Richtlinie/Gesetz zur arbeitstäglichen Prüfung von Notausgängen

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  • Hallo an alle,
    ich benötige Hilfe und zwar brauche ich eine Quelleninfo d.h. Richtlinie/Gesetz in dem idealerweise steht das Notausgangstüren arbeitstäglich zu prüfen sind (es geht um eine Verkaufsstätte).
    Der Hintergrund: Ich muss meinen Chef leider davon überzeugen, dass Notausgangstüren arbeitstäglich in voller Breite zu öffnen sind, um Probleme sofort erkennen und beheben zu können.

    Meine Argumentation mit der ASR, VkVO usw. in denen ja nur steht "Du musst dafür sorgen, dass die Notausgangstüren in Ordnung sind" und das man das am besten sicherstellt indem morgens einmal einer rum geht und alle öffnet fruchtet da leider nicht. Hinweis auf §319 StGB Baugefährdung (durch Unterlassen) brachte auch nix.... "Haben wir noch nie gemacht, brauchen wir nicht. Die Feuerwehr war zur Abnahme da". Auch der Hinweis dann doch eine Gefährdungsbeurteilung in Auftrag zu geben wurde nur belächelt. Es gibt zwar vom VdS eine Musterprüfliste in denen ein Kommentar steht das alle Türen, Tore und Klappen mit Funktionserhalt arbeitstäglich zu prüfen sind, aber ich höre schon "Das ist ja nur eine MUSTERPrüfliste".

    Wäre euch sehr verbunden.

    Gruß

    Bearfass

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  • Hallo,

    Hallo an alle,
    ich benötige Hilfe und zwar brauche ich eine Quelleninfo d.h. Richtlinie/Gesetz in dem idealerweise steht das Notausgangstüren arbeitstäglich zu prüfen sind (es geht um eine Verkaufsstätte).
    Der Hintergrund: Ich muss meinen Chef leider davon überzeugen, dass Notausgangstüren arbeitstäglich in voller Breite zu öffnen sind, um Probleme sofort erkennen und beheben zu können.

    Meine Argumentation mit der ASR, VkVO usw. in denen ja nur steht "Du musst dafür sorgen, dass die Notausgangstüren in Ordnung sind" und das man das am besten sicherstellt indem morgens einmal einer rum geht und alle öffnet fruchtet da leider nicht. Hinweis auf §319 StGB Baugefährdung (durch Unterlassen) brachte auch nix.... "Haben wir noch nie gemacht, brauchen wir nicht. Die Feuerwehr war zur Abnahme da". Auch der Hinweis dann doch eine Gefährdungsbeurteilung in Auftrag zu geben wurde nur belächelt. Es gibt zwar vom VdS eine Musterprüfliste in denen ein Kommentar steht das alle Türen, Tore und Klappen mit Funktionserhalt arbeitstäglich zu prüfen sind, aber ich höre schon "Das ist ja nur eine MUSTERPrüfliste".

    Wäre euch sehr verbunden.

    Gruß

    Bearfass

    würde mir jetzt und spontan als weitere Argumentationshilfe,
    nur dieses einfallen (ist aber kein Gesetz):
    http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/librar…2C14%2C20110901

    Vielleicht gibt es bessere Vorschläge, im Zweifelsfall an
    die zuständige BS-Dienststelle wenden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Bearfass!

    Ich denke, Du bist absolut im Recht, aber auf dem falschen Weg.
    Du wirst vermutlich nichts erreichen, wenn du immer größere Geschütze auffährst.
    So leid es mir tut, ich muss empfehlen die Sache mit den Türen zunächst einmal ruhen zu lassen. Da ist sicher schon Porzellan zerschlagen.
    Neulich las ich (freie Erinnerung):
    Der Kopf ist nicht dazu da
    mit ihm durch die Wand zu gehen.
    Man sollte mit dem Kopf die Lücke oder Tür finden.

    Mit einsichtigen Argumenten wirst du vielleicht mehr auf dem gesamten Arbeitsbereich erreichen, als Dein Projekt jetzt durchzusetzen.
    Im Endeffekt beurteilt der Chef die Gefahrensituation, und steht dafür gerade.
    Manche Dinge sind nicht allen Personen immer zugänglich zu machen.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg auf langfristiger Basis!

    Grüße
    Flügelschraube

  • @ Simon
    Du hast zwar Recht das es kein Gesetz ist, aber der Brandschutz wird ja nicht nur durch den Gesetzgeber geregelt von daher danke ich dir vielmals für den Link. Wenn ich mich an die Zentrale wende kann man sich ja vorstellen was das für mich bedeutet. Obwohl gefordert wird das man Probleme meldet und Jahresberichte verfasst (da kann man das ja beiläufig erwähnen)

    @ Flügelschraube
    Da magst du Recht haben. Für meinen Seelenfrieden ist es nicht förderlich.

