personenschaden? Dann wird sofort die Staatsmacht aufgefahren und alles abgefragt. Überlegt eure Entscheidungen gut und legt das schriftlich nieder!

    Denkt bei dem Überprüfungspaket auch an das Umfeld: Also Regale (Lagersystem) Prüfung, BA, die Staplerfahrer und die Stapler, ebenso GB, BA, Unterweisungen, Fahraufträge,..............
    Anfangs viel Papier, später nur eine Pflege.

    Was noch?
    Die Prüfung macht jeder Prüfer (fach/sachkundige Person) mehr oder weniger ausführlich. Ich habe für diese Dinge einmal eine Grundstruktur als Prüfbericht gemacht, der über viele Seiten geht und (hoffentlich) alle Punkte abfragt.
    Diese Fragen sollte dir aber auch jeder Prüfer beantworten können.

    Viel Erfolg.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moment,

    ganz so einfach die Fristen selber fest legen geht hierbei nicht.

    • Sowohl BGR 234 als auch die DIN EN 15636 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens alle 12 Monate von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
    • In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen
      durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf
      Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden
      von einer befähigten Person durchgeführt.

    Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen
    liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle
    kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten
    sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.
    Gruß
    Ernstspass

  • Genau,

    dazu habe ich von einem Jahresturnus (=12 Monate) oder kürzer gesprochen. Wobei kürzer immer geht. Das ist die Bandbreite.

    Die Nichtbelehrbaren nehmen dann alle 5 Jahre eine Prüfung. Das das nicht korrekt ist, wissen wir.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moment,

    ganz so einfach die Fristen selber fest legen geht hierbei nicht.


    Wohl wahr, aber was heißt dies nun juristisch?
    Ich kann mir schlecht vorstellen, dass ein ungenutztes Regal im Außenlager von Meyer & Meyer zwingend durch Regalinspekteure jährlich überwacht werden muss.


    Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen
    liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.

    Regalinspekteure, mind. regelmäßig alle 12 Monate. Hört sich gut und wichtig an.
    Auch die Inspekteure machen eine Sichtprüfung vom Boden aus.


    In sehr vielen Schulen, mit Regalen für Holzvorräte, fand in den letzten 12 Jahren keine Prüfung statt. Das gilt in Metall-Berufsschulen genauso, wo Regale für Metall-Halbzeuge stehen.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • @ Flügelschraube


    Das heisst im Umkehrschluss aber nicht, dass das richtig ist. Auch wenn Regalinspekteure nur vom Boden gucken, etwas mehr machen sie schon. Vielleicht sollte ein wenig mit irgendwelchen Bildern im Kopf aufgeräumt werden.
    In jedem Berufszweig gibt es "solche" und "solche". Nimmt ein Auftraggeber eine mangelhafte Prüfung und die Dokumentation an und bezahlt vielleicht noch die Rechnung des Prüfers, ist er selber schuld.

    An den Schulen hat die Verantwortlichkeit, egal jetzt wer (=ALLE) den Dörnröschenschlaf gut eingesetzt und ganz platt gesagt: total versagt. Vielleicht hat auch die Schul-FaSi keinen Weckruf gestartet?

    Irgendwie recht typisch für den ö.D. (,dem ich auch angehöre, ebenso der Zunft der Regalprüfer :D ).

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    die Frage, wie oft Regale geprüft werden müssen, wird mir in meinen Seminaren immer wieder gestellt. Sie ist in dem Fachbuch „Regalprüfung nach DIN EN 15635“ (ISBN 978-3-00-041145-8 ) wie folgt beantwortet:

    4.1.5 Wie oft müssen Regale geprüft werden?

    In welchen zeitlichen Abständen und in welchem Umfang Regalanlagen von einem Regalprüfer geprüft werden müssen, hängt im Wesentlichen von betriebsspezifischen Faktoren ab.
    Dies ist nicht neu und gilt in gleicher Weise auch für die Prüfungen anderer technischer Arbeitsmittel.
    Dazu heißt es in § 3 Abs. 3 der BetrSichV:
    § 3 (1) "Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln."

    Betriebsspezifische Faktoren sind in Bezug auf die Regalprüfung u. a.:
    • die Größe des Lagers,
    • die Breite der Verkehrswege,
    • die eingesetzten Einrichtungen,
    • das eingesetzte Personal (Qualität der Fahrerausbildung, Motivation),
    • die Umschlaghäufigkeit,
    • der Zeitdruck.

    Verantwortlich für die Festlegung der Prüfintervalle ist immer der Betreiber (Unternehmer) der Regalanlage.
    Die Norm DIN EN 15635 gibt in Ziffer 9.4.2.3 vor, dass Regalanlagen in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten (die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke sprechen hier im Allgemeinen von: „mindestens einmal jährlich“) auf Einhaltung aller sicherheitsrelevanter Faktoren geprüft werden.


    Anmerkung:

    Ausschlaggebend dafür, ob ein Regal geprüft werden muss ist immer das Ergebnis der gemäß § 3 BetrSichV durchzuführende Gefährdungsbeurteilung.
    So sind z.B. Gefährdungen durch fehlende Kennzeichnung, Überlastung oder mangelnde Standsicherheit denkbar, auch wenn die betreffenden Regale nicht aus Stahl gefertigt sind oder dort keine Flurförderzeuge eingesetzt werden.
    Ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung keine Gefahren, ist auch nichts zu prüfen.

    Viele Grüße
    Maurus