nochmal Barrierefreiheit --> Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo,

    da anscheinend meine erste Anfrage zur Barrierefreiheit leider zu keinem Ergebnis führte, muss ich eine andere Frage los werden.
    Ich mache eine Gefährdungsbeurteilung. Das ist eigentlich überflüssig, da die gesetzlichen Anforderungen eindeutig sind (in RLP).
    Die GL will immer noch keine automatische Tür einbauen. Aber nun zur Frage --> ist für die Barrierefreiheit der Grad der Behinderung egal
    oder gibt es da Unterschiede / Einteilungen. Ich kenne Rollstuhlfahrer, die bekommen auch ohne fremde Hilfe eine BST geöffnet.
    Benötigen diese Menschen barrierefreiheit? Oder ist das grundsätzlich so, dass sofern Menschen im Rolli sitzen ein Anrecht haben auf Barrierefreiheit?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    wir haben bei uns auch einen Rollifahrer. Der bekommt alle Türen alleine auf, was aber auch an seiner sportlichen Konstitution liegt, da er Rollstuhlhockey-Nationalspieler ist. Du kannst ja nicht sicherstellen, dass Behinderte durch diese Tür möchten, die körperlich nicht in der Lage sind, ohne Hilfe diese Barriere zu überwinden. Insofern aus meiner Sicht keine Korrelation zum Grad der Behinderung.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • yo, eigentlich logisch. Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Moin

    Und es bedarf gar kein Rollifahrer, wenn jemand 2 Gehhilfen benötigt- auch nur wg Fraktur/OP hat der auch Probleme eine BST zu öffnen....

    Hm, mal in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
    Anhang A1.7:Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 „Türen und Tore“ gesehen (habe nicht ganzen letzten Chat gelesen, weiss nicht ob die schon zu Sprach kam).
    Da stehen Betätigungskräfte drinnen:
    "(10)Für Beschäftigte, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benutzen oder deren Hand-/Arm-Motorik eingeschränkt ist, darf der maximale Kraftaufwand für das Öffnen von handbetätigten Türen und Toren zur Einleitung einer Bewegung, z.B. desTürblatts, und für die Bedienung handbetätigter Beschläge, z.B. des Drückers, nicht mehr als 25N betragen. Das maximale Moment für handbetätigte Beschläge darf nicht größer als 2,5 Nm sein. Können die Maximalwerte für Kraft oder Drehmomentnicht eingehalten werden, sind kraftbetätigte Türen und Tore vorzusehen."

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    2 Mal editiert, zuletzt von de Uil (30. Juli 2019 um 16:31)

  • Als Betroffene die fast nur noch mit Rollator unterwegs ist kann ich dir sagen, es ist manchmal ganz schön sch.... wenn man die Türen aufwuchten muss, vor allem wenn man sie zu sich ziehen muss weil man wo rein muss wo der Fokus auf leichtes rauskommen gelegt ist. Köstlich wenn es ein selbstschließend Mechanismus ist, dann bekommt man die Tür in die Haken. Und ich bin erst bei GDB 60.
    Wenn Behinderte dann nicht ständig Kollegen zur Hilfe holen müssen sollen können automatische Türen einem durchaus ein Gefühl von mehr Selbständigkeit geben. Was auch wichtig ist. Wenn man das Gefühl hat anderen nur noch eine Last zu sein, dann ist das deprimierend.

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  • Guten Morgen @Andrasta,

    vielen Dank für Deinen Beitrag.

    @de Uil ja diese TR ist mir hinlänglich bekannt.

    Das Problem hierbei ist, dass es bei uns im Haus ein Streit darüber entbrannt ist, ob diese Tür eingebaut werden muss oder nicht. Beim Umbau gab es die Aussage, dass diese nicht eingebaut wird! (Punkt)
    Jetzt gibt es Beschwerden von eingeschränkten und behinderten Mitarbeitern. Die Tür wird nicht eingebaut. Die Tür wird eingebaut, weil gesetzlich gefordert (Barrierefreiheit). Diese Diskussion geht jetzt schon eine Zeitlang. Alle technischen und finanzielle Argumente werden genutzt die Tür nicht einzubauen. Die Lösung ist die Tür dauerhaft geöffnet zu lassen und eine Klingel zum klingeln. Dann kommt jemand aus der Küche und öffnet die Tür!!!!
    Ich weiß, nicht zulässig. (s. hierzu meinen ersten Poste) Barrierefreiheit
    In meiner weisen und gütigen Art habe ich vorgeschlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. D. h. ich führe alle Argumente auf und bewerte diese. Das Ergebnis ist natürlich jetzt bei mir bekannt. Es kann nur ein Ergebnis geben.

    Ich würde gern die Strömungsverhältnisse in der Betriebsgastronomie messen. Ich will wissen, wie sich die Lüftungsanlage verhält, wenn die Tür dauerhaft geöffnet ist. Geht das? und wenn ja, wie?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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