    Ich schreibe bei jedem Vorfall einen Mängelbericht mit Foto, Beschreibung usw. damit ich meiner Informationspflicht nachkomme und mit einem Lösungsvorschlag. Bei den Berichten wo Fremdfirmen Fahrzeuge, Rollwägen vor die NA-Türen stellen mit der Empfehlung tägl. zu prüfen und Fremdfirmen usw zu unterweisen.

    Mein Problem ist, ich kann meine freigestellte Zeit nicht dafür verwenden wenn ich nicht den Schlüssel zum deaktiveren der Alarmanlage habe. Soll ich um schriftliche Untersagung der NA-Kontrolle bitten, damit ich da aus allem raus bin? Ich habe persönlich keine Lust mit die kostengünstigste Kontrolle im Brandschutz auszulassen und dafür nachher Riesenprobleme zu bekommen, wenn jmd verreckt weil eine Tür klemmt.

    Wo wäre dein Loch in der Wand?

    Edit: Ich kann mir vorstellen wie das klingt wenn man z.B. sagt "Wenn man anerkannte technische Regeln missachtet steht mehr oder weniger sofort der Straftatbestand der Baugefährdung im Raum". Ich muss meinen Chef doch Wahrheitsgemäß und umfänglich informieren!?! Ich kann doch nur der Paragraphenreiter sein der sagt "Hallo, da verstoßen wir gegen die Richtlinie XY", meine Aufgabe kann es ja nicht sein das Risiko zu bewerten (Ich bin Brandschutzbeauftragter). Sehe ich das richtig?

  • ... und zwar brauche ich eine Quelleninfo d.h. Richtlinie/Gesetz in dem idealerweise steht das Notausgangstüren arbeitstäglich zu prüfen sind (es geht um eine Verkaufsstätte)....


    Da stellt sich mir die Frage, ob sie dies überhaupt sind?
    Meines Wissens nach sind sie jederzeit frei und in funktionsfähigem Zustand zu halten. Dies führt aber nicht zu einer automatischen täglichen Prüfung. Sollten allerdings bei zyklischen Prüfungen z.B. monatlich, immer wieder Mängel auftreten, so sollte man den Prüfzyklus verkürzen bzw. nach geeigneteren Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Ausschau halten.

    ...Ich schreibe bei jedem Vorfall einen Mängelbericht mit Foto, Beschreibung usw. damit ich meiner Informationspflicht nachkomme und mit einem Lösungsvorschlag. Bei den Berichten wo Fremdfirmen Fahrzeuge, Rollwägen vor die NA-Türen stellen mit der Empfehlung tägl. zu prüfen und Fremdfirmen usw zu unterweisen.

    Mein Problem ist, ich kann meine freigestellte Zeit nicht dafür verwenden wenn ich nicht den Schlüssel zum deaktiveren der Alarmanlage habe. ...


    Du hast einen Mangel erkannt und weiter geleitet. Du hast auch Vorschläge zur Lösung unterbreitet. Jetzt ist erst einmal der AG an der Reihe. Er hat dies zu regeln und Du weitere Mängel zu melden.
    Es kann auch nicht Aufgabe des BSB sein, hier ständig wiederkehrende einfache Prüfungen durchzuführen, das muss vor Ort geregelt sein, indem z.B. der entsprechende Schlüsselberechtigte des Bereiches diese Prüfung durchführt.
    Auch solltest Du versuchen die Bereiche für diese Situation zu sensibilisieren. Im Gefahrfalle wollen auch die Mitarbeiter durch diesen Notausgang das Gebäude verlassen. Sollte denen dann bekannt sein, dass da aber täglich zu einer bestimmten Zeit der Lieferant xy davor parkt, geht das eben nicht, dann sollten sie handeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Tiefflieger,
    danke für deinen Input

    Da stellt sich mir die Frage, ob sie dies überhaupt sind?
    Meines Wissens nach sind sie jederzeit frei und in funktionsfähigem Zustand zu halten. Dies führt aber nicht zu einer automatischen täglichen Prüfung. Sollten allerdings bei zyklischen Prüfungen z.B. monatlich, immer wieder Mängel auftreten, so sollte man den Prüfzyklus verkürzen bzw. nach geeigneteren Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Ausschau halten.

    Ich berufe mich auf VkVO § 13

    Zitat

    (3) Türen nach den Absätzen 1 und 2 sowie Türen, die ins Freie führen,
    dürfen nur in Fluchtrichtung aufschlagen und keine Schwellen haben. Sie müssen
    während der Betriebszeit von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.
    Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn
    die Türen im Gefahrenfall jederzeit geöffnet werden können.

