Beiträge von bearfas

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    Hallo Tiefflieger,
    danke für deinen Input

    Da stellt sich mir die Frage, ob sie dies überhaupt sind?
    Meines Wissens nach sind sie jederzeit frei und in funktionsfähigem Zustand zu halten. Dies führt aber nicht zu einer automatischen täglichen Prüfung. Sollten allerdings bei zyklischen Prüfungen z.B. monatlich, immer wieder Mängel auftreten, so sollte man den Prüfzyklus verkürzen bzw. nach geeigneteren Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Ausschau halten.

    Ich berufe mich auf VkVO § 13

    Zitat

    (3) Türen nach den Absätzen 1 und 2 sowie Türen, die ins Freie führen,
    dürfen nur in Fluchtrichtung aufschlagen und keine Schwellen haben. Sie müssen
    während der Betriebszeit von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.
    Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn
    die Türen im Gefahrenfall jederzeit geöffnet werden können.

    ....leicht zu öffnen sein... Gut, man kann das auch so auslegen, dass die Konstruktion dieser Tür gemeint ist. Ich bin der Meinung das man es auch so verstehen kann, dass zu prüfen ist ob die mechanische Beweglichkeit "leicht" ist. Eine Tür ist schnell mal verzogen oder hat vllt Beschädigungen die man von außen nicht sieht. (z.B. es passiert das ein Kollege aus versehen die Klinke abfährt und die Nuss bricht. Er steckt die Klinke wieder drauf damit es keinem auffällt und schon ist die Klinke ohne Funktion.) Man kann zwar noch den zweiten Flügel entriegeln und die Tür mit etwas Gewalt öffnen, das wäre aber nicht mehr "leicht" und man kann nicht von jedem erwarten so geistesgegenwärtig zu sein.

    @ Simon
    Du hast zwar Recht das es kein Gesetz ist, aber der Brandschutz wird ja nicht nur durch den Gesetzgeber geregelt von daher danke ich dir vielmals für den Link. Wenn ich mich an die Zentrale wende kann man sich ja vorstellen was das für mich bedeutet. Obwohl gefordert wird das man Probleme meldet und Jahresberichte verfasst (da kann man das ja beiläufig erwähnen)

    @ Flügelschraube
    Da magst du Recht haben. Für meinen Seelenfrieden ist es nicht förderlich.

    Ich schreibe bei jedem Vorfall einen Mängelbericht mit Foto, Beschreibung usw. damit ich meiner Informationspflicht nachkomme und mit einem Lösungsvorschlag. Bei den Berichten wo Fremdfirmen Fahrzeuge, Rollwägen vor die NA-Türen stellen mit der Empfehlung tägl. zu prüfen und Fremdfirmen usw zu unterweisen.

    Mein Problem ist, ich kann meine freigestellte Zeit nicht dafür verwenden wenn ich nicht den Schlüssel zum deaktiveren der Alarmanlage habe. Soll ich um schriftliche Untersagung der NA-Kontrolle bitten, damit ich da aus allem raus bin? Ich habe persönlich keine Lust mit die kostengünstigste Kontrolle im Brandschutz auszulassen und dafür nachher Riesenprobleme zu bekommen, wenn jmd verreckt weil eine Tür klemmt.

    Wo wäre dein Loch in der Wand?

    Edit: Ich kann mir vorstellen wie das klingt wenn man z.B. sagt "Wenn man anerkannte technische Regeln missachtet steht mehr oder weniger sofort der Straftatbestand der Baugefährdung im Raum". Ich muss meinen Chef doch Wahrheitsgemäß und umfänglich informieren!?! Ich kann doch nur der Paragraphenreiter sein der sagt "Hallo, da verstoßen wir gegen die Richtlinie XY", meine Aufgabe kann es ja nicht sein das Risiko zu bewerten (Ich bin Brandschutzbeauftragter). Sehe ich das richtig?

    Hallo an alle,
    ich benötige Hilfe und zwar brauche ich eine Quelleninfo d.h. Richtlinie/Gesetz in dem idealerweise steht das Notausgangstüren arbeitstäglich zu prüfen sind (es geht um eine Verkaufsstätte).
    Der Hintergrund: Ich muss meinen Chef leider davon überzeugen, dass Notausgangstüren arbeitstäglich in voller Breite zu öffnen sind, um Probleme sofort erkennen und beheben zu können.

    Meine Argumentation mit der ASR, VkVO usw. in denen ja nur steht "Du musst dafür sorgen, dass die Notausgangstüren in Ordnung sind" und das man das am besten sicherstellt indem morgens einmal einer rum geht und alle öffnet fruchtet da leider nicht. Hinweis auf §319 StGB Baugefährdung (durch Unterlassen) brachte auch nix.... "Haben wir noch nie gemacht, brauchen wir nicht. Die Feuerwehr war zur Abnahme da". Auch der Hinweis dann doch eine Gefährdungsbeurteilung in Auftrag zu geben wurde nur belächelt. Es gibt zwar vom VdS eine Musterprüfliste in denen ein Kommentar steht das alle Türen, Tore und Klappen mit Funktionserhalt arbeitstäglich zu prüfen sind, aber ich höre schon "Das ist ja nur eine MUSTERPrüfliste".

    Wäre euch sehr verbunden.

    Gruß

    Bearfass