Gebäudeeigentümer verweigert Einsicht in Brandschutzkonzept

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  • Hallo zusammen,

    folgender Fall: Der von mir betreute Betrieb mit 124 Mitarbeitern (Agentur, Verwaltung) sitzt in einem Gebäude, in dem verschiedene Brandschutzdinge nicht ok sind. Fluchtwege laufen gengeeinander, Notausgang in rundum verglasten Innenhof und andere "lustige" Sachen. Über meinen Kunden liess ich jetzt das Brandschutzkonzept zum Gebäude anforern. Der Verwalter des Eigentümers weigert sich, dieses rauszugeben. Damit ich die genhemigte Situation kontrollieren kann und auch natürlich um die Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan und alles andere sauber zu regeln, brauche ich die Unterlagen.

    Die Grundlagen wie ASR, TRBS, ArbSchG, Vorschrift 1 usw. sind klar. Habt ihr noch Futter für das anstrengende Telefonat morgen?

    Vielen Dank im Voraus,
    Falco

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  • Hallo Falco.

    Ich möchte jetzt noch nicht auf gesetzlich geforderte Regelungen eingehen, da diese bei so einem Gespräch wenig helfen werden. Du bist dort BSB, korrekt?
    Du weißt ja auch, dass das Brandschutzkonzept die Grundlage für Deine Arbeit ist. Existiert dieses nicht oder steht Dir nicht zur Verfügung, wendest Du das öffentliche Recht an (Bauordnungsrecht). Eine andere Grundlage hast Du immerhin nicht.
    Weiterhin wendest Du das private Recht an, also z. B. ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, etc. Dieses ist aber i. d. R. Betreiberverantwortung.
    Der Vermieter hat eine Informationspflicht. Dieses begründet sich z. B. aus §241 BGB. Hier mal eine Infoseite: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/pf…ietvertrag.html

    Wir können den Bogen natürlich weiter spannen. Dann landen wir aber im StGB, z. B. § 13.

    Für Dich sollte aber grundsätzlich die Argumentation gelten, dass Dein Auftraggeber seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen muss (Arbeitsschutzgesetz). Werden benötigte Infos durch entsprechende Parteien nicht vorgelegt, muss der Arbeitgeber entscheiden, wie er weiter vorgeht, um seine Schutzziele zu erreichen. Kann er diese durch das Vorenthalten von für ihn wichtige Infos nicht erreichen, muss er Konsequenzen ziehen. Z. B. Kündigung des Mietvertrags.

    Übrigens, so btw. Das Brandschutzkonzept ist Teil der Genehmigungsunterlagen (Baugenehmigungsvorlage). Ich würde mal bei der Baubehörde nachfragen. Die haben es i. d. R. vorliegen ;) (Aber nur wenn Dein Auftraggeber das genehmigt!!!)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Danke Jens,

    ich bin dort erstmal "nur" Fasi. Der BSB kommt noch. Du hast mir schon geholfen, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Ich bin auch kein großer Freund der Paragraphenkeule. Zur Not kann ich ja mal den VB bei der Feuerwehr in der Stadt anrufen. Da kenne ich den ein oder anderen... Mal sehen wie der Verwalter morgen argumentiert, wenn nicht "so eine Büro-Tusse" anruft...

    Viele Grüße,
    Falco

  • Hallo,


    Übrigens, so btw. Das Brandschutzkonzept ist Teil der Genehmigungsunterlagen (Baugenehmigungsvorlage). Ich würde mal bei der Baubehörde nachfragen. Die haben es i. d. R. vorliegen ;) (Aber nur wenn Dein Auftraggeber das genehmigt!!!)

    Ja, die Behörde wird es aber in der Regel ohne Einverständnis, alleine schon
    aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgeben.


    folgender Fall: Der von mir betreute Betrieb mit 124 Mitarbeitern (Agentur, Verwaltung) sitzt in einem Gebäude, in dem verschiedene Brandschutzdinge nicht ok sind. Fluchtwege laufen gengeeinander, Notausgang in rundum verglasten Innenhof und andere "lustige" Sachen. Über meinen Kunden liess ich jetzt das Brandschutzkonzept zum Gebäude anforern. Der Verwalter des Eigentümers weigert sich, dieses rauszugeben. Damit ich die genhemigte Situation kontrollieren kann und auch natürlich um die Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan und alles andere sauber zu regeln, brauche ich die Unterlagen.

    Die Grundlagen wie ASR, TRBS, ArbSchG, Vorschrift 1 usw. sind klar. Habt ihr noch Futter für das anstrengende Telefonat morgen?

