Hallo an alle,
ich benötige Hilfe und zwar brauche ich eine Quelleninfo d.h. Richtlinie/Gesetz in dem idealerweise steht das Notausgangstüren arbeitstäglich zu prüfen sind (es geht um eine Verkaufsstätte).
Der Hintergrund: Ich muss meinen Chef leider davon überzeugen, dass Notausgangstüren arbeitstäglich in voller Breite zu öffnen sind, um Probleme sofort erkennen und beheben zu können.
Meine Argumentation mit der ASR, VkVO usw. in denen ja nur steht "Du musst dafür sorgen, dass die Notausgangstüren in Ordnung sind" und das man das am besten sicherstellt indem morgens einmal einer rum geht und alle öffnet fruchtet da leider nicht. Hinweis auf §319 StGB Baugefährdung (durch Unterlassen) brachte auch nix.... "Haben wir noch nie gemacht, brauchen wir nicht. Die Feuerwehr war zur Abnahme da". Auch der Hinweis dann doch eine Gefährdungsbeurteilung in Auftrag zu geben wurde nur belächelt. Es gibt zwar vom VdS eine Musterprüfliste in denen ein Kommentar steht das alle Türen, Tore und Klappen mit Funktionserhalt arbeitstäglich zu prüfen sind, aber ich höre schon "Das ist ja nur eine MUSTERPrüfliste".
Wäre euch sehr verbunden.
Gruß
Bearfass