Geschäftsessen und das Arbeitszeitgesetz

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  • Das Thema Arbeitsunfälle und Geschäftsessen hatten wir, aber
    ist ein Geschäftsessen auch Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz?

    Die Antwort bei KomNet bleibt sehr allgemein:
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…id=DE&did=14021

    Nach Rücksprache mit meinem Gewerbeaufsichtsamt soll die Problematik in Betriebs- oder Einzelvereinbarungen geregelt werden.

    Wer hat welche Regeln / Vereinbarungen (konkret: Formulierung) in seinem Betrieb?

    Wie bringt ihr der Geschäftsführung schonend bei, dass ein Geschäftsessen in den meisten Fällen Arbeitszeit ist, unter das ArbZG fällt - und dass der Mitarbeiter die 10 h/d nicht überschreiten darf und nach dem Geschäftsessen am Abend 11 h Pause einhalten muss? ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Grüß Dich,

    wer geht essen?

    ich hätte dazuschreiben sollen, dass ich insbesondere den Außendienst im Blick hatte ... das sind nicht unbedingt leitende Angestellte - und haben somit ein Problem.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Mahlzeit,

    dann kann man es runterbrechen:

    Aussendienstler = Angestellter (nicht selbstständig): unterliegt voll dem ArbZG. D.h., wenn das Essen am Abend ist, dann laufen eben die Stunden auf. Folge: Entsprechend abfeiern und auf die 10 Stunden-Marke schielen.

    Eine Betriebsvereinbarung ist da sicherlich schön, doch kann sie nicht ein Gesetz aushebeln.

    Die Kommunikation mit der Geschäftsleitung ist da schwierig, richtig. Hier wird sicherlich argumentiert, dass die AD'ler auf Provision (?) arbeiten und am Erfolg des Geschäftes teilhaben und .... Arbeitsplätze so erhalten. Hier kann man sicherlich nur miteinander reden, wenn man ein recht gutes Verhältnis miteinander hat. Da würde dann z.B. einschliessen, das die AD'ler nach einem Abend am darauffolgenden Tag eben später kommen würden. Gleichzeitig ist deren Tag dann recht lang. Eingefahren. Vielleicht wäre es besser, wenn die AD'ler freiberuflich und/oder selbstständig (Handelsvertreter) arbeiten würden.
    Oder evtl. wird ein Arbeitszeitkonto angelegt, das (erschlagt mich ruhig) nicht jede Stunde anzeigt? Wie auch immer, beide Parteien müssen vernünftig miteinander reden.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Vielleicht wäre es besser, wenn die AD'ler freiberuflich und/oder selbstständig (Handelsvertreter) arbeiten würden.

    ... das würde in den meisten Fällen jedoch zu einer Scheinselbstständigkeit führen ... auch rechtlich problematisch ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Moin,

    alle Möglichkeiten, die mir so einfallen, sind in der Grauzone zu finden. Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das bringt dich aber auch nicht weiter.

    Wenn die Geschäftsleitung den Umstand mit den Arbeitszeiten so nicht sehen wollen, dann sind irgendwelche Konflikte vorprogrammiert. X(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Wie bringt ihr der Geschäftsführung schonend bei, dass ein Geschäftsessen in den meisten Fällen Arbeitszeit ist, unter das ArbZG fällt - und dass der Mitarbeiter die 10 h/d nicht überschreiten darf und nach dem Geschäftsessen am Abend 11 h Pause einhalten muss? ... ;(


    Ich würde mich eher fragen, wie bringe ich das dem Mitarbeiter bei, denn der hat am Folgetag nach dem Geschäftsessen ein Arbeitszeitproblem.
    Relevant bei diesen Fragestellungen wäre für mich die Häufigkeit dieser Geschäftsessen. Kommt das jede Woche vor, oder nur 1-2 mal im Jahr. Ist die Häufigkeit nicht all zu hoch, würde ich 5 auch mal gerade sein lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wenn ich die Zeiten jetzt 'mal weglasse:

    Ist das Geschäftsessen schon ein geldwerter Vorteil, wenn der AG zahlt und geht das schon in Richtung Vorteilsannahme, wenn der Kunde/Auftraggeber zahlt?

    (Ich sitze im ö.D., da ist das schon ein heikles Thema bei 10 Euro +)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das ist im öffentlichen Dienst Vorteilsnahme, deswegen in diesen Bereichen immer schön darauf achten, dass man selbst zahlt oder, falls man den Auftraggeber kennt und öfters mit ihm essen geht, immer schön abwechselnd zahlen und die Belege gut aufheben. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Grumpff,

    ... wenn der Kunde/Auftraggeber zahlt?

    das bringt mich auf etwas:
    sobald jemand die Zeche zahlt und dies als Bewirtungskosten absetzt, muss also etwas geschäftliches zugrundegelegen haben und dazu gehört Arbeitszeit ... kein Entkommen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Grumpff,
    ...muss also etwas geschäftliches zugrundegelegen haben und dazu gehört Arbeitszeit ... kein Entkommen ...


    Auch da gibt es Wege. Bei Dienstreisen gibt es ja auch die Möglichkeit der Freistellung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.