    Gründe für die Notwendigkeit hast Du selber schon einige genannt, auf diese
    würde ich mich im Gespräch auch stützen. Sollte der Verwalter/Eigentümer dann
    die Notwendigkeit immer noch nicht einsehen, kann man immer noch mit Kündigung
    bzw. anderen Schritten, z.B. Einschaltung der BS-Dienststelle drohen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Falco.

    Na ja. Sollte das Objekt im Bereich BO liegen, kann ich da auch etwas vermitteln. Könnte auch der Leiter sein (Wenn es noch der Selbe ist) ;)
    PS: Ich bin als Fachplaner Brandschutz in BO ausgebildet worden. Daher gabs da mal entsprechende Dozenten ;)

    Bedenke aber eines: Du bist ausgebildeter BSB. Auch wenn Du nicht bestellt wurdest ist es Deine Pflicht auf solche Punkte hinzuweisen. Ich habe das Laster leider auch, obwohl ich dafür nichts abrechnen kann! :(
    Wenn es zum Schadensfall kommt hast Du aufgrund der Vorbildung die berühmte "A-Karte", wenn Du nicht darauf hingewiesen hast!

    simon: Japp, haste Recht. Hab ich nicht bedacht :( Vergisst man ja zu häufig, weil die Kontakte vorhanden sind ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,


    Bedenke aber eines: Du bist ausgebildeter BSB. Auch wenn Du nicht bestellt wurdest ist es Deine Pflicht auf solche Punkte hinzuweisen. Ich habe das Laster leider auch, obwohl ich dafür nichts abrechnen kann! :(
    Wenn es zum Schadensfall kommt hast Du aufgrund der Vorbildung die berühmte "A-Karte", wenn Du nicht darauf hingewiesen hast!

    Neija....mir ist bisher in D kein Fall, ob zivil- oder strafrechtlich bekannt,
    wo ein BSB in irgendeine Haftung genommen wurde. Fälle sind bisher nur
    aus dem Ausland, vor allem aus Österreich bekannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo FalcoCGN,
    ist doch ganz einfach für Dein Argumente:
    Nimmst Du § 10 ArbSG, dann checke mal ob für das Gebäude laufkarten existieren, dann erhälst Du parallel die Objektnummer. daraus kannst Du den entsprechende Plan, kopiere den vergeliche mit der Ist-Situation, dann mit dem VB der Fw im Soll/Ist abgleichen.
    Bedenke bitte auch, dass Nutzungen aus dem Genehmigungsverfahren auch inoffitiell geändert werden, (Illegale Nutzung), denn jede andere Nutzung als im Genehmigungeverfahren muss bauaufsichtlich genehmigt werden und Du nennst bespielhaft Deine Bedenken und feststellungen.
    Lade doch mal einen Deiner Fachkollegen zum Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Weiterbildung ein ................ Dukomentation erstellen und an alle betreffenden nachweislich verteilen.

    Beste gRüße
    Thomas

  • Danke schon mal für die Argumentationshilfen. Dann bin ich ja auf dem richtigen Weg. Gestern hatte ich dann ein Telefonat mit dem Vogel von Verwalter. Tausend Gründe, warum sie es nicht rausgeben wollen plus das Angebot, den Kontakt zu deren "Sachverständigen" herzustellen, der mir dann erklärt, warum NICHT... Er hat jetzt mein Begehungsprotokoll und wird sich in Kürze (mal sehen) äußern.

    Den Kollegen vom VB hatte ich auch schon versucht, zu erreichen. Montag dann nochmal für ein Fachgespräch ohne Namensnennung.

    Thomas: das ist ja das Problem. es gibt noch nicht mal Laufkarten. Den einzigen Fluchtwegsplan hat die Grafikabteilung der Agentur erstellt, damit die überhaupt was haben. Immerhin haben sie sich Mühe gegeben...

    Viele Grüße,
    Falco

  • Hallo,


    Lade doch mal einen Deiner Fachkollegen zum Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Weiterbildung ein .........

    8|

    Tausend Gründe, warum sie es nicht rausgeben wollen plus das Angebot, den Kontakt zu deren "Sachverständigen" herzustellen, der mir dann erklärt, warum NICHT...

    die wären?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Tja, mir fallen da auch nicht so wirklich richtige Gründe ein. Der Verwalter hatte nur Ausflüchte und die klare Haltung, dass das BSK nicht "das Haus" verlässt. Ich habe mir bis Mittwoch gesetzt, dann frage ich nach! Vorher werde ich noch mit dem VB gesprochen haben...