    ....leicht zu öffnen sein... Gut, man kann das auch so auslegen, dass die Konstruktion dieser Tür gemeint ist. Ich bin der Meinung das man es auch so verstehen kann, dass zu prüfen ist ob die mechanische Beweglichkeit "leicht" ist. Eine Tür ist schnell mal verzogen oder hat vllt Beschädigungen die man von außen nicht sieht. (z.B. es passiert das ein Kollege aus versehen die Klinke abfährt und die Nuss bricht. Er steckt die Klinke wieder drauf damit es keinem auffällt und schon ist die Klinke ohne Funktion.) Man kann zwar noch den zweiten Flügel entriegeln und die Tür mit etwas Gewalt öffnen, das wäre aber nicht mehr "leicht" und man kann nicht von jedem erwarten so geistesgegenwärtig zu sein.

  • ... Gut, man kann das auch so auslegen, dass die Konstruktion dieser Tür gemeint ist.


    Es ist die technische Ausführung damit gemeint.


    ... Ich bin der Meinung das man es auch so verstehen kann, dass zu prüfen ist ob die mechanische Beweglichkeit "leicht" ist. Eine Tür ist schnell mal verzogen oder hat vllt Beschädigungen die man von außen nicht sieht. (z.B. es passiert das ein Kollege aus versehen die Klinke abfährt und die Nuss bricht. Er steckt die Klinke wieder drauf damit es keinem auffällt und schon ist die Klinke ohne Funktion.) ...


    So kann man es nicht verstehen. Wer einen Schaden verursacht hat diesen zu melden, damit er behoben werden kann. Dies ist betrieblich zu organisieren. Würde man Deiner Argumentation folgen müsste man ständig die Notausgänge kontrollieren, denn kurz nach der Kontrolle könne ja jemand die Klinke abfahren... Daher muss organisiert sein, was bei Eintritt eines Schadens/Mangels zu tun ist.
    Im Straßenverkehr fährt man auch nicht täglich zur Hauptuntersuchung weil irgendwas defekt sein könnte, das man als Laie nicht erkennen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • habe diese kurz aufgelistet, Brandschutz ist Tagesgeschäft und in der VdS 2000 (Leitfaden für den Brandschutz, inhaltlicher aller geltenden Rechtsschriften) Seite 12 über Pkt. 4.6.5// Seite 27 Pkt. 6.3 //
    kannst Deinem Chefchen mal mitteilen, dass Eurer Betrieb auch versichert ist, die versicherung wiederrum vermutlich bei der Münchner RückVers und die ist Kooperationspartner mit dem VdS. Also, irgendwie wird Dein Chefchen schon eingholt
    Vielleichjt konnte ich Dir helfen :thumbup:

    Beste Grüße

    Thomas

    • VdS 2226
      VdS 2000
      Grundlage Urteilstext des OVG Münster Az.: 10A363/86
      FSHG
      Die Beeinträchtigung von Nothilfsmitteln ist vom § 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst. Hierunter fallen beispielsweise Schutzvorrichtungen an Maschinen oder die Leitplanke an einer Straße wie auch der Nothammer in einer Straßenbahn. Geschützt sind diese Gegenstände vor Beseitigung, Veränderung oder Unbrauchbarmachung.
      Verband der Sachversicherer Richtlinie 2226
      DIN 14096-1 Teil A
      Hessische Bauverordnung
      Arbeitsstättenverordnung
      Arbeitsschutzgesetz §9; §10,1 ;§12
      Allgemeine Feuerversicherung Bedingungen (AFB) §7
      BGI 560 Abschnitt 12, Pkt. 7.3 und 9.6
      Betriebssicherheitsverordnung
      ASR 13/6.2
      Sonderbauverordnung der jeweiligen Länder
      Feuerstättenverordnung Freistaat Bayern
  • Hallo,

    was soll der User damit anfangen?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Simonschmeisser,
    die Antwort auf Deine Frage: was soll der user damit anfangen, befindet sich in den ersten nzwei Zeilen. Es werden gesetzliche Grundlagen gesucht, um einen Chef davon zu überzeugen.
    Lese Deine hausrat- oder Haftpflichtpolice durch, dort stehen bei einer guten VS ähnliche Hinweise, dass technische RiLi und anerkannte Regeln der Tech. etc. einzuhalten sind.

    Beste Grüße

    Thomas

  • Hallo,


    die Antwort auf Deine Frage: was soll der user damit anfangen, befindet sich in den ersten nzwei Zeilen. Es werden gesetzliche Grundlagen gesucht, um einen Chef davon zu überzeugen.

    Ja, aber nicht grundsätzlich zum BS, sondern im Hinblick
    auf etwas spezielles, nämlich die tägliche Kontrolle. Ich kann
    nicht erkennen das der User eine solche Passage im Feuerwehr-
    gesetz, Feuerstättenverordnung etc. findet....


    Lese Deine hausrat- oder Haftpflichtpolice durch, dort stehen bei einer guten VS ähnliche Hinweise, dass technische RiLi und anerkannte Regeln der Tech. etc. einzuhalten sind.

    Ja, und dies können im Zweifelsfall je nach Alter des Gebäudes die
    damals gültigen Regelwerke sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010