Guten Morgen Zusammen,
ich beschäftige mich mal wieder mit der Abfallsammlung und den damit verbundenen Vorgaben.
Dabei finde ich nichts zu den Angaben über die Strecke vom Behälterstandort zum Abfallsammelfahrzeug. Z.B Wie lang darf die Strecke sein? Welche Steigung darf vorhanden sein?
Diese Angaben habe ich nur in der städtischen Satzung gefunden. In der DGUV Regel 114-012 (ehemals BGR 238-1) sind hierzu auch keine Angaben gemacht worden.
Kann mir evtl einer von euch sagen, wo ich Aussagen dazu finde?
Grüße aus Duisburg und ein schönes sonniges Wochenende!