Kragarmregal

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    wir haben für unsere Werkstatt in einem bekannten Shop für Büromöbel, aber auch für Lager und Betriebseinrichtungen ein Kragarmregalsystem für einseitige Belastung gekauft. Laut Lieferant hätte ein Kragarm laut Katalog eine Belastung von 350kg. Das Regal ist 3m lang mit 4 Ständern. Leider ist absolut kein Typenschild für die max. Belastung vorhanden, was ich nicht nachvollziehen kann. Auch wurden wir über die Bodenverankerung nicht wirklich informiert.Wie ist eure Erfahrung beim Kauf solcher Regale?

    Vielen Dank vorab schon für eure Hilfe :)

    FK

  • ANZEIGE
  • Moin,

    ich würde das Typenschild nachfordern, da es m. E. pflicht ist.
    Die Bodenverankerung muss aus der Montageanleitung hervorgehen.

    Gruß Oscar

  • wir haben für unsere Werkstatt in einem bekannten Shop für Büromöbel, aber auch für Lager und Betriebseinrichtungen ein Kragarmregalsystem für einseitige Belastung gekauft. Laut Lieferant hätte ein Kragarm laut Katalog eine Belastung von 350kg. Das Regal ist 3m lang mit 4 Ständern. Leider ist absolut kein Typenschild für die max. Belastung vorhanden, was ich nicht nachvollziehen kann. Auch wurden wir über die Bodenverankerung nicht wirklich informiert.Wie ist eure Erfahrung beim Kauf solcher Regale?

    Hallo.

    Na das ist ja mal richtiges no go!

    Schau hier: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr234.pdf

    Punkt 4.2.7.2 i. V. mit 4.2.7.1 dürfte Dich interessieren ;)

    Von dem Punkt der Verankerung möchte ich garnicht erst sprechen. Da gibt's diverse Punkte zu.

    Wendet Euch mit den Mängeln an den Lieferanten, mit der Bitte um Klärung. Ich gebe für so etwas immer 14 Tage/ 10 Werktage Frist. Solange bleibt das Regal gesperrt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo FK,

    zum Regal gehört eine Dokumentation. Diese besteht nicht nur aus den Belastungsschildern, sondern auch in einer Aufstellanleitung. Darin sollte etwas über den Untergrund, die Verankerung und natürlich über alles Mögliche zur Benutzung drinstehen.

    Ich gehe einfach von einem Vergessen aus. Jeder Hersteller kann das Nachliefern und letztlich braucht ihr das auch. Ein Regal ist ein prüfpflichtiges Arbeitsmittel.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • moin zusammen,

    ich habe mal etwas von der BGHW, eine Präsentation, gehalten im Rahmen der Fachtagung Sicherheit und Gesundheit in der Warenlogistik, zum Thema angehängt; in Bezug auf Befestigung/Montage sowie auf Kragarmregale ist hier u.a. auf Folie 13, Punkt 6.3 "zu beachtende Aspekte der Montagearbeit" und Folie 16, Punkt 8.1.2 "Warnhinweise zur zulässigen Belastung" interessant. Ist zwar bereits schon eine Weile her, noch zur Zeit, als die DIN 15635 noch im Entwurfsstadium war, aber inhaltlich ist es hilfreich.

    Natürlich schließe ich mich auch den bereits vorher ergangenen Kommentaren an, und vermutlich ist die Bezugsquelle - der "bekannte Shop für Büromöbel"- in der Lage, den Hersteller zu benennen bzw. selbst zu kontaktieren, um an die nötigen Unterlagen zu gelangen. Diese gehören zwingend dazu...ansonsten wie bereits globetrotter schrieb: ein absolutes no go!

    Grüße vom schönen (kalten) Niederrhein

  • ANZEIGE