Kündigung durch Straftat außerhalb der Arbeitszeit möglich

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    • Offizieller Beitrag

    Auch Straftaten außerhalb der Arbeitszeit können zu einer Kündigung führen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Az.: 12 (12) Sa 1338/05). In dem verhandelten Fall war ein langjährig bei einer Stadt beschäftigter Gärtner entlassen worden. Dieser hatte in einer Vielzahl von Fällen Cannabis an Minderjährige abgegeben und war deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Der Drogenhandel und -konsum fand in einer Grillhütte in einem abgelegenen Teil seines privaten Gartens statt.

    Der Gärtner berief sich daher in seiner Kündigungsschutzklage darauf, dass er zur Tatzeit nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut war. Außerdem seien die Straftaten in seiner Freizeit passiert. Das Gericht wies die Klage ab. Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtfertige zwar nicht jede außerdienstliche Straftat eine Kündigung. Es werde von Angehörigen des öffentlichen Dienstes aber erwartet, dass sie auch außerhalb des Dienstes die Rechtsordnung wahren, heißt es zur Begründung. Die Stadt gerate andernfalls in den Verdacht, ihre Schutzaufgaben nicht ernst zu nehmen - und zu diesen gehörten etwa auch der Jugend- und Gesundheitsschutz.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • eine sehr veständliche Begründung, auch wenn mna am Anfang meinen könnte was hat der Arbeitgeber damit zu tun 8o

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Das Urteil kann ich durchaus verstehen.

    Wir hatten einen vielleicht ähnlichen Fall bei uns in der Firma.
    Der Mitarbeiter hat 750 g Cannabis in seinem Auto mitgeführt und geriet in eine Polizeikontrolle.
    Die Sache wurde beim Arbeitgeber natürlich bekannt, und daraufhin wurde der MA entlassen.
    Allerdings war es da von der rechtlichen Seite nicht ganz einfach, wie ich hörte.
    Es wurde dann eine Einigung zwischen MA und GF getroffen, woraufhin der MA mit einer kleinen Abfindung eingewilligt hat, die Firma zu verlassen.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Hi,

    was mich stört, ist eigendlich die Begründung an sich:

    Zitat

    Es werde von Angehörigen des öffentlichen Dienstes aber erwartet, dass sie auch außerhalb des Dienstes die Rechtsordnung wahren,

    heißt soviel wie: " in der freien wirtschaft muß ich weniger um meinen Arbeitsplatz fürchten!?" bei Drogenhandel...
    Ich glaube eh, weil er ja zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und die nächsten 2 1/4 Jahre nicht zur Arbeit erscheinen kann hat sich das erübrigt. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein AG verpflichtet ist, eine Stelle so lange frei zu halten.

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

  • Sehe ich eigentlich genauso!!

    Ich meine wir reden nicht über eine Schwangerschaft mit anschließender Elternzeit!!!!!!!!

    Das war ne Straftat für die er selber die Verantwortung trägt.

    Dachte er wirklich das der AG auf Ihn wartet???

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • ...kommt immer noch auf die Behörde an wo er Dienst tut, manche vermissen Ihren Mitarbeiter erst nach Jahren, soll ja alles schon vorgekommen sein :D

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Das ist vielleicht auch eine Sache der Firmenpolitik und der Moral!

    Ich meine moralisch korrekt wäre es schon in diesem Fall.

    Abgesehen davon könnte es doch sein das bekannt wird, auf welchem weg auch immer, das die Frima eine solche Person beschäftigt, und das dem Ansehen schadet. Könnte zu weiteren Problemen führen!!

    NE NE is schon ok finde ich!

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • ...ohne werten zu wollen, denke ich es kommt immer auch auf den Einzelfall an, wer durch eine Bewährungsstrafe auch noch den Job verliert, dem wird leicht der Boden unter den Füßen weggezogen, das kann auch verbunden mit hohen Folgekosten für die Allgemeinheit sein...

    Ich denke die Persönlichkeit, die Anstrengungen und Eigeninitiative des Verurteilten spielen eine Rolle, ob er eine Chance verdient hat, das alles muß vertretbar sein, auch gegenüber den anderen Beschäftigten ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Jeder hat seinen Standpunkt, und das ist auch gut so. Sonst wär das Leben doch langweilig.

    An sich ist das ein Thema das man ewig diskutieren könnte, und eine 100% korrekte Lösung/Meinung wird es wohl nie geben.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Zitat

    Original von tommygm
    ...ohne werten zu wollen, denke ich es kommt immer auch auf den Einzelfall an, wer durch eine Bewährungsstrafe auch noch den Job verliert, dem wird leicht der Boden unter den Füßen weggezogen, das kann auch verbunden mit hohen Folgekosten für die Allgemeinheit sein...

    Ich denke die Persönlichkeit, die Anstrengungen und Eigeninitiative des Verurteilten spielen eine Rolle, ob er eine Chance verdient hat, das alles muß vertretbar sein, auch gegenüber den anderen Beschäftigten ;)

    So sehe ich das nämlich auch ;)