Anfrage:
Heute morgen bin ich gefragt worden, welche Rechtsform "ich" denn einnehmen sollte, wenn ich als Sifa im Jahr so 100 - 200 Stunden in einem anderen Betrieb arbeiten möchte. Der Kollege, welcher nachfragt, ist mit einem Arbeitsvertrag bereits gebunden und hat noch zeitliche Kapazitäten frei. Die Genehmigung des festen Arbeitgebers liegt selbstverständlich für eine nebenberufliche Tätigkeit vor.
Egal, ob Du eine nebenberufliche Tätigkeit oder die vollständige Selbständigkeit anstrebst, die Rechtsform ist hier ziemlich eindeutig. Du wirst als Freiberufler eingestuft.
Bist Du ausschließlich beratend unterwegs, gibst Seminare, schreibst Deine Dokumentationen, so melde Dich als Berater/-in im Arbeitsschutz beim Finanzamt an.
Steuerlich bist Du als Freiberufler interessant für das Land, wenn Du mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr machst. Dann bist Du nach § 19 Einkommenssteuergesetz zur Abgabe einer Umsatzsteuer (aktuell 19%) verpflichtet. Einschätzung Deines Jahresumsatzes: Meistens ist es das entscheidende dritte Jahr Deiner Selbständigkeit, dass Du merkst "Huch, jetzt kesselt es aber in meinem Geschäft." Dann musst Du eventuell am Ende des Jahres die Mehrwertsteuer von Deinen Kunden nachfordern. Das tut niemandem weh, ist nur ein lästiger, notwendiger zusätzlicher Aufwand für Dich.