Entladung der Güter aus LKW

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  • Servus liebe Leute,

    ich habe mal folgende Frage: Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn ein LKW-Fahrer seine Waren nicht am ursprünglichen Wareneingang (Laderampe) abladen darf und stattdessen auf einem Platz entladen muss, der den Verkehr von Kunden kreuzt. Dabei ist die Sicherheit der Kunden ggf. beeinträchtigt sowie die des LKW-Fahrers. Darf ich als LKW-Fahrer darauf bestehen, dass ich an der Rampe abladen möchte oder gibt es da irgendwelche Regelungen?

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  • Moin,

    darauf bestehen, wo ich abladen möchte? Sicher nicht. Umgekehrt schon.

    Der Pilot, der Kapitän, der Lokführer oder eben der LKW-Fahrer hat eine gewisse Verantwortung. D.h. bei einer bestehenden (und begründeten) Gefahr könnte er sich weigern (ab)zuladen. Wie war das noch im Straßenverkehr? Ich kriege es nicht mehr auf die Reihe, aber sinngemäß hat sich doch jeder so zu verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder behindert ...?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo koma87

    bestehen wo du abladen kannst, nöö!
    Der Auftraggeber gibt vor. Du kannst aber Gefährdungen ansprechen und du kannst mit deiner Gefährdungsbeurteilung herleiten mindestens deinen LKW komplett an der zu entladenden Stellen abzustellen. Wenn dann nötig musst du "Verkehrssicherungspflicht" nach kommen und Bereiche absperren oder zumindestens Kennzeichnen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ..bestehen wo du abladen kannst, nöö!
    Der Auftraggeber gibt vor.

    Einspruch.
    Mein Chef gibt mir vor, wo und wie ich Aufgaben erledigen soll. Auch das muss zumutbar sein.
    Der Empfänger einer Ladung kann nicht einfach erklären, dass ich freihändig über ein Drahtseil die Ausladung vornehme.

    Beim Transport geht es also immer um Versender, Empfänger, Fahrer und Transporteur. Die Rechtsverhältnisse sind für Laien nicht immer klar erkennbar.
    Wenn vertraglich festgelegt, in 10 cm hohem flüssigen Medium abgeladen werden soll, ist das für den Fahrer völlig in Ordnung, wenn er vorher eingewilligt hat.
    Überraschende neue Bedingungen erfordern eine neue Einwilligung.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • ich habe mal folgende Frage: Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn ein LKW-Fahrer seine Waren nicht am ursprünglichen Wareneingang (Laderampe) abladen darf und stattdessen auf einem Platz entladen muss, der den Verkehr von Kunden kreuzt. Dabei ist die Sicherheit der Kunden ggf. beeinträchtigt sowie die des LKW-Fahrers. Darf ich als LKW-Fahrer darauf bestehen, dass ich an der Rampe abladen möchte oder gibt es da irgendwelche Regelungen?


    Hallo koma87.

    Ich habe da erst einmal ein paar Fragen.
    1. Aus welchem Grund darf der Fahrer nicht an der Laderampe abladen? Z. B. baulicher Defekt, etc.
    2. Wie sieht die GFB für die Fahrer aus? Sind diese dazu angehalten z. B. gem. der GFB nur Laderampen anzufahren, um solche Gefährdungen zu vermeiden?
    3. Wie sieht der Vertragsgestaltung aus? Hat der zu Beliefernde gewisse Voraussetzungen zu schaffen? Beispiel Prüfungen nach DGUV V3: "Am angekündigten Prüftag/ Prüfzeit ist die freie Zugänglichkeit des Prüfers zu den Prüforten/-stellen/-objekten, unter Berücksichtigung von Gefährdungen und Betriebsabläufen, sicherzustellen. Ggf. müssen Betriebsabläufe unterbrochen werden, um entsprechende Prüfungen durchführen zu können."

    So etwas könnte ich mir auch für die Fahrer vorstellen ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)