BA´s auf GHS aktualisieren

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  • Hallo zusammen,
    wir sind gerade dabei, alles
    Gefahrstoffmäßige zu aktualisieren. Dazu tauchen zwei Fragen auf, die
    ich hier im Forum noch nicht gefunden habe..

    1. Frage: Wir beginnen momentan mit der Aktualisierung bzw. auch einigen neu
    Verfassungen der BA´s für Gefahrstoffe, um auf die GHS sprich CLP Verordnung
    umzustellen. Es ist jetzt aber bei uns so, dass die meisten
    Sicherheitsdatenblätter der dazugehörigen Stoffe natürlich aus der alten Stoff- und
    Zubereitungsrichtlinie entstammen und alles ein wenig in die Jahre gekommen
    ist. Die SDB stammen zum Teil von 1996-2008. Da wir nun auch alle
    Betriebsanweisungen auf den neuesten Stand nach GHS umstellen wollen, ist es doch sinnvoll, uns nach und nach die aktuellen SDB von den Herstellern zu
    beschaffen, da die alten mit den neuen ja nicht einfach 1:1 umsetzbar sind.
    Oder reichen die alten SDB, dafür aus?

    2. Frage: Wir haben ca. 50 Gefahrstoffe, die wir grösstenteils in Sammel- oder Gruppen BA´s zusammenbringen wollen. Nicht bei allen macht es sinn, aber bei den weniger gefährlichen Stoffen schon...nur bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob ich mit meinem jetzigen Ansatzpunkt auf dem richtigen Weg bin..die Stoffe wollte ich nach den Gefstoffklassen und den jeweiligen Schutzmaßnahmen zusammenbringen..?!Und bis wieviele Stoffe macht es Sinn sie zusammen zupacken?? Gesetzlich ist ja eigentlich nichts vorgeschrieben, hab zumindestens nichts dazu gefunden...
    Hat vielleicht jemand beispiele zu so einer Sammel BA??
    DANKE vorab für eure Hilfe... :thumbup:

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  • Hallo Carsten.

    Zu 1. SDB sollen sowieso regelmäßig auf neue Versionen geprüft werden. Wenn Ihr also noch solche alten Leichen bei Euch habt, solltet Ihr zumindest nachweisen können, dass der Hersteller/ Inverkehrbringer keine Aktuelleren ausgegeben hat.
    Weiterhin wäre es sicherlich sinnvoll, beim genannten Kreis mal anzufragen, wann sie denn gedenken, Euch als Kunden, die entsprechenden SDBn zu liefern.

    Zu 2. Ja. Du kannst Stoffgruppen bilden. Aber dazu solltest Du eine GENAUESTE Beurteilung vornehmen und diese dann in sog. Sammelbetriebsanweisungen beschreiben. Hieraus muss aber auch zwingend hervorgehen, für welche Stoffe/ Gemische diese BA Gültigkeit besitzt. Eine Falle kann hier die Lagerklasse sein. Du kannst ähnliche Stoffe und Gemische haben, die aber nicht zusammen gelagert werden dürfen oder jeder anders gelagert werden muss. Darauf musst Du zwingend achten.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi...

    auf der Seite der BG RCI gibt es bei GIS-Chem einen GHS - Converter,mit dem Du zum einen alte Gefahrstoffkennzeichnung auf GHS / CLP umstellen kannst.
    Des Weiteren kannst du da auch einigermaßen Komfortabel eigene §14 - BA´s erstellen.
    Hier wird Dir geholfen ;)

    Unabhängig davon muss ich Jens aber noch zustimmen: SDB´s sollten IMMER auf aktuellem Stand sein!
    Es ist ja nicht nur die GefStoffV inkl. der Kennzeichnung, die sich ändert.
    Regelmäßig wird ja auch die TRGS 900 und damit AGWs aktualisiert - und auch das sollte sich in aktuellen SDBs wiederfinden!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • zu 1.)
    Ich würde auf jeden Fall neue SDB anfordern. Es kann allerdings sein, dass Du hierbei auch noch von so manchem Hersteller SDB bekommst, bei denen die GHS Kennzeichnung noch nicht enthalten ist. Noch ist die Übergangszeit nicht abgelaufen.

    zu 2.)
    Sammel oder Gruppen BA sind nur dann sinnvoll, wenn man auf den ersten Blick zuordnen kann für welche Stoffe die BA nun gilt. Man könnte z.B. im Kopf der BA die einzelnen Produktnamen aufführen, oder aber entsprechende Sammelbegriffe nennen.
    Eine Sammel BA "ätzende Flüssigkeiten" halte ich z.B. für nicht sinnvoll, denn der Mitarbeiter kann hier nicht einfach zuordnen, ob sein Produkt jetzt zu der BA gehört. Eine BA "Spraydosen" ist da schon besser, das kann man recht einfach zuordnen. Allerdings könnte es jetzt verschiedene Spraydosen geben, mit entsprechend unterschiedlichen Gefährdungen und schon muss man evt. 2 unterschiedliche BA machen oder eine BA mit Maximalgefährdung und darin erwähnen, dass einzelne Produkte nicht alle Gefährdungen haben. Dies ist aber auch nicht sonderlich sinnvoll, denn es verwirrt und ist nicht eindeutig zuordenbar. Daher Sammel oder Gruppen BA nur in Ausnahmefällen und nur dort, wo eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Bei 50 Stoffen würde ich geschätzt auf höchstens 5-10 Gruppen BA kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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