Türen

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  • Hallo Sifa Gemeinschaft,

    evtl. könnt Ihr mir bei folgendem Problem helfen:
    direkt hinter einer Bürotür befindet sich die Erstehilfeeinrichtung, d.h. wenn die Tür geöffnet wird, kann ein hinter der Tür stehender Mitarbeiter verletzt werden. Dies kann nicht nur in diesem sondern auch in anderen Fällen passieren.
    Gibt es Vorschriften, Hinweise zu diesem Thema ?

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo HEB,

    na ja, eigentlich sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand, dass so etwas hinter einer Türe nichts zu suchen hat.
    Eine genaue Vorschrift oder dergleichen habe ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden...
    Aber schau mal in der Arbeitsstättenrichtlinie 39/1.3 nach, da steht, dass Erste Hilfe Einrichtungen schnell und jederzeit für alle erreichbar sein müssen...also, was ist, wenn das Büro abgeschlossen ist ??

    Ähnliches findest du auch ind der GUV-I-512.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo HEB,

    versuch es doch mal mit der BGV A1 §25 Abs.2.

    Vielleicht hilft auch ein Bullauge in der Tür.
    In Labors ist so etwas oft Vorschrift.

    Gruß